Geschenke in Unterhalt umrechenbar?

Mein Ex hat mir zur Geburt unserer Tochter und als Verlobungspräsent ein Auto geschenkt.

Wir sind seit fast zwei Jahren getrennt, er zahlt für unsere Tochter zuverlässig Unterhalt (und ist ein ganz genialer Vater) aber schmiert mir täglich auf's Brot, dass er gar nichts zahlen müsste, weil der Wert des Fahrzeugs ja dem Unterhalt entgegengerechnet werden könnte. Weil mir die Diskussion so auf den Nerv ging, wies' ich ihn darauf hin, dass ich das Auto nach unserer Trennung sofort verkauft habe, um eine Wohnung ausstatten zu können und daß er prinzipiell auch mir zum Unterhalt verpflichtet wäre. Ich sage jetzt "prinzipiell" weil mir bewusst ist, daß er gar nichts zahlen "müsste", weil er in Deutschland schon lange pleite und von Gläubigern verfolgt ist. Er bezieht seine Gelder über eine Firma im Ausland. Daher bin ich froh, dass wir uns auf Betrag XY geeinigt haben - aber das Argument, dass mein Ex-Auto nach deutschem Recht gegengerechnet werden würde will ich endlich mal aushebeln, damit ich mal aufhören kann, vor ihm auf die Knie zu fallen, weil er so nett ist Unterhalt für seine Tochter zu bezahlen.

Klingt böse - aber ganz so ist es doch nicht. Ich weiss, daß er sein letztes Hemd mit uns teilen würde. Aber ich will mir nicht bis an mein Lebensende anhören, dass er keinen Unterhalt hätte zahlen müssen weil er mir vor 56 Jahren ein Auto geschenkt hat. Abgesehen davon rechnet der Mann allen Ernstes damit, dass er weniger Umgang mit seinem Kind haben darf, wenn er weniger bezahlt. Was ist das für eine Logik? Unsere Tochter ist seit der Trennung in regelmässiger Obhut ihres Vaters - und dieser Umgang ist doch nicht schlechter, wenn der Mensch nichts zahlt - warum glaubt er, daß ich weniger gewillt wäre, ihm unser Kind anzuvertrauen? geht er vielleicht von sich selbst aus?

OK, der Beitrag ist definitiv zu lang geworden. Klare Frage: wird sein Autogeschenk Unterhaltsansprüchen gegengerechnet?

1

Hallo,

vielleicht hilft Dir das, auch wenn Du ! ausdrücklich auf den Kindesunterhalt verzichten würden wolltest, ginge das gesetzlich nicht! Der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Von daher, lässt sich das mit dem Auto nicht gegenrechnen, höhstens Dir gegenüber.

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist lt. § 1614 BGB nicht möglich. Ist auch logisch, da daß Kind selbst sich hier nicht wehren (bzw. nichts entscheiden) kann. Dementsprechend ist eine Umrechnung auf ein Auto (dass Du versetzt hast wegen der Anschaffung von Möbeln) da auch nicht gegenrechenbar.

Lg polar

3

wenn er pleite ist, kann und muss er den Kindesunterhalt nicht zahlen.
Wenn ers trotzdem tut, ist das sehr löblich.

Allerdings ständig auf dem geschenktem Auto rumzureiten ist auch nicht die feine Englische Art aber viell. möchte er einfach mal ein Dankeschön hören, dass er das Geld trotz Konkurs für die gemeinsame Tochter aufbringt.
Ich finde, da bricht frau sich auch keinen Zacken aus der Krone, jenes welches mal zu sagen.

5

ja sicher, ich tätschel ihn auch, wo es geht. Aber mir geht die Geschichte mit dem Auto soooowas von auf den Zünder - zumal ich es damals gar nicht haben wollte, hatte selbst ein schönes Auto mit in die Beziehung gebracht, aber das war ja nicht standesgemäss für sein Frauchen.

Davon ab wäre es (trotz Konkurs in Deutschland) aus meiner Sicht eine Frechheit, keinen Unterhalt zu zahlen solange der Herr die Leasingraten für seine zwei Sportwagen aufbringen kann. Wenn er sagt, dass er wohlmöglich mal einen Monat mit Unterhaltszahlung aussetzten muss frage ich immer zurück, ob die Leasingraten für die Autos (insg. 3000 Euro pro Monat) abgegangen sind. Darauf hin herrscht immer Schweigen im Walde und der Unterhalt kommt prompt.

Ich muss ja auch mit etwas rechnen, wenn er einfach mal nicht zahlt, wird mir hier mein Dauerauftrag für die Miete platzen. Er muss einfach verstehen, dass unsere Existenz davon mitabhängt. Dass er nicht zahlen kann glaube ich erst, wenn die beiden Sportwagen verschwunden sind.. aber wie gesagt - bisher war er äusserst zuverlässig. Ich würde ihn nur so gern einmal darauf hinweisen (was ich jetzt hier bestätigt bekommen habe) dass dieses Geschenk von damals nicht gegen Kindesunterhalt aufrechenbar ist und seine Geste nicht so grosszügig ist, wie er immer glaubt.

weitere Kommentare laden
2

Hallo!
Das kann ich nicht glauben! Das Auto war ja eine Schenkung und somit erlischt sein Anspruch darauf! Ansonsten zähle ihm doch mal auf was du ihm alles geschenkt hast! Das kann er ja dann auch umrechenen ;-) !!

Also wie gesagt ich glaube nicht daran, eine Schenkung ist eine Schenkung und somit is das Thema erledigt!

Würde ich mal so sagen, bin mir da zu 90% sicher!

Al Claudi

4

Egal was, meisten findet sich immer etwas, was man dem anderen aufs Brot schmieren kann- schöner Ausdruck, gefällt mir!!!

Ist jetzt vorbei, Auto verkauft, Wohnung bezogen, gutrut!! lass dich nicht aufziehen und nerven, wird er blöd, soll er doch mal versuchen dich zu verklagen- in dem Fall- viel Erfolg- Granitbeiser!!!!!!!

7

Du kannst ihn bei der naechsten Verbalattacke mal dezent darauf hinweisen, dass es fuer den Gerichtsvollzieher, bzw. Insolvenzverwalter (je nach Gesellschaftsform) doch hochinteressant waere, von den beiden Sportwagen, bzw. den Geldern aus dem Ausland zu erfahren.

Glaub mir, dass wird er nicht riskieren wollen.

8

netter Tipp ;-)

aber so agiere ich nicht - ich will nicht erpresst oder belogen werden und mache es selbst auch nicht obwohl die Versuchung, mit gleichen Mitteln zu arbeiten manchmal da war - aber wie gesagt, kommt nicht in Frage. So schaukelt sich die ganze Nummer nur hoch und unser Kontakt ist ansonsen sehr freundschaftlich. Der Mann ist ein super Vater und auch bereit, für seine Pflichten gerade zu stehen.

Ich wollte ihn lediglich mal dezent darüber aufklären, dass er sich die "ich-hab-dir-mal-ein-Auto-geschenkt-und-alles-andere-ist-reiner-Grossmut"-Nummer sparen kann. Er denkt aus einem seltsamen Grunde, dass ich in der Lage bin, von dem Erlös des Autos unser komplettes Leben zu finanzieren - eine seltsame Rechnung, denn das Geld war nach der Ausstattung unserer Wohnung und dem Kauf eines kleineren Autos (habe mein Auto damals ja auch für das neue in Zahlung gegeben und meine in die Beziehung gebrachten Möbel bei ihm gelassen) verbraucht.

10

lass dich echt nicht ärgern, du schreibst ja auch schön, das du von dem Erlös des Autos nicht dein komplettes Leben finanzieren kannst- die Erde ist rund, sie dreht sich weiter..... dein Ärger ist mittlerweile sicher auch verflogen oder? Aber es wie mit jeder, vielleicht auch unüberlegter Kritik... irgendwas bleibt immer hängen.
Du hast für dein Kind zu sorgen, Tag ein Tag aus, er sollte den Hut davor ziehen und nicht mit alten Kamellen kommen.
Ich finde es schön, das du dich nicht auf die selbe Stufe stellst, das muss echt nicht sein und hört sich sonst so nach Kindergarten und Kriegsbeil ausgraben an, kann man sich echt sparen.
Versuch wegzuhören, er ist ansonnsten ein guter Vater, überhör die Spitzen dann einfach.

Nochmal liebe Grüße

12

Wer hat denn die Verlobung gelöst?

Weißt du, dass (angenommen du warst es) du das Verlobungsgeschenk zuzrückgeben musst und dass das sogar einklagbar ist?

Gegenrechnen ist wahrscheinlich nicht möglich, aber du hättest das Auto wahrscheinlich nicht verkaufen dürfen. Da du es trotzdem getan hast, bist du ihm ggf. sogar zu Schadensersatz verpflichtet.

13

Falsch!

Was du meinst ist das sogenannte Kranzgeld! Das konnten aber ausschliesslich Frauen einklöagen wegen Verlust der Jungfräulichkeit!

Das wurde aber inzwischen abgeschafft!

14

Falsch!

Das Kranzgeld wurde zwar abgeschafft, aber das habe ich nicht gemeint. Meine Aussage bezieht sich auf §§1298 bis 1299 und §1301 BGB.

Nachzulesen unter:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1298.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1299.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html

Letzterer spricht sogar explizit die Rückgabe der Geschenke an, dies ist nicht geschlechtsspezifisch!

Noch Fragen?

weitere Kommentare laden