Kindsvater kann zahlen trotzdem Unterhaltsvorschuss

Hallo ihr lieben,

hoffe hier kennt jemand eine Antwort auf meine Situation/Frage....

Meine Tochter ist 4,5 Jahre alt und so lange bekomme ich auch schon den Unterhaltsvorschuss vom JA, da der Kindsvater bis vor mehr als einem Jahr arbeitslos war und nicht zahlen konnte. Nun arbeitet er schon ca. 1,5 Jahre wieder, seit Dez.06
hat er einen festen Arbeitsvertrag von seiner Firma bekommen.
( Verdienst ca. 1000,-netto).Er hat es sofort dem JA gemeldet, doch es passierte nichts.
Am 31.01.07 rief ich der zuständigen Dame des JA an und schilderte nochmals die Situation, das der Kindsvater doch für den Unterhalt nun selbst aufkommen könnte und den Unterhaltsvorschuss somit einstellen. Doch die Dame vom JA meinte, wir ( mein EX und ich ) könnten das überhaupt nicht entscheiden wann, wo, wie, was eingestellt werden kann und
die müssten erst der Sache nachgehen. Dies erfolgte ( er wurde angeschrieben ). Und wenn er zahlen kann, meinte die nette Dame, dann muss er die 127.- erst an das JA zahlen und das JA zahlt es mir, damit sie sich sicher sein können das er die Zahlungen regelmäßig und pünktlich zahlt. Dann erst könnte man den Unterhaltsvorschuss einstellen.
Und dieser Vorgang läuft schon seit Januar.
Kann den Vorgang einfach nicht verstehn. Meine wenn ich Arbeitslosengeld bekommen würde und würde Arbeit finden, dann wird auch die Zahlung an dem Tag eingestellt an dem ich anfange zu arbeiten.....
Meine Fragen nun: 1. Ist dieser Voragng so üblich ?
2.Wie lang wollen die noch prüfen, ob er regelmäßig zahlen kann?
3.Was bedeuten eigentlich die sogenannten Titel?
4. Wie beantragt man Beistandschaft? schriftlich oder gibt es dazu einen Antrag?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten
LG Peanut

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Mit einem Titel kannst du dierekt gegen ihn vollstrecke.
Beistandschaft hast du schon sonst würde das JA nicht die Gelder eintreiben

und ja es dauert alles etwas länger bis etwas passiert.

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Aber wenn der Kindsvater doch zahlen kann, dann steht uns doch mehr Geld zu ( Düsseldorfer Tabelle 204.- ) ?? Bekomm ja immer noch nur die 127.-
Die Differenz macht bei uns im Monat genau der Kindergartenbeitrag aus.

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Bei 1000 Euro netto müsste er soweiso nur 110 Euro zahlen........Sein Selbstbehalt ist MINDESTENS 890 Euro!

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den unterhaltsvorschuss kannst du einstellen, wann du lustig bist, musst dann halt nur sehen, wie du den unterhalt vom KV bekommst. mein kindesunterhalt läuft seit jahren über das amt, eben damit sicher gestellt ist, dass er auch läuft und sofort der titel vollstreckt wird, wenn mal nicht, ohne dass ich mich darum kümmern muss.

und ich bin mir nicht sicher, da solltest du mal nachfragen, aber als ich ehegattenunterhalt von meinem ex wollte, lief die uhr ab dem monat, in dem meine anwältin die anfrage an ihn gestartet hat, sein einkommen offen zu legen. ich gehe davon aus, dass es auch hier so ist, bin mir aber wie gesagt, nicht sicher. wenn dem so ist bekommst du, wenn das JA endlich mit der prüferei fertig ist, rückwirkend die differenz des zu zahlenden unterhaltes und des geleisteten vorschusses.

eine sache noch: sollte der unterhalt dann laufen und du meinst, der läuft auch zuverlässig, dann stell von dir aus den vorschuss ein. denn den bekommst du nur 72 monate lang und bei mir war es so, dass ich vorschuss bekam, der KV ans amt zahlte und ich dann die differenz von 77 euro bekam. dennoch liefen die 72 monate aus, obwohl das amt immer sein geld zurückbekommen hatte und als der KV dann mal nicht zahlte, war auch nichts mehr mit UVS. spar dir die verbleibenden der 72 monate wenn es geht für den notfall, falls der KV wieder mal zahlungsunfähig wird, damit du dann was hast.

gruß, lollo

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Danke lollo für deine hilfreiche, nette und sachliche Nachricht.
Hat mir sehr geholfen. ( Was ich leider von den anderen Nachrichten nicht behaupten kann ).
Habe mich nun mit dem KV geeinigt das er mir Monatlich € 180.-
zahlt und wir den UVS einstellen. Das ist für ihn ok und für uns auch.
Nochmals Danke !!!

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oh, sehe erst jetzt was von 1.000 euro netto. dann hat pontia recht, spar dir den stress, der kerl wird weniger als UVS zahlen müssen insofern hast du von der ganzen sache nicht den geringsten benifit.

gruß, lollo

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Danke für eure Antworten.
Macht es denn noch was aus wenn er bereits veheiratet ist und seine Frau arbeiten geht? Denn die hat zwei Söhne, der eine lebt bei ihr und der andere bei seinem Vater und für den bezahlt sie auch Unterhalt. ???
Aber bei der Düsseldorfer Tabelle heißt es doch immer bis 1300
zahlt man 204.- € ??

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ja, aber nur bis zu dem von pontia genannten selbstbehalt von 890 euro. der verdienst seiner frau spielt keine rolle. und ihre kinder schon gar nicht.

sorry, für dich bzw. euer kind wird nichts über den uvs hinaus rausspringen.

gruß, lollo

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