wichtige frage wegen alg II und alg I. geplanter umzug, da trennung

Hallo!

Muss kurz ausholen bis ich zu meiner eigentlichen Frage kommen kann.

Und zwar habe ich mich Ende März von meinem Freund und KV getrennt und möchte bzw. muss jetzt ausziehen, da unsere bisherige Wohnung (90m2) zu groß für mich und meine Tochter ist.

Zur Zeit bin ich noch in Elternzeit und bekomme etwas ALG II (bis Ende Mai). Danach bekomme ich, soweit ich keinen Arbeitsplatz gefunden habe wieder ALG I (ab Juni).

Nun hab ich am Montag nen Termin bei der Arge um mir die neue Wohnung genehmigen zu lassen. Hab letzte Woche schon ein Angebot eingereicht und möchte versuchen auch die Umzugskosten und evtl. Möbel zu beantragen (liegt schon vor).

Wie ist hier die rechtliche Seite?
Werden die Kosten nur vom Amt übernommen wenn man ALG II bekommt oder auch bei ALG I.
Muss mir fast alles neu beschaffen, da das meiste von meinem Freund eingebracht wurde. Steht auch alles im Antrag ans Arbeitsamt.

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet also bekommt nur unsere Tochter den Unterhalt und ich hab trotz aller Bemühungen bisher keinen neuen Job gefunden.
Das heißt so wirklich kann ich mir noch nix leisten. Bin froh wenn ich mir ne Matratze zum schlafen kaufen kann.

Wie gesagt, bin ich fleißig auf Arbeitssuche, aber mit Kleinkind nicht so einfach. WIll ja dem Staat nicht noch länger auf der Tasche liegen.

Bitte um Antwort.

LG Doreen

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Hallo Doreen,

soviel wie ich weiß, werden Umzugskosten und Renovierungskosten, soweie neue Möbel nicht mehr bezahlt. Es sei denn, du gründest deinen ersten eigenen Hausstand (wenn man z. B. von den Eltern in die erste eigene Wohnung zieht). Kann sein, daß das von Amt zu Amt (Bundesland) gesehen anders ist. Ich würde die ARGE mal anrufen und fragen.

Bei mir ist es so. Ich habe mich im Januar getrennt. Die Möbel wurden aufgeteilt. Ich habe jetzt kein Schlafzimmer mehr und mein Antrag wurde mit der o. g. Begründung abgelehnt.

Alles Liebe
Andrea

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Hallo!

Danke für deine Antwort.

Das Problem ist, das mir auf dem Amt zwei verschiedene Versionen erzählt wurden.
Auf der einen Seite hieß es es wird übernommen, war auch so bei einer Bekannten von mir (Trennung, Auszug - alles wurde übernommen) und eine andere MA erklärte mir, das es eine Art zinsloses Darlehen gibt, welches man beantragen kann und dann halt in Raten an die Arge zurückbezahlt.

Naja, ich werd mal schauen, hab morgen nen Termin und hatte am Do. letzte Woche den ganzen Schriebs schon hingeschickt.
Viel wichtiger ist im Moment die Bewilligung der neuen Wohnung. Ich muss echt raus hier, komm mit der Situation hier nicht klar.
(Ex macht was er will)


LG Doreen

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Mit der Wohnung wird schon klar gehen. War bei mir nach meiner ersten Scheidung (ja, leider läuft jetzt die zweite) auch kein Thema. Stell einfach schriftlich den Antrag und leg bei Ablehnung ruhir Widerspruch ein. Das zinslose Darlehn gibt es wirklich, aber ich würde es erst so versuchen.

Andere Frage, kann dein EX nicht ausziehen. Du hast mit dem Kind doch eher den Anspruch da wohnen zu bleiben?

Ich wünsche dir alles Gute und wenn du magst, meld dich mal über meine VK, kann dir bestimmt noch weitere Tipps geben (wie gesagt, nach zwei Trennungen, könnte ich mich fast seber als Anwältin versuchen und auch was ALG II angeht, bin ich ziemlich fit).

Ganz viel Kraft wünscht dir
Andrea

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