Unterhalt, wenn man nicht verheiratet war

Hallo...

ich habe da mal ne frage...

Ich bin eine allein erziehende Mutti von einem 3,5 jährigem Sohn.
Ich war mit dem Kindsvater nicht verheiratet, aber wir haben aber über 6 Jahre in einem Eheähnlichen Verhaltnis gelebt und Nik war devinitiv ein Wunschkind...

Ich habe Unterhalt für Nik und für mich bekommen, bis Nik 3 geworden ist. ich wollte mal fragen, ob sich jemand damit auskennt, ob ich noch Anspruch auf Unterhalt für mich habe und ob mir jemand einen Tipp #aha geben könnte, wo ich das sonst im Internet nachlesen kann...

Ich #danke Euch #herzlich und drücke die #pro das ihr mir weiterhelfen könnt

ich wünsche euch noch einen schönen abend

Lieben Gruß Steffi

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Ich bin jetzt mal ganz böse!

JEDE Frau kann sich um eine Arbeitsstelle bemühen und muss den Vater des Kindes nicht länger schröpfen als unbedingt nötig!

Sagt eine Frau die arbeitet!

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Jetzt muß ich mal las loswerden!!!!

DEINE Meinungen, Artikel Aussagen usw. sind mir hier schon öfter aufgefallen.

-Du schreibst meist ohne Punkt und Komma.
-Schreibst oft groß, das bedeutet Anschreien.
-Schreibst ohne Hallo,oder sonstige Grüße.
-Bist absolut unsensibel.

Ein nettes Hallo oder ein ein kleiner Abschiedsgruß wirken oft Wunder.

Habe den Eindruck, daß Du hier den Frust loswerden willst , sicher haben einige hier Probleme die Du schon bewältigt hast, aber das gibt Dir nicht das Recht sich hier ständig so Rechthaberisch und Gefühllos aufzuführen.

Sorry,aber ich mußte das mal loswerden.
LGMicha

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-Du schreibst meist ohne Punkt und Komma.
-Schreibst oft groß, das bedeutet Anschreien.
-Schreibst ohne Hallo,oder sonstige Grüße.
-Bist absolut unsensibel.


Schreibe ich grundsätzlich mit Satzzeichen.
GROSS schreibe ich Einzelworte um sie aus dem text hervorzuheben und nicht ständig gross, was tatsächlich anschreien heisst.
Hallo schreibt hier kaumjemand ausser der Heiteieteifraktion aus Schwanger und KIWU.
Grüsse muss ichnicht ausrichten da ich nicht annehme das jemand meinen Bekannten- oder Freundeskreis hier teilt, also von wem soll ich grüssen?
Fakten haben mit Sensibilität nun absolut NICHTS zu tun!


Wer nur gestreichelt werden will und Grüsse von Unbekannten hören will sollte eher auf Kontaktseiten gehen, da wird oft gegrüsst!

Mit anderen Worten: Du bist ziemlich neben der Spur und kannst nicht mal richtig lesen!

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Nööö, das mit dem Unterhalt ist vorbei.

Der KV ist verpflichtet ( sofern leistungsfähig ) bis zum 3. Geburtstag des Kindes den Betreuungsunterhalt an Dich zu zahlen.

Du kannst jetzt selbstverständlich einen ALG II - Antrag stellen. Das heißt aber auch, daß du Dich zukünftig mit dem Gedanken anfreunden solltest, das zu tun, was jeder verantwortungsbewuste Mensch tut: Arbeit suchen. Denn das wird auch die ARGE von Dir verlagen.

Als Alleinerzeihende hast Du Anspruch auf einen Ganztageskita- Platz, der geg, übers Jugendamt finanziert wird.

Scully

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Hallo!
In welchem gesetz steht das mit dem Anspruch auf einen Ganztagsplatz als Alleinerzeihende? Weßt Du das zufällig? Und an wenn muß man sich denn wenden, wenn man so einen Platz braucht? Jugendamt? Oder direkt die Kitas?
LG
Anne

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Du gehst zum örtlichen Jugendamt und beantragst einen Platz.

Die haben alle Listen.

Scully

Du kannst auch privat einen Platz suchen und beantragst dann die Kostenübernahme.

Da brauchst Du keinen Gesezestext sonder einfach nur ein Mindestmaß an Bewegung.

Ich verstehe ehrlich gesagt gar, das Du jetzt erst in Hufe kommst.

ich hatte das alles bereits im ersten lebensjahr des Kindes geregelt.

Scully

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Hi Steffi!

Hier mal eine nette Antwort:

Ich kann Dir definitiv versichern, dass in Ausnahme Fällen, der Kindsvater sogar bis zu 7 Jahre Unterhalt an Dich und das Kind zahlen muss. Da ist jetzt ein ganz neues Gesetz rausgekommen. Ich gehe mal davon aus ,dass Du Dich um Arbeit bemühst, so wie fast jeder, aber das Du eben nix findest. Und solange das der Fall ist, hast Du Anspruch!

Lass Dich am besten von einem Anwalt im Familienrecht beraten!

Alles Liebe,
Betty

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Hallo Betty,

vielen Dank erstmal, dass Du mir "nett" geantwortet hast... ;-)

erstmal soviel dazu, ich arbeite!!!

Aber ich arbeite nur halbtags, damit der Kleine nicht den ganzen Tag im Kindergarten sein muss, sonder sein Kindsein auch noch zu Hause genießen kann.
Denn das war mir immer wichtig und das weiß der KV auch!

Nun ist es nun mal so, das der KV sehr viel mehr verdient wie ich und ich auch der Meinung war, das ich auch was von diesem neuen Gesetzt gelesen habe.
Ich will mich nicht von ihm aushalten lassen und meinen Job wieder aufgeben…ich wollte eigentlich nur wissen, ob mir jemand einen link nennen kann, wo man es gut nachlesen kann, auch wenn man kein Juristendeutsch versteht.

Also noch mal vielen Dank für Deine Antwort…

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Dann solltest Du aber auch dazu schreiben, daß dies nur dann gilt, wenn das Kind behindert, körperlich schwer Krank ( ab Pflegestufe 1 ) oder psychisch Geschädigt ist.

All das ist natürlich durch entsprechende Atteste zu belegen.

Sclly

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Du hast unter Umständen weiter Anspruch auf eigenen Unterhalt. Allerdings musst Du das einklagen und handfest argumentieren, warum Du ihn brauchst.

Gruß

Manavgat