Kleinkind & Laufrad

Hallo

Mein Kleiner wir diese Woche zwei Jahre alt und unser Nachbar hat sich jetzt beschwert, dass er mit seinem Laufrad immer in seinen Vorgarten reinfährt.
Also er reißt keine Blumen raus oder fährt gegen das Garagentor - Nein, er fährt lediglich einmal durch, weil ihm das so viel Spaß macht.
Ich sage schon immer er soll das bitte lassen, allerdings ist mir der Vorgarten doch lieber wie die Straße.
Er sitzt halt immer schon auf dem Laufrad und muss warten bis ich seinen Bruder in den Kinderwagen gelegt habe und den Hund angeleint habe..

Ich habe meinem Nachbar gesagt, dass ich schon immer versuche es zu unterbinden, aber ein 2jähriger hört halt auch nicht immer so perfekt 🙈
Einerseits finde ich es auch total lächerlich, warum er nicht durchfahren darf.. Bettler, Postboten etc alle betreten ja auch den Vorgarten um zur Klingel zu kommen 🤷🏼‍♀️

Man darf ja auch in fremden Einfahrten mit dem Auto wenden..

Mein Nachbar meinte es ist ein Privatgrundstück und ich soll es ihm verbieten.

Ist es eigentlich erlaubt, dass er dadurch fährt?
Ich verbiete es ihm ja so oder so, mich würde es einfach mal interessieren.

Lg
Mona

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Hallo,

Mich würde es auch stören wenn ein fremdes Kind immer auf meinem Grundstück fährt / läuft ... Es ist eben nicht der Postbote der nur mal die Post einwirft.

Dein Kind/Du, ihr habt da nix zu suchen und das musst du deinem Kind auch klar machen. Notfalls erst das Laufrad geben, wenn du ihn beaufsichtigen kannst. Muss er lernen...

Grüssle

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Er läuft halt auch gern zu Fuß rüber.. Es ist unser Doppelhaushälftennachbar und bis auf eine Linie aus Kieselsteinen haben wir keine Abgrenzung unserer Grundstücke.. Schwer ihm das zu erklären, aber ja ich versuche es ja schon immer
Auf andere Grundstücke geht er nicht, das kapiert er

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Dann muss er halt an deiner Hand bleiben.....! Ich habe damals einen roten Kreidestrich gemalt, der hieß STOPP. Das versteht jedes laufende Kind, wenn man es eindeutig erklärt. Wir hatten nämlich kein Tor, Kind durfte aber trotzdem im Garten spielen.

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Dein Nachbar hat recht!
Und nein, es darf keiner in deiner Einfahrt wenden.

Wir hatten als wir hier einzogen einen riesigen, morschen Zaun um unseren leider sehr großen Vorgarten. Den mussten wir entfernen. Zu häßlich, und letztlich auch gefährlich. Vor allem für kleine Kinder (die da nichts dran zu suchen haben).
Seitdem lassen viele Mütter ihre auf den Steinen dort balancieren. Die sehr sehr rutschig bei Regen sind. Wenn die Kinder sich da weh tun, kann ich ein Problem haben. Alleine deswegen stört mich das maßlos!

Deine Aufgabe ist es deinem Kind zu erklären, du musst dafür sorgen, dass er nicht durch fremde Vorgärten fährt.

Wie ich es mag, dass so viele Mütter glauben ihre Kinder dürften alles und sie hätten das recht gepachtet.
Warte mal ab bis dein Kind groß ist und ein fremdes das bei euch macht,...da wird die Meinung sicher anders lauten.

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Google mal „auf fremdes Grundstück gehen“. Da steht genug dazu im Netz.

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Na ja also ehrlich gesagt haben unsere anderen Nachbarn auch kleine Kinder, die gerne mal in unseren Vorgarten gehen..stört mich jetzt nicht. Wir haben halt zu den Nachbarn mit kleinen Kindern keine wirkliche Abgrenzung und zu dem anderen Nachbarn (der sich beschwert hat) auch nicht, deshalb ist es schwer ihm das zu erklären..
Aber auf andere fremde Grundstücke geht er nicht..das kapiert er

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Hallo,

wenn Dein Sohn versteht, dass er nicht über fremde Grundstücke oder auf die Straße fahren darf, versteht er auch, dass er nicht über das Grundstück des Nachbarn fahren darf.

Kinder "verstehen" gerne Dinge nicht, die sie nicht verstehen wollen.
Dann bekommt er das Laufrad eben erst, wenn der Bruder im Kinderwagen und der Hund an der Leine ist.

Es ist Sache Deines Nachbarn, wen er auf seinem Grundstück haben will und wen nicht.

Und nein, man darf nicht in fremden Einfahrten wenden.

LG

Heike

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"Ich habe meinem Nachbar gesagt, dass ich schon immer versuche es zu unterbinden, aber ein 2jähriger hört halt auch nicht immer so perfekt"

Ein Kind, das nicht hört, hat meiner Meinung nach noch nichts auf einem Laufrad verloren! Siehst du es an Straßen, vor Auffahrten auch so locker? Ach, ich habe ja Stopp gesagt, aber ein 2Jähriger hört halt nicht so..... #kratz!

Bzgl. Vorgarten bin ich komplett beim Nachbarn (das Recht übrigens auch) und würde das auch nicht wollen (und habe selbst 3 Kinder, die begeidtert Lsufrad gefahren sind). Einmalig, zweimalig überhaupt kein Ding, aber regelmäßig, "weil's ja so Spaß macht"? Nö. Kinder dürfen nicht tun und lassen, was sie wollen, auch nicht mit 2.

