Geeinigt aber wie beurteilt das Jugendamt dies???

Ich und mein EX-Freund haben uns auf eine Unterhaltshöhe geeinigt, diese weicht leicht von der gestzl. Vorschrift ab.
Können die Behörden bei event. berechnungen mir troztdem das anrechnen was mir gesetzlich zustehen würde??

z.b. Ich beantrage Wohngeld, das Amt sieht ja, das ich nur 150€ bekomme anstatt 199€, welcher Betrag wird angerechnet??
Der den ich wirklcih zur Verfügung habe oder der gesetzliche der mir zustehen würde??

Danke
LG Claudia

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Hier geht es doch um den Unterhalt für euer Kind, oder habe ich das falsch verstanden?

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ja hier geht es um das Kind

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Ich persönlich würde sagen, wenn du von deinem Ex-Freund weniger Geld bekommst, warum soll dann der Staat für die Differenz beim Wohngeld aufkommen? #kratz

Nicht böse gemeint, ist nur meine Meinung!
LG
Birgit

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Ich denke, der Betrag, der Dir EIGENTLICH zusteht, wird zugrunde gelegt.

Warum sollte man Dir staatliche Hilfen gewähren, wenn Du freiwillig auf einen Teil des UH verzichtest?

Kannst Dich ja nochmal beim Amt erkundigen...aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man Dir dort was anderes sagt.

Hab allerdings keine Ahnung, ob überhaupt geprüft wird, welcher UH-Betrag Dir normalerweise zustehen wüde...ist also gut möglich, dass dem Sachbearbeiter gar nicht auffällt, dass Du weniger bekommst.

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Hallo!

Der Mindestunterhalt der dir gesetzlich zusteht wird dir angerechnet weil wenn dein Ex zu wenig verdienen würde, könntest Du ja Unterhaltsvorschuss beantragen, dann hättest Du ja auch den Mindestunterhalt.

Auch muß dein Ex dir 3 Jahre Unterhalt zahlen (für dich und vorausgesetzt ihm bleibt dann ein bestimmter Selbstbehalt) und wenn das Geld dann nicht genug zum Leben ist, bekommst Du Unterstützung vom Staat. Aber erst wird dein Ex herangezogen...

Darf ich fragen warum ihr euch auf weniger geeinigt habt? Ich finde diese Einigung hat nur Nachteile für dich...

LG Claudia

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sie hat ja keinen nachteil davon, weil sie die differenz vom staat möchte!!

klares no-go.

gruß, lollo

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Doch sie hat Nachteile. Es ist nicht so, daß wenn sie weniger Unterhalt bekommt (also unter dem Mindestsatz liegt), daß sie dann z.B. mehr Wohngeld bekommt, damit es wieder ausgeglichen wird. Das sind zwei verschiedene Stellen: Wohngeld bekommt sie vom Wohngeldamt und Unterhalt vom Jugendamt.

Auch gibt es eine gewisse Reihenfolge in der man das Geld beantragen muß, z.B. muß man für den Wohngeldantrag erst die Sache mit dem Kindesunterhalt geklärt haben (in ihrem Fall wäre es den Unterhaltsvorschuss beantragen, weil sie ja nicht den Mindestsatz bekommt). Wenn sie diese Belege beim Wohngeldamt nicht vorweisen kann, bekommt sie kein Wohngeld.

LG Claudia

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Hallo

Wenn der Kv 199€ zahlen müßte, dann werden Dir auch die 199 € abgezogen ! Einfach so einigen geht nicht !

Warum sollte der Staat Dir auch 49 € schenken ?

Gruß
Jeromé