Festbetrag für Unterhalt oder Einkommensabhängig

Hallo zusammen.

Ich habe vor mich von meinem Partner zu trennen und wüsste gerne, ob es einen Festbetrag oder wenigstens einen Mindestsatz für den Unterhalt für unser Kind gibt. (Würde gerne meine ungefähre finanzielle Situation errechnen...) Wir sind nicht verheiratet, er hat aber die Vaterschaft anerkannt.

Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt aber ich wohne in NRW.

Vielen Dank im Voraus

Nic

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Es gibt einen Mindestbetrag aber! der Unterhat für euer Kind UND FÜR DICH!! ist Einkommesnabhängig.

Jemand mit AlG2 kann gar keinen Unterhalt zahlen, jemand der 20 Tausend imMonat verdient muss garantiert 14 tausend zahlen....

Ab zum JA und zum Anwalt. JA für das Kind und Anwalt für dich und euren Unterhalt festlegen lassen.

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Hallo.. ich heiße auch Nic #freu

Also .... es gibt wohl einen Mindestsatz den der KV zahlen muß .... das sind soweit ich weiß € 179 oder € 199 (bin mir grad nicht sicher).

Allerdings muß hierbei gewährleistet sein, dass der KV seinen Mindestsatz an Lebensunterhalt dabei nicht unterschreitet (das sind etwa € 900 - den ER nach Abzug vom Unterhalt für sich selbst noch haben muß).

Wenn er weitaus mehr verdient, dann wird der Unterhalt glaub ich danach festgesetzt ...

Informier Dich aber mal beim JAmt .. die können Dir das viel genauer sagen!

VG
Desty

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Hallo!

Bei uns in Bayern geht der Kindesunterhalt nach der
Düsseldorfer Tabelle. Google doch mal... und auch wenn man nicht verheiratet war, bekommt man als Mutter die ersten drei Jahre Unterhalt. Am besten ist es, du läßt dich mal vom Jugendamt beraten.

LG Claudia

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Hallo Nic,

der Unterhalt für das Kind berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn du das Nettoeinkommen des Papas weisst kannst du da schon mal nachschauen. In der Stufe 1 - 6 bekommst du für ein Kind unter 6 Jahren monatlich 199 €, zum 1.7.07 müsste es normalerweise wieder eine Unterhaltserhöhung geben (alle 2 Jahre).

Der Unterhalt für das Kind ist vorrangig, d.h. ein etwaiger Unterhalt für dich (den du als nichtverheiratete Mama max. bis zum 3. Geb.tag eures Kindes bekommst) wird dann vom verbleibenden Netto des Kindsvaters ausgerechnet.

Den Unterhalt für euer Kind kannt du vom Jugendamt berechnen lassen, bezüglich deines Unterhaltes müsstest du einen Anwalt einschalten.

Liebe Grüsse und alles Gute
Zauberfee

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Hallo Nic,

bei mir ist es so. Das mein Ex noch in Ausbildung ist, so KANN er NICHT für meine Tochter und MICH zahlen.

Ich bin zum Jugendamt gegangen und habe Unterhaltsvorschuß beantragt. ( Das kannst du auch machen auch wenn er nicht in Ausbildung ist ;-) )
Ich musste ALG2 beantragen, weil er ja auch für mich nicht aufkommen konnte.

Der unterhaltsvorschuß für meine Tochter liegt bei 127€ Monatlich, also denke ich das du von dieser Summe ausgehen kannst.

Wenn er arbeitet, liegt es glaube ich bei 179 oder 199€ Monatlich, kommt aber auch auf das Alter des Kinders an.

Bekannte von mir( alte Schulfreundin ) bekommt von dem Vater 320€ Monatlich mit 21 jahren und noch im Studium und ihr kleiner Bruder 14 jahre bekommt 290 ungefähr...

Es kommt aber auf das einkommen an. Mein Ex ist auch scheidungskind und bekommt NIX von seinem Vater weil er meint er hat nix und so sind sie schon 2 Jahre vor gericht.

Also Leider ist es immer unterschiedlich...

Alles gute für euch
Sarah mit Tochter Nele