Beistandschaft - was bringt sie, wenn KV arbeitslos ist?

Hallo,

ich habe bisher keine Beistandschaft beim Jugendamt, damals hat mir die zuständige Mitarbeiterin davon abgeraten.

Da sich die Situation mittlerweile geändert hat und kein Kontakt mehr zum KV besteht, wäre es nun wohl doch angebracht eine Beistandschaft einzurichten. Allerdings frage ich mich, ob mir das überhaupt etwas bringt. Einen Unterhaltstitel habe ich, den kann ich mir zur Zeit allerdings übers Klo hängen, denn der KV bezieht ALG2 und da ist nichts zu holen. Von der Arge bekommt er sowieso keinen Druck (er war schonmal 20 Monate arbeitslos, mußte nie Bewerbungen nachweisen, hatte nie Termine beim Amt und die Arge hat auch nach 6 Monaten seine viel zu teure und zu große Wohnung weitergezahlt ohne ihn auch nur zur Kostensenkung aufzufordern... #augen) Dann hat er 3 Monate gearbeitet, ist umgezogen und die jetzige Arge zahlt seine noch größere und noch teuere Wohnung, während die Unterhaltsvorschusskasse für seine Unterhaltsverpflichtungen einspringt und der Herr sich ein schönes Leben machen kann. Gibt es da nichts was man machen kann?

Habe leider schon gehört, dass solche Fälle beim Jugendamt wohl gleich bei den Akten landen, weil bei ALG 2 Empfängern eh nichts zu holen ist. :-( Vielleicht hat hier ja doch jemand andere (positive) Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben.

LG #blume#

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So etwas in der Art habe ich auch hintermir.
KV zahlt keinerlei Unterhalt, ich also zum Anwalt und Klage eingereicht, da er schließlich Arbeiten kann, wenn er nicht zu Faul wäre. Resultat:

Klage durch, jedoch werde ich keinen Cent sehen, da sich ersteinmal das Jugendatm bedienen wird und dann eh für meine Kinder nichts mehr bleibt.
Also habe ich einen Titel, jedoch geht der Staat als erstes ans Geld.
Gut oder??

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Klage durch, jedoch werde ich keinen Cent sehen, da sich ersteinmal das Jugendatm bedienen wird und dann eh für meine Kinder nichts mehr bleibt.
Also habe ich einen Titel, jedoch geht der Staat als erstes ans Geld.


Unfug!

Erst bekommt das Kind sein Geld und ANSCHLIESSEND, auch nach 18 Jahren, holt sich der Staat das Geld vom KV zurück!

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Nein, definitiv NEIN!!!

Das Jugenamt, sowie Anwalt, Gericht und ARGE haben mir alle Bestätigt, dass sich erst der STAAT bedienen wird!
Liegt bei mir gerade erst 2 Wochen her, daher weiß ich, wovon ich rede!

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Kann dir leider auch nicht viel weiterhelfen. Aber Beistandschaft scheint nix zu bringen bei dir, da die sich ja "nur" um die Berechnungen und das Offenlegen seines Einkommens kümmern.

Beziehst Du selber ALG2? Dann ists nämlich so, dass der Unterhaltsanspruch automatisch auf die Arge übergeht. Wird nicht imemr so gemacht, aber du kannst mal nachhaken, ob das bei dir so sein könnte. Die würden sich dann nämlich mit seiner Arge in Verbindung setzen und ihm würde mal der Marsch geblasen werden...#hicks

Außerdem kannst Du den Titel jederzeit vollstrecken, sobald er wieder was verdient. Zwar ein geringer Trost, aber soweit ich weiß, verjährt der Anspruch nicht.

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Mein Anwalt hatte mit mitgeteilt, ich bräuchte eine Abtretungserklärung der Arge und glaub man, die haben sie mir nicht gegeben, denn damit würden die sich an hinterste Stelle stellen. Und genau so war es beim Jugendamt. Das heisst, erst kommt Vater Staat und wenn die fertig sind, oder eher gesagt noch etwas im Monat von meinem Ex Einkommen zu Pfänden wäre, würde ich es für meine Kids bekommen. Leider will das JA logischerweise monatlich 298 Euro von meinem Ex, sodass nichts mehr für uns über wäre.So viel könnte er garnicht verdienen..schnief

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Dann ist es aber so, dass du ja sowieso den Unterhalt von der Arge wieder abgerechnet beskommen würdest, würde er zahlen, oder? Somit ist es doch für dich egal, mehr bekommst du im Endeffekt sowieso nicht. Dafür tilgt er seine Schulden und bei dir bleibt der betitelte Unterhalt für diese Zeit schuldig, die muss er dann irgendwann mal bezahlen. Hat den Vorteil, dass Du es dann, gesetz du hast Arbeit, als Extrabonbon hast. Und nicht mehr mit der Arge verrechnen musst.

Oder seh ich da wieder was falsch?#kratz

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