Mal wieder Elterngeld - für das zweite Kind kurz nach Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

wahrscheinlich wurde das schon öfter mal gefragt, aber ich weiß nicht genau, wonach ich suchen soll um eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Wahrscheinlich ist auch der Zeitpunkt schlecht, aber sonst schreib ich es morgen nochmal.

Ich bin noch im zweiten Elternzeitjahr meines ersten Kindes und möchte nun ein zweites Kind. Wenn ich in der nächsten Zeit schwanger werden würde, hätte ich noch etwas Elternzeit und einige (wenige) Monate Arbeit. Wie ist dann der Bemessungszeitraum? Bzw. was ich eigentlich wissen will, ist wann sich der Bemessungszeitraum auf vor der Geburt des ersten Kindes bezieht. Ich habe versucht es nochmal nachzulesen, aber ich steig echt nicht durch.

Danke für Antworten

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Schau mal oben in der Leiste bei Forum.
Ich glaube es gibt sogar eins das sich genau damit befasst :)

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Hallo,...

Habe mich auch sehr lange damit befasst und leider eine schlechte Nachricht für dich....

Der bemessungszeitraum vor der ersten SS wird lediglich nur 1 Jahr angerechnet.... Was soviel bedeutet wie, das 2. Kind muss ein Tag vor oder am 1. Geburtstag des ersten Kindes geboren werden um die vollen 12 Monate vor der 1. SS anzurechnen. Jeder Tag zwischen dem Geburtstag des 1 Kindes und des darauf folgenden gilt als "kein einkommen" falls man nicht arbeiten war. in diesem fall würdest du für diese zeit nur das Minimum an Elterngeld kriegen.

Beispiel;
Wenn du vorher monatlich 1200€ verdient hast und das 1. Kind am 1.1.13 geboren ist und das zweite am 1.6.14 dann bekommst du 6 Monate als "ohne einkommen" also das Minimum angerechnet und die anderen 6 Monate bekommst du die 1200& mtl von vor der 1. SS angerechnet.

Ist eigentlich eine Schweinerei, da man seine zeit ja für die Kinder opfert und ihnen eine schöne Kindheit ermöglichen möchte und für sie da sein....aber das handhabt der Staat halt anders.

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Also meine beiden Kinder sind 14 Monate auseinander. Durch den Geschwisterbonus und die "kurze Geburtenfolge" (glaub so hieß das im Elterngeldgesetz) hab ich bis auf ein paar Euro soviel Elterngeld wie beim ersten bekommen.