Unterhalt steuerpflichtig?

Mal eine ganz dumme Frage:
Ich bin selbständig. Und werde bald ein bisschen "Unterhalt" (wir nennens mal so) von Emmas Papa für sie bekommen. Muss ich das dann als "Einkommen" mit in meine Steuererklärung nehmen? #kratz Hatte ich eigentlich schon vor... ist ja auch eine Art "Einkommen"... mache Einnahmen-Überschuss-Rechnung...


Aber jetzt erzählte mir eine Freundin, dass Unterhaltszahlungen nicht dem ... wie heißt das? ... Progressionsvorbehalt unterliegen, also nicht steuerpflichtig sind.

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kindesunterhalt wird nicht als einnahme gezählt. alles andere wäre mir auch neu.

einfach das finanzamt anrufen und nachfragen.

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Unterhalt ist dann zu versteuern, wenn der Unterhaltzahler ihn als Sonderausgaben geltend macht.
Er muss dann aber dein Mehr an Steuern übernehmen.
Durch die Progression kann dies für den Unterhaltzahlenden von Vorteil sein. Für dich darf daraus aber kein Nachteil entstehen.

Also, am besten mal absprechen.

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das betrifft aber nur den Ehegattenunterhalt - nicht den Kindesunterhalt. Der kann weder vom Unterhaltszahlenden geltend gemacht werden, noch muss er von der Unterhaltsempfängerin versteuert werden.

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Egal wie gut es gemeint ist, man sollte in solchen Fällen nur antworten, wenn man wirklich Bescheid weiß.
Liki´s Antwort ist richtig.

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Wär ja auch unfair, er hat ja schon Steuern für sein Einkommen gezahlt, warum sollte es nochmal besteuert werden nur weil sein Kind nicht in seinem Haushalt lebt!

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#danke

Dann geb ich den Unterhalt mal ohne schlechtes Gewissen NICHT bei der Steuererklärung an....