Was ist der Unterschied zwischen geteiltes Sorgerecht und keins?

Hi mädels,

mein mann hat aus erster ehe zwei kinder. Er u seine Exfrau haben das geteilte Sorgerecht. Nun will sie unbedingt das alleinige Sorgerecht. Sie sagt da würde sich für ihn nicht viel ändern ausser das sie nicht ständig für alles eine Unterschrift von ihm braucht. Aber das kann doch nicht stimmen oder? Er wird ihr auf alle Fälle nicht das alleinige Sorgerecht geben und Chancen hat sie eh nicht. Aber mich würde mal interessieren was da die Unterschiede sind?

Lg Patricia

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Er soll sich beim Jugendamt beraten lassen. Ich würde es NICHT machen!

Mona

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Das macht er auch nicht. ich wollte nur wissen was es dabei für unterschiede gibt.

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Beim geteilten Sorgerecht üben beide Elternteile die elterliche Sorge (§ 1626 BGB) gemeinsam aus. Also sie haben das Recht, für ein Kind zu sorgen, und auch die Pflicht, dies zu tun. Das Recht dazu ermöglicht ihnen überhaupt erst diese Sorge, da es die Vermögenssorge (die Verwaltung des kindlichen Vermögens; interessant, wenn das Kind plötzlich ein Haus erbt) sowie die Personensorge (§ 1631 BGB) umfasst. Letzteres ermöglicht Ihnen z.B. zu bestimmen, wo sich ein Kind aufhält, also auch, wo es wohnt oder temporär unterkommt. Enthält man ihnen ihr Kind wiederrechtlich vor (z.B. der Elternteil, der KEIN Sorgerecht hat), haben sie auf Grund dieser Sorge gem. § 1632 I BGB einen Herausgabeanspruch auf das Kind, den sie jederzeit durchsetzen können.

Zu diesen Rechten gehören aber auch eine Menge Pflichten, da sie dieser Sorge auch nachgehen müssen. Was häufig passieren wird, ist, dass Sie für Schaden, den ein Kind anrichtet, aufkommen müssen. Weil das Schadensersatzrecht so gestückelt ist, dass das Kind den Schaden nur selbst begleichen muss, wenn es die erforderliche Einsicht hatte und hätte wissen müssen, dass dabei ein Schaden entsteht. Da Kinder das oft noch nicht können, schaut man halt nach, wer die Aufsichtspflicht hatte (im Regelfall wird das die Person mit der Personensorge sein); und hat diese seine Aufsichtspflicht verletzt, müsste diese den Schaden gem. § 832 I BGB begleichen. Das ist aber absolut nichts tragisches, da dass die Haftpflichtversicherung abdeckelt. Auch können Sie strafrechtlich verflogt werden, wenn sie diese Sorgepflicht aufs gröblichste verletzen.

Solange Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, treffen diese Rechte und Pflichten immer beide Elternteile. Das Zivilrecht hält sie dazu an, dass beide Elternteile eine gemeinsame einvernehmliche Entscheidung treffen müssen. Hat jemand das alleinige Sorgerecht, verfügt er ganz alleine über diese Rechte und Pflichte. Der Elternteil, der KEIN Sorgerecht hat, ist von den rechten und pflichten her nahezu wie ein fremder für das Kind, da der Elternteil MIT dem Sorgerecht alle Entscheidungen trifft und treffen darf. Entscheidet die Mutter (mit alleinigem Sorgerecht) also, dass Kind darf am Wochenende mal beim Papa übernachten, ist das in Ordnung. Entscheidet sie hingegen … nein, da hab’ ich jetzt keine Lust zu … dann bleibt das Kind zu Hause. Was der Elternteil OHNE Sorgerecht dabei möchte, ist da zunächst einmal absolut irrelevant. Und das streckt sich auf alle Fragen des Lebens, die die kindliche Entwicklung oder Erziehung betreffen. Von der Schulausbildung bis hin zu (solange im gesetzlichen Rahmen) Erziehungsmethoden, medizinischen Fragen, rechtlichen Fragen usw.

Stellen Sie sich im Park einfach Mama, Papa, Kind und einem wildfremden vor. Mama und Papa haben das gemeinsame Sorgerecht, der Wildfremde hat keines. Der Wildfremde kann rechtlich aber auch der Papa sein, wenn er KEIN Sorgerecht hat. Er hätte dann genau so viele Rechte und Pflichten wie halt der Wildfremde im Park. Es gibt Familien, wo das mit dem alleinigen Sorgerecht trotzdem ganz ganz prickelnd funktioniert und wirklich zum kindlichen Wohl geschieht - aber ich denke - es gibt auch ganz ganz viele Familien, wo das so rein gar nicht funktioniert und im Endeffekt Kind und Elternteil ohne Sorgerecht darunter leiden. Darum sind die Familiengerichte auch immer so voll - es geht da ziemlich häufig um Sorgerechtsstreitigkeiten. Was man mit dem Sorgerecht macht, ist zwar eine Frage, die eine Familie ganz alleine für sich beantworten muss; aber - dass ist keine Entscheidung, die man leichtfertig, unüberlegt oder - ohne sich noch einmal ausführlichste über die Folgen und Konsequenzen zu informieren - trifft. Denn, die elterliche Sorge ist kein Kleidungsstück, dass man sich mal nach Gutdünken an und ausziehen kann, wenn es einem geradeso passt.