VG

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Nein natürlich nicht. Auf Straßen fährt er nicht. Wie unten beschrieben merkt er es da wohl an meinem Tonfall, das es gefährlich ist. Bei dem Grundstück vom Nachbarn finde ich persönlich es halt nicht so tragisch wie bei ner Straße, da sage ich es halt nur normal und versuche es mit erklären.

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Dann vermittelst du ihm mit deinem (lockeren?) Tonfall das Nachbargrdunstück betreffend anscheinend, dass es dir nicht genauso wichtig ist wie bei den anderen Grundstücken. Daran solltest du vielleicht mal arbeiten.

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Rechtlich gesehen musst du es wirklich verhindern.

Ich kann allerdings (vielleicht abgesehen von den Bedenken bzgl. der Unfälle) nicht verstehen, wie man sich so darüber aufregen kann. Dazu ist mir meine Lebenszeit zu schade.

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Hi,
mich würde das nicht stören, es dürfen alle Kinder auf mein Grundstück, wenn sie nicht gerade randallieren.
ABER: Dein Nachbar darf das natürlich verlangen, es ist sein Grundstück. Wenn dein Sohn das noch nicht versteht (oder eifrig ignoriert) musst du es verhindern. Entweder, in dem du die Grenze (auf deiner Seite des Grundstücks) markierst, mit Pflanzen, einem Zaun oder auch Flatterband, oder aber dein Sohn vekommt das Laufrad eben erst auf dem Gehweg.
Auf fremden Grundstücken zu wenden ist übrigens nicht erlaubt. Erstens weil man nicht auf den Bordstein fahren darf und zweitens weil man eben nicht einfach so auf fremde Grundstücke darf.
Lg

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Ja wie gesagt ich versuche es ja zu unterbinden und bin auch wirklich immer hinten her.

Doch man darf man in Einfahrten wenden google mal.

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Ohje da hab ich mich „verschaut“, stimmt du hast Recht 😅

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Mit erklären kam ich in dem Alter nicht weiter.

Was half: sie reagierte auf meinen Tonfall/Mimik

und auf logische Konsequenzen.

Bei ungefährlichem: sie wiederholte ihr Verhalten um abzusehen, ob mein Verhalten gleich blieb.

wo es gefährlich war oder andere betraf, reagierte ich direkt und vorbeugend:
an der Straße: an die Hand

Vorgarten anderer? Einmal raustragen, sonst konsequent an die Hand, bis ich merkte, dass sie keine Anstalten mehr machte, es zu versuchen.

Allem kann man nicht vorbeugen, stimmt.
Aber: dort wo es gefährlich ist, sehe ich es als meine Aufgabe an, vorzubeugen.
Dort, wo sie wiederholtes Verhalten zeigte, vorbeugen.


Mit einem "nur reden" sah meine es als geduldet an. Mama macht ja nix.


Mit ca. 4 Jahren fragte sie mich dann "Mama, was heißt eigentlich gefährlich"?
Bis dahin erkannte sie wohl über Tonfall und Mimik, wann es mir ernst war.

Ab ca. 3 Jahren sagte sie von sich aus, was sie darf und was nicht. Wenn wir wo vorbei kamen und sie etwas machen wollte, sagte sie: das darf ich nicht, weil (und nannte eine verknüpfte Situation, die ähnlich war).

Bis dahin half nur : HANDELN
Erklären auch, zusätzlich, langfristig. Aber das meiste lernte sie durch meine HANDLUNG
Nur reden setzte sie lange um in .... wird wohl geduldet/so schlimm kann es ja nicht sein....

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Verrückt dass Du das schreibst! Mein Vierjähriger frage neulich auch zum ersten Mal, was eigentlich "gefährlich" bedeutet.

Ich hab das Wort ganz selbstverständlich benutzt, seit er klein ist - und nie dran gedacht, dass er ja gar nicht weiß, was das eigentlich heißt. Das ist mir erst neulich mit seiner Frage klargeworden …

Fand ich ziemlich spannend, diese Erkenntnis. :-)

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Ja, so geht es mir immer wieder.

Auch jetzt in der Pubertät. ;-)

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1. Ja, er darf es verbieten, dass jemand über sein Grundstück läuft. Ist allein seine Sache, wem er es erlaubt, z.B. Postbote und
2. Nein, man darf nicht in fremden Einfahrten wenden.
LG Moni

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Wenn der Nachbar es nicht möchte, dann hast du- und dein Sohn- es zu akzeptieren. Das Betreten ohne Erlaubnis ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs!

Nur weil du es organisatorisch und erziehungsmäßig nicht auf die Reihe bekommst, dein Kind von etwas abzuhalten, was den Nachbarn (zu Recht!) stört, könnt ihr doch den Wunsch des Nachbarn nicht einfach ignorieren!

Leg deinen Kleinen im Hausflur in den Kinderwagen, leine den Hund schon in der Wohnung an und gib deinem 2 jährigen das Laufrad nur, wenn er damit nicht mehr im Vorgarten des Nachbarn herumfährt.
Sag dem großen, wenner nicht aufhört ddamit kann er nicht mehr mti dem Laufrad zum Kiga, dann geht er zu Fuß.
Nicht ganz so drastisch wäre die Maßnahme, bei nicht hören, das Laufrad quer über den Kinderwagen zu legen und es deinem älteren Sohn erst hinter dem Nachbargrundstück fahren zu lassen.