Hallo ihr!
Ich hab eine Frage zur Vaterschaftsanerkennung!
Da ich heute bei meiner Hebamme war und sie meinte, dass wir das schon vor der Geburt regeln können, mache ich mir jetzt so meine Gedanken....
Ich bin mit dem KV nicht fest zusammen und so wie es aussieht, wird unsere "Beziehung" auch weiterhin so laufen wie bisher....
Die Vaterschaftsanerkennung muss doch beim Jugendamt erfolgen oder wie ist das?
Ich überlege mich jetzt auch, ob ich ihn vielleicht dahin begleiten soll, oder ob ich ihn allein hinschicke....
Hab ich automatisch das alleinige Sorgerecht oder ändert sich das dann durch die Vaterschaftsanerkennung?
Muss ich dann das alleinige Sorgerecht gesondert beantragen?
Bin für jede Antwort dankbar!
LG
NADJA
Vaterschaftsanerkennung und alleiniges Sorgerecht
Hi,
ich glaube durchaus, dass man die Vaterschaftsannerkennung durchaus getrennt machen kann. Am besten Nachfragen, aber selber dort einmal hinzulaufen erspart frau sich trotzdem nicht...
Beim Notar geht es auch, kostet dann aber...
Am Sorgerecht ändert sich nichts. Trotz Vaterschaftsannerkennung hast du alleiniges Sorgerecht. (Das gemeinsame müsstest du dann extra beantragen geht aber meist beim selben Termin, aber das willst du ja anscheinend nicht...)
Hoffe ich konnte Dir helfen...
LG! Asca
hallo asca
danke für deine info!
hast mir schon ein bischen weiterhelfen können!
Vielen dank
LG
NADJA
Hi,
ruf wegen der Vaterschaftsanerkennung lieber beim JA an, denn Du mußt auch unterschreiben, dass er der Vater ist
hallo!
und dankeschön für die info!
wenn ich auch mit unterschreiben muss, dann können wir auch gleich zusammen da hingehen...
anrufen muss ich ja davor eh zwecks eines termines
lg
NADJA
wenn ihr nicht verheiratet seid macht ihr die anerkennung einfach beim ja...beide hin und beide unterschreiben und das wars..... das alleinige sorgerecht hast du auf jeden fall.
Hallo Nadja,
die Vaterschaftsanerkennung könnt Ihr auch bei der Gemeinde im Standesamt machen. Am besten gemeinsam hingehen wegen den Unterschriften.
Wenn Du nichts anderes beantragst hast Du als Mutter das alleinige Sorgerecht wenn Du nicht verheiratet bist. Unabhängig von der Vaterschaftsanerkennung.
LG
ihr müsst gemeinsam zur vaterschaftsanerkennung gehen, weil du ja einwilligen musst, dass er die varweschaft anerkennen darf...