Gartenteich beim Nachbarn ungeschützt

Hi,
wir haben seit ein paar Tagen Streit in der Nachbarschaft.

Wir haben einen Nachbarn, der hat einen kleinen Gartenteich, der aber nicht gerade flach ist. Er hat in der Regel das Tor immer zu (Rolltor, recht schwer) aber es kann mal vorkommen, das es nur angelehnt ist, wenn er Postbote, etc. da war.

Jetzt schimpfen die Nachbarn mit Kindern die dort auf einmal im Garten gespielt haben, das er den Teich sichern muss.
Naja, wohlgemerkt, das sind Kindern zwischen 3,5-4,5 die alleine dort gespielt haben.

Wie würdet ihr das Regeln mit den Nachbanr? Wißt ihr wie die gesetzliche Seite ist?

Grüße und DANKE
Lisa

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Wenn ein Kind zu Schaden kommt, dann ist er voll in der Haftung.

Man kann Gitter im Teich anbringen lassen, hilft aber nur bedingt, weil Kinder auch in einer Pfütze ertrinken können.

Wäre es mein Teich, so wäre mein Gelände zugangssicher.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat,

das ist so nicht ganz richtig.
Wenn das Grundstück ein Privatgrundstück ist, daß zudem noch eingezäunt ist, dann ist diesem Mann kein Vorwurf zu machen.
Selbst wenn die Pforte offen steht, hat niemand ungefragt das Grundstück zu betreten. Und Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern, die diese dann verletzen.

Wäre ähnlich, als wenn jemand unaufgefordert und ohne Deine Zustimmung in Deine Küche geht und sich mit Deinem Messer verletzt. Kannst Du auch nicht haftbar gemacht werden.
Gruss J.

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so sehe ich das auch... er hat das gemacht zu dem er verpflichtet ist und kann ja nichts dafür wenn der depperte Postbote, die Zeitungsfrau die Türe nícht schließt...

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ich verstehe das nciht ganz.

Die Kinder spielen ungefragt dort? Oder gehen sie einfach aufs Grundstück und spielen dort?

Falls das so ist: warum lassen die Eltern zu, daß die Kinder auf fremde Grundstücke gehen? Dann wäre das nämlich Verletzung der Aufsichtspflicht. Der Nachbar muss den Teich auf seinem Grundstück nicht absichern. Du schreibst ja was von einem Tor. Er kann doch sein Tor auflassen wenn er möchte....

Wenn das ein offenes Grundstück und für jedermann zugänglich ist, dann weiss ich es auch nciht. Denke mal, daß er dann schon in der Pflicht wäre.

Aber das beste für alle wäre natürlich irgendeine Sicherung. Es gibt Gitter, die man aufs Wasser legt. Die sieht man nicht und tragen gewichtsmässig auch einen Erwachsenen. (sorgen ausserdem im Winter dafür, daß der Teich nciht so schnell zufriert)
GGfs. legt doch alle zusammen und holt so ein Ding. Dann ist der Ärger vergessen.
LG J.

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Hi,
sein Grundstück ist schon komplett eingezäunt und wie gesagt, das Eingangtor geht auch recht schwer auf.
Die Nachbarskinder spielten dort letztens Ungefragt. Da es dort selber keine Kinder gibt, haben die Nachbarskinder etzt auch keine Spielmöglichkeit, weshalb sie hingezogen werden.

Der Gartenteich ist eher für den Hund da, der darin planschen darf.

Es ist halt auch bei anderen Nachbarn, die die Kellertreppe nicht mit Geländer etc. geschützt und auch gar kein Gartenzaun haben. Dort laufen die Kinder auch himmer hin und her.

Ich frage mich nur, wo hört die meine Pflicht als Eigentümer auf und wo die Aufsichtspflicht an?

Grüße
Lisa

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Also dann ist die Sache doch klar.

Die Kinder haben dort schlichtweg nichts zu suchen.

Wo will man denn anfangen, wenn man sein eigenes Grundstück jedesmal so "bestücken" bzw. sichern muss, daß da auch keinem etwas passieren könnte.
Also ich htte meinen Garten auch so gestaltet, wie mir das gefällt. Wir hatten z. B. ein hohes Spielehäusschen für unseren Sohn aufgestellt. An unserem Gartentor ist kein Schloss. Sollte sich dort ein Kind verletzen, daß ungefragt und unbeaufsichtigt hochgeklettert ist, würde ich das zwar schlimm finden, aber mich nicht in der Pflicht fühlen.

Ich habe meinem Sohn z. B. schon sehr früh beigebracht, daß man nicht unaufgefordert in fremde (Vor)-Gärten geht.

Wie gesagt, da sind die Eltern gefragt. Aufsichtspflicht! oder anders herum: Erziehung ;-)

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Hallo,

wenn ich das richtig lese, hat der Teichbesitzer keine Kinder eingeladen bei ihm zu spielen.#kratz
Zudem ist das Grundstück ansonsten gesichert, es sei denn das Tor wird offen gelassen.
Soll der Teichbesitzer ein Schild anbringen, das das Tor zu schließen sei und den Griff erhöht anbringen, dann ist er auf der sicheren Seite.

Normalerweise haben Eltern von so kleinen Kindern eine Aufsichtspflicht. Gerne wird ja die Eigenverantwortung heutzutage Fremden aufgebürdet#kratz

Als meine Kids klein waren, war es so, das man noch selber auf seine Kinder aufpassen musste.
Das brauchten dann keine Nachbarn oder Teichbeitzer zwangsweise zu übernehmen.

Den Rhein/ Fühlinger See zäunt ja auch keiner ein
Habe noch nie gehört, das dort ständig kleine Kinder rein fallen.

Die gesetzliche Seite kann man bein Ordnungsamt erfragen.
Wird wohl von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Wenn ich einen Teich besäßte würde ich mir eine geschützte Unke rein setzen - dann ist eine Einfriedung sogar verboten;-)

LG
Tina

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vielleicht magst Du das hier mal lesen?
http://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm

LG
Martina

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Ich würde den Nachbarn den Tipp geben, etwas besser auf ihre Kinder aufzupassen. Ich finde nicht, dass 3 1/2-Jährige den Freiraum besitzen sollten, alleine in fremde Gärten einzudringen zu können. Und einem 4 1/2-Jährigen sollte man das schlechtweg verbieten. Hält er sich nicht dran, sollte auch er nicht die Freiräume besitzen, das tun zu können. Der gemeine Volksmund nennt das glaube ich: Erziehung :-p

Dem Teichbesitzer würde ich einfach mal einen Nachmittag zu einer Bratwurst auf den Holzkohlengrill einladen und ihm bitten, ob er nicht einfach aus dem Baumarkt einen Mechanismus holen könnte, der das Tor automatisch wieder zuzieht, wenn es mal jemand offen lässt. Ich musste feststellen, dass man bei einem kühlen Bier im Sommer am besten mit Nachbarn reden kann.

Rechtlich können Sie hier (glücklicherweise) nichts machen. Wer im Zweifelsfall haften würde, hängt von unheimlich vielen Faktoren ab; sollte aber (da es hier um die Gesundheit von Kindern geht) irrelevant sein. Sie können aber davon ausgehen, dass, wenn das Grundstück eingezäunt ist, der Teichbesitzer seiner Sicherungspflicht nachgekommen ist und im Notfall also (da keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt) die Haftpflicht zahlen würde - auch wenn das nur ein kleiner Trost ist.

Von daher sollte sich diese Frage gar nicht erst stellen, denn, wenn Eltern erkennen, dass sich ihre Kinder hier in Gefahr bringen, natürlich handeln sollten. Der gemeine Volksmund nennt das: Aufsicht (wozu bei einem Kind immer jemand verpflichtet sein muss [haftend]).

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"Ich würde den Nachbarn den Tipp geben, etwas besser auf ihre Kinder aufzupassen. Ich finde nicht, dass 3 1/2-Jährige den Freiraum besitzen sollten, alleine in fremde Gärten einzudringen zu können. Und einem 4 1/2-Jährigen sollte man das schlechtweg verbieten. Hält er sich nicht dran, sollte auch er nicht die Freiräume besitzen, das tun zu können. Der gemeine Volksmund nennt das glaube ich: Erziehung"

#rofl#pro#pro#pro

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hallo,
meiner meinung nach muss der nachbar garnix tun:
1. die kinder haben ungefragt auf einem FREMDEN grundstück gespielt
2. die kinder wurden von den eltern unbeaufsichtigt gelassen (so klingt's zumindest)
ich finde es sehr frech, dem eigentümer einen vorwurf zu machen.
was ist dann bitte mit dem dorfteich, seen usw. wollen wir in zukunft jedes gewässer umzäunen. ein kind hat nicht unbeaufsichtigt in der nähe eines gewässers zu spielen. so ist das. wenn dem kind etwas passiert, liegt der fehler bei den eltern.
lg

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Hallo,

Kinder haben auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis nichts zu suchen.

Soweit ich weiß, sind die Eltern von Kindern in diesem geringen Alter sogar gesetzlich verpflichtet, sie mehr oder weniger ständig zu beaufsichtigen, wenn sie sich außerhalb des eigenen Hauses oder Gartens aufhalten. Und dafür, daß der Garten kindersicher eingezäunt ist, haben die Eltern zu sorgen.
Bei älteren Kindern sind sie dafür zuständig, daß Verbote eingehalten werden.

Am besten zäunen wir gleich jede Straße ein, denn die Kinder könnten ja überfahren werden...

Manche Leute leben wirklich hinterm Mond.*kopfschüttel*

LG
Heike

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Hallo,

Kinder kann man weder ein- noch aussperren.

Deswegen hat dein Nachbar die Pflicht dafür zu sorgen, dass niemand ungefragt das Grundstück betreten kann. Dazu gehört auch, dass er das Gartentor niemals offen stehen lässt.

Es sind auch schon Erwachsene in Pfützen ertrunken. Das geht ganz schnell.

Gruß Marion

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Ja klar und natürlich muss ich alle Regenfässer in meinem Garten sicher abdecken, damit nicht ein Kind hineinfällt. Ich finde es sollte gesetzlich verboten werden Gartenteiche im eigenen Garten anzulegen.

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erst das Hirn einschalten, dann lesen und danach antworten

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die kinder haben da nichts zu suchen, hausfriedesbruch würd ich sagen.

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Du kannst den Kindern nicht unterstellen, dass sie vorsätzlich handeln würden.

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den kindern nicht, aber du kannst den eltern vorwerfen, ihre aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben!

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