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aber hat der vater ohne sorgerecht nicht noch sein umgangsrecht?

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Die Kinder haben das Umgangsrecht und können das sogar einklagen.

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Hallo,

die Exfrau deines Mannes hat Recht. Das Sorgerecht umfasst im Wesentlichen die Pflicht alles gemeinsam zu unterschreiben.

Zum Wohle des Kindes kann man sogar diese Unterschriftenregelung umgehen - aber das weiß sie wohl noch nicht. Das alleinige Sorgerecht wird selten dokumentiert. Denk mal drüber nach.

Gruß Marion

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Die Entrechtung des Vaters mit Kindeswohl zu begruenden ist doch albern. Auch bei verheirateten Eltern muessen nicht immer beide unterschreiben

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Bei verheirateten Eltern wird davon ausgegangen, dass sie sich einig sind.

"Die Entrechtung des Vaters" kommt zum Beispiel zum Zuge, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können, das Kind aber eingeschult werden muss.

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Ich würde Sie mal fragen, für was sie IMMER und STÄNDIG eine Unterschrift braucht.

Papa und ich haben ebenso geteilte Sorge und ich brauchte bisher (sie ist 5 Jahre alt) viell. 4 Mal seine Unterschrift.

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Sie brauchte bis jetzt eine unterschrift wg einem konto für das mädchen (8). und sonst nie.

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Das mit dem "ständig für alles (?) seine Unterschrift benötigen" ist ein vorgeschobenes Argument.

Die handvoll Unterschriften kann schwerlich mit "für alles" in Einklang gebracht werden.

Wenn man aber Einfluß haben will auf wichtige Entscheidungen (z.B. welche Schule mal besucht werden soll) gibt es keinen Grund auf das Sorgerecht zu verzichten.

Schon gar nicht um der Mutter die Einholung einer Handvoll Unterschriften im Leben zu ersparen.

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Hallo Patricia,

mein Ex und ich haben auch gemeinsames Sorgerecht (seit mittlerweile 8 Jahren!). Bisher habe ich nur 3x seine Unterschrift gebraucht (1x für Sparbucheröffnung, 1x Antrag Kinderausweis, 1x Antrag Reisepass). Das ist also nicht das Problem.

Ich würde das Sorgerecht an Stelle deines Mannes nicht abgeben. Er hätte dann keinerlei Mitspracherecht mehr, weder was Schule noch den Wohnsitz angeht.

Viele Grüße
maxundich

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Hallo,

also als krasses Beispiel:

Wenn die Ex das alleinige Sorgerecht hat, kann sie sich das Kind schnappen und z.B. ins Ausland auswandern ohne dafür ein Einverständis zu brauchen.
Ich würde das nie und nimmer machen.

LG

Kerstin

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Genau das denken wir auch das sie das vor hat.

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Dann denke ich, hat sich Deine Frage erledigt, oder ? ;-)

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Ich würde es auf keinen Fall machen, denn das alleinige Sorgerecht kann grosse Auswirkungen haben. Klar in erster Linie geht es ihr wahrscheinlich darum dass sie dann nicht mehr wegen allem ihn fragen muss. Sie kann zum beispiel ein Konto einrichten ohne seine Zustimmung oder auch mit dem Kind wegziehen, sonst braucht sie bei der Anmeldung die Einwilligung des Vaters.
Éigentlich sollte das alleinige Sorgerecht keinen Einfluss auf das Besuchsrecht haben aber aus eigner ERfahrung weiss ich das es dann nur noch ein kleiner Schritt ist und man bekommt auch das Besuchsrecht so geregelt das der Vater das Kind nicht mehr sehen kann. Kommt dann immer auf das Jugendamt und das Gericht an. Meinem Mann is es so ergangen. Nach der Scheidung lief noch lange ein Streit um das Sorgerecht. Nachdem sein mein Mann gemerkt hat wie sehr diese Streiterei seinem Sohn schadet hat er zugestimmt das der Junge erst mal bei seiner Mama zur Ruhe kommen soll und sich in das neue Umfeld einleben soll. Und 3 Monate später beantragte sie das alleinige Sorgerecht ( weil sich der Vater ja nicht kümmert) und dann bekam sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Besuchsrecht. Heisst mein Mann hat innerhalb von 30 min.vor Gericht alles verloren. Das hat ihm das Herz gebrochen.
LG

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Wir denken auch das sie das nur vorschiebt mit der unterschrift usw. Sie ist auch so eine hinterlistige schlange.

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Es ist wahnsinn was es für Mütter gibt.. und sowas nennt sich dann noch mutter. unglaublich wie viele frauen am liebsten die kinder für sich alleine hätten und sie dem vater entziehen würden. aber zahlen darf er trotzdem. furchtbar.

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hab mal das gefunden:

http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Sorgerecht.htm