Betreuungskosten nach Trennung / Scheidung

Hallo,

bin ganz neu zu euch gestoßen.

Mein Mann und ich werden im Mai geschieden, unser Sohn (1,5 Jahre) wird von einer Tagesmutter betreut. Das läuft ja seit Anfang des Jahres über das Jugendamt und wir bezahlen nach Analyse BEIDER Gehälter den Höchstsatz von 375 Euro.

Wie sieht das nach der Scheidung aus, MUSS sich der Vater sich an den Betreuungskosten beteiligen oder bleibt das an mir alleine hängen, weil ICH ja arbeite und er Kleine bei mir lebt?

Fände das ziemlich ungerecht, weil ich ja schließlich nicht arbeiten müsste und dann Unterhalt verlangen könnte.... und beim lächerlichen Kindes-Unterhalt von 200 Euro ist das ja ein Witz...

Wer eine Antwort hat, her damit ;-)

Liebsten Dank schonmal,

Kristina

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Hallo,

wird denn nach der Trennung immer noch der gleiche Satz gezahlt, der auf beiden Gehältern beruht?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wenn also nur dein Gehalt zu Grunde gelegt wird, warum sollte er dann dafür zahlen?

Außerdem steht dir ein Betreuungsfreibetrag zu und du kannst die Kosten steuerlich geltend machen. Evtl. kommst du so sogar besser weg als vorher ;-)

Übrigens: Kinderunterhalt von 200 Euro kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, wenn denn sein Gehalt einigermaßen im Rahmen liegt (zusammen reicht es für den Höchstsatz der Tagesmutter), dann sind das nach DT mindestens 276 € (Stufe 6) und da es nur 1 Kind ist und er dir keinen Unterhalt zahlt gehts 2 Stufen hoch: also 306€.

Wenn du jetzt noch bedenkst das du als Alleinerziehende Steuerklasse II bekommst plus Kindergeld, dann hast du mal locker 1000€ mehr als wenn das Kind bei ihm wäre.
Davon läst sich die Kinderbetreuung doch leicht bezahlen, oder?

Gruß, Schimmelreiter

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Hallo,

ich möchte kurz was zum Kindesunterhalt ergänzen.
Es ist richtig, dass der Regelunterhalt in den Stufen 1 - 6 der Düsseldorfer Tabelle 276 Euro beträgt, aber der Kindsvater darf sich das anteilige Kindergeld abziehen, so dass eine Unterhaltszahlung von 199 € ermittelt wird.
Die 77 € anteiliges Kindergeld darf er sich auch abziehen wenns in der Unterhaltsstufe weiter hoch geht.

Lg
Bettina

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Hallo Bettina,

genauso kommen wir auf die 200 Euro, Kindegeld wird abgezogen.

LG
Kristina

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betreuungskosten sind sonderbedarf und zumindest anteilig vom vater zu bezahlen. guckst du www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

gruß, liisa

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Hallo Kristina,

es wird immer nur der Elternteil zu einem Kostenbeitrag zur Tagespflege herangezogen, bei dem das Kind lebt. Ich nehme an, dass ihr derzeit noch zusammenlebt und deshalb euer beider gehälter als Familieneinkommen zugrunde gelegt wurden.

Erkundige dich beim Jugendamt die können dir durchrechnen wie die Situation sich mit deinem alleinigen Einkommen, dem Kindsunterhalt und dem Kindergeld dann darstellt.

Lg
Bettina

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1000 Dank für eure netten und informativen Antworten!!!

Kristina

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Wenn ihr getrennt seid, dann zählt nur noch Dein Einkommen und der Unterhalt.

Lass es neu berechnen.

Gruß

Manavgat