Trennung - welche finanziellen Hilfen gibt es?

Gestern hat mein Mann um die Scheidung gebeten.
Bin schwanger und habe einen 1 1/4 jährigen Sohn.
Er möchte, daß ich so schnell wie möglich ausziehe.

Welche finanziellen Hilfen gibt es - bzw. wo kann man diese Beantragen?

Bisher bekomme ich nur 300€ Erziehungs- und 150,- € Kindergeld.
Aber wie soll ich z.B. die Miete zahlen?
Unterhalt möchte/kann er auch nicht zahlen.

Ich danke Euch für Eure Hilfe/Ratschläge.

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Hallo,
Also als erstes würde ich zum arbeitsamt gehen und denen das genau so schildern wie es hier getan hast. Dann werden sie sicherlich zu dir sagen das du dir eine Angemessene Wohnung dir suchen mußt und alles weitere geht eigendlich dann reibungslos du hast halt nur viele Wege sage ich jetzt mal so...wenn du Harz VI bekommen solltest also anspruch hat was du sicherlich hast bezahlt einen Großteil der Miete das AA und Erstaustattungsgeld für deine neue Wohnung kannst du dann auch beantragen geht eigendlich alles rats fats sag ich mal so.

Du mußt halt nur ehrlich zu den Leuten beim Amt sein und nicht aufmüpfich erscheinen dann hast du eigendlich gute chancen das du vieles bekommen kannst...

Allerdings vielleicht hast du trotz alledem sonst immernoch die Möglichkeit dir arbeit zu suchen das weiß ich ist nicht einfach mit Kind habe selber 2 und war fast in der gleichen Situation außer das mein Mann bei mir ausgezogen ist...

Ach ja Frage Unterhalt da mußt du zum Jugendamt wenn er nicht zahlen möchte oder kann den Unterhaltsvorschuß beantragen.

Viel Glück auf deinem Weg und alles gute weiterhin
LG Nadine

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sie soll arbeiten gehen? wer stellt denn eine Schwangere ein?

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Hallo,

vorab: warum solltest Du ausziehen? Er kann genau so ausziehen. Bleiben die Kinder bei Dir?

Er ist Dir und den Kindern unterhaltspflichtig. Ich rate Dir, Dich beraten zu lassen, beim Jugendamt, beim Arbeitsamt (Hartz 4) und auch von einem Rechtanwalt. Das Arbeitsamt prüft sowieso, inwieweit Dein Mann Unterhalt leisten kann, vorher zahlen die nicht.

Entschuldige, wenn ich jetzt voreilige Schlüsse ziehe, vielleicht (und wahrscheinlich) ist es ganz anders. Aber mir erscheint, er macht es sich recht einfach. ER will die Scheidung, DU sollst schnellstmöglich ausziehen und finanzielle Unterstützung gibts auch keine?

Viel Kraft,

Marcella

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Wenn ich mal davon ausgehe, daß das Kind bei Dir bleibt, hast Du dann nicht Anspruch drauf, daß Du mit dem Kind (bzw. bald den Kindern) in der ehelichen Wohnung bleibst? #kratz

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Wenn es seine Kinder sind, MUSS er Unterhalt zahlen. Ob er nicht "möchte", ist da so ziemlich schnuppe!

Laß Dich und vor allem Deine Kinder nicht über den Tisch ziehen. Geh zum Anwalt, und vor allem: Laß ihn ausziehen! Du musst mit Kind nicht die Wohnung verlassen.

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Für die ersten Antworten schon mal vielen Dank.

Ich wurde deshalb gebeten auszuziehen, da das Haus ihm gehört.
Desweiteren hatten wir Gütertrennung vereinbart.
Deshalb habe ich wohl die A-Karte gezogen.

Ich werde auf jeden Fall kurz nach der Geburt wieder ganztags arbeiten gehen und mich nach einer Tagesmutter umsehen. Die Unterstützung hierfür habe ich schon ausfindig machen können.

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"Ich wurde deshalb gebeten auszuziehen, da das Haus ihm gehört.
Desweiteren hatten wir Gütertrennung vereinbart.
Deshalb habe ich wohl die A-Karte gezogen."

Die Gütertrennung bezieht sich ja dann wohl nur aufs Haus, ggf. auf die Einrichtung. Das hat nix mit Unterhalt zu tun. Er ist seinen Kindern gegenüber sowieso unterhaltspflichtig und auch dir muss er Geld zahlen, solange du wegen den Kindern nicht arbeiten gehen kannst.

Wenn du also zum Amt gehst und einen ALG II Antrag stellst, MUSST du ihn angeben und die holen sich dann einen Teil des Geldes, das sie dir dann zahlen bei ihm wieder.

Tip: Geh möglichst schnell zum Amt! Du kriegst Geld, ab dem Tag, wo du das erste Mal da warst. Wenn du also morgen hingehst, in 4 Wochen erst der Antrag durch ist, kriegst du Geld nachgezahlt! (war das jetzt verständlich? #kratz)

Viel Glück!

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Er soll ausziehen!

Du hast Anspruch auf Unterhalt für Dich und die Kinder.

Zusätzlich würde ich an Deiner Stelle ALG2 beantragen. Der Unterhalt (wenn Du ihn denn bekommst) wird natürlich abgezogen.

Wende Dich umgehend auch an eine versierte Anwältin, die Dich rechtlich berät und vertritt.

Gruß und alles Gute

Manavgat

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Hallo manavgat,

schöner Nick, in der Nähe von Manavgat hab ich mal Urlaub gemacht ;) War sehr schön, nur den Wasserfall hab ich mir nicht angesehen.

Ich bin auch seit Sept. 06 getrennt, weil er sich eine Freundin angeschafft hat. Da hab ich meinen Mann erst mal richtig kennen gelernt. Ihren Spaß wollen die Männer haben und umsorgt, aber wenn sie, aus welchen Gründen auch immer, dann sind es Schweine. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel ;)

Aber mal zum Thema.
Mein Mann hat die ersten Monate auch keinen Unterhalt gezahlt, weder für mich , noch für unseren Sohn. Erst als ich zum Anwalt ging und nach einigen Briefwechseln hat er sich bequemt Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Für mich zahlt er immer noch nicht, werde ihn wohl verklagen müssen. Tja, wenns um s Geld geht, da hört bei den Männern der Spaß auf.

1. Du ziehst auf keinen Fall aus.
2. Du packst ihm seine Klamotten in Müllbeutel und stellst sie ihm vor die Tür.
3. Du gehst zum Anwalt, der setzt dann für dich ein Schreiben auf, mit DIESEM Schreiben gehst du zum Arbeitsamt und beantragst ALG 2.
Hab keine Angst wegen de Kosten vom Anwalt, das zahlt das Arbeitamt, bzw. der Anwalt kann dir da Auskunft geben. Du brauchst keine Angst haben, dass dich das in finanzielle Not bringt, du hast nichts.
Du brauchst die Hilfe von einem guten Anwalt, unbedingt. Am besten gehst du zu einer Frau, aber wenn du einen guten männlichen Anwalt kennst, dann is das auch gut.
4. Du gehst zum Arbeitsamt und klärst ab, was dir alles zu steht. Das hat man früher beim Sozialamt gemacht, aber das gibt es ja nicht mehr, seit ALG 2 und 4 und was es noch so gibt.
5. Du hast Anspruch auf Unterhalt für dich und die Kinder!
6. GANZ WICHTIG!!! Lass dich auf nichts ein, was er von dir will. Scheidung oder so, die Zeit, in der du mit ihm verheiratet bist, muß er dir A) Unterhalt zahlen, B) wird die Zeit, in der ihr verheiratet seid auf deine Rente angerechnet, das fällt weg, wenn du dich scheiden läßt.
7. Wenn du ALG 2 beantragst, dann werden sie vielleicht versuchen ