Umzug, Aufenthaltsbestimmungsrecht, geteiltes sorgerecht, ...???

Hallo!

Eigentlich passt es nicht so richtig in diese Sparte aber dennoch:

Ich schreibe dies hier im Namen einer Freundin von mir.
Sie hat zwei Kinder und lebt vom Vater beider Kind längere Zeit getrennt. Seit 1,5 Jahren lebt sie in einer neuen Beziehung, die Kinder leben bei ihnen.
Das Sorgerecht ist geteilt, alle zwei Wochen verbringen die beiden Kinder das Wochenende beim Vater.

Nun planen sie (sie, die Kinder und Lebensgefährte) in die Schweiz zu gehen. Er bekommt dort aller Vorraussicht nach einen Job und sie sieht ihre Chancen da auch wesentlich besser als wenn sie hier bleiben würde. Sie ist arbeitslos.

Nun kamen natürlich sämtliche Fragen auf, bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Sie hat bereits einen Termin im Jugendamt wahrgenommen, welcher aber auch nicht 100% aufschlussreich war.

Daher nun einige Fragen hier, vielleicht kann jemand einen Tip geben?



Kann es der Familie verwährt werden, umzuziehen?!?

Der Vater würde niemals zustimmen, wie ist es dennoch möglich umzuziehen?

Eigentlich müssten die besseren Zukunftsaussichten, der Job des Lebensgefährten dort und die Tatsache dass sie als Familie leben ausreichen um den Umzug zu ermöglichen, oder?

Hat man nicht automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht wenn die Kinder dauerhaft bei einem leben?

....

Wir blicken so langsam nicht mehr durch und hoffen auf etwas Klarheit! #;-)
Bisher hatten wir immer angenommen, dass jeder ein freier Mensch ist und sich nicht durch einen Wochenendvater bestimmen lassen kann, wo man zu leben hat, oder?

Dankeschön!

1

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat immer die Person, bei der das Kind normalerweise lebt. Und damit kann die Frau sich den Wohnort aussuchen. Wie das natürlich bei Umzug ins Ausland geregelt ist...

2

Beim gemeinsamen Sorgerecht braucht die Mutter bei einem Umzug die Zustimmung vom Vater!

LG Claudia

3

das kommt natürlich drauf an, wo die freundin jetzt wohnt, wenn sie an der schweizer grenze auf deutscher seite lebt und nun nur 10 km über die grenze ziehen will ist das weniger dramatisch als wenn sie nun in norddeutschland liegt und somit 800 km weit weg zieht.
dann kommt es darauf an, wie das umgangsrecht trotz umzuges gewahrt werden kann. kommt auf das alter der kinder an und ob sie alleine fliegen / zugfahren können. was wieder auch von der distanz abhängt.
und letztendlich hängt es am richter, denn wenn deine freundin unbedingt umziehen möchte und gute gründe hat, der vater aber unbedingt dagegen ist, wird er klage einreichen müssen, um sie am umziehen zu hindern (ist sie bis dahin bereits weggezogen, hätte er weit schlechtere chancen, aber das nur am rande). dann muss ein richter abwägen, was dem wohl der kinder wohl eher entspräche, in der nähe des leiblichen vaters zu bleiben oder mit mutter und freund umzuziehen. das hängt wiederum von der beziehung zum vater ab und vom alter der kinder...

kurzum: wenn der vater dagegen ist, kann sie nicht so einfach umziehen, da er dagegen klage einreichen kann (oder sie zieht einfach um und guckt, ob er das überhaupt tut, aber das nur am rande), und was der richter dazu sagt hängt von vielen faktoren ab, die wir nicht kennen...

aufenthaltsbestimmungsrecht haben bei gemeinsamen sorgerecht beide.

was sagen denn die kinder zu den umzugsplänen? hat ja durchaus eine gewisse relevanz...

gruß, lollo

8

Hallo!

Danke erstmal für die umfangreiche Antwort!

Also sie wohnen jetzt in Berlin.
Die Kinder sind 7 und 4. Beide haben ein recht gutes Verhältnis zum Vater, aber eben nur am Wochenende. Aber das ist auch alles relativ, da die Kinder auch oft einfach bei seiner neuen Freundin geparkt werden. Sonst hat der Vater auch keinerlei Einfluss auf die Familie und deren Leben, also er ist eben nur am Wochenende aktuell.

Den Kindern wurde natürlich noch nichts weiter gesagt, nur bei der großen haben sie schonmal ein wenig vorgetastet. Sie meinte wohl, dass sie mit ihrem Stiefpapa überall hingehen würde und sie ja dann ihren Vater in den Ferien besuchen könne.

4

Wenn ich so einen Mist lese, sträuben sich mir die Nackenhaare.

Sie ist mit ihrem neuen Lebensgefährten nicht verheiratet. Das macht die Sache nicht einfacher.

Natürlich muss sie bei gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung des Vaters einholen. Hinzugehen und einfach Fakten zu schaffen ist eine Dreckigkeit erster Güte. Man stelle sich nur vor, ein Mann würde es so machen. Die Kommentare würden bis zu Kindesentführung lauten.

Und zuletzt, darüber kann ich nur lachen. Sie ist in Deutschland arbeitslos, sieht aber in der Schweiz bessere Perspektiven. LOL, die Schweizer warten auf eine arbeitslose deutsche Mutter. Genial. Sie weiß aber zumindest, dass auch sie eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz braucht... Wie will sie die bekommen?

5

es geht ja auch darum, dass ihr lebensgefährte eine arbeitsgenehmigung für die schweiz hat. und wenn ein mann mit den kindern wegziehen würde, wenn die kinder den lebensmittelpunkt bei der mutter haben, wäre in der tat kindesentführung. da zählt nicht sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht o. ä. sondern die kinder haben ihren LEBENSMITTELPUNKT mit einverständnis des vaters bei der mutter, insofern ist es ein unterschied, ob sie mit den kinder wegzieht oder ob er es tut. bei gemeinsamem sorgerecht lebt das kind immer mit einverständnis des anderen beim einen. unter umständen egal, wo das ist. unter umständen. aber es ist ein unterschied.

wenn mein ex-mann die tochter erst montag statt wie vereinbart sonntag zurückbringt, könnte ich ihn wegen entführung anzeigen, wenn ich sie erst samstag statt wie vereinbart freitag rausgebe, er umgekehrt nicht. weil sie ihren lebensmittelpunkt bei mir hat.

gruß, lollo

6

Hilft ihr aber doch nix. Sie ist nicht verheiratet, sie bekommt in der Schweiz gar keine Aufenthaltsgenehmigung. Neue Beziehung schön und gut aber die Rechte eines Vaters sollten nicht mit Füßen getreten werden.

Ist schon klar, dass das zwei Paar Schuhe sind, es ging mir auch mehr um die Theorie...

Ach ja, lolorosso ist ja nicht schlecht aber roter Eichblatt ist besser! ;-) Kleiner Spaß am Rande.

weitere Kommentare laden
7

Sorry,aber da der KV die Hälfte des Sorgerechts hat
und auch ein Recht auf seine Kinder,
muss er mit dem Umzug einverstanden sein.

Ansonsten muss Deine Freundin leider hier bleiben.
Die Kinder haben ein Recht auf ihren Vater und umgekehrt.
Sollte Deine Freundin doch einfach umziehen,
wäre das Kindesentzug und kann nicht nur hohe Strafen/Gefängnis,
sondern man könnte ihr auch das Sorgerecht
für die Kinder entziehen.

Das ist aber echt ne blöde Lage.
Hoffe dass Deine Freundin dass irgendwie hin kriegt
und sich mit dem Vater noch irgendwie einigen kann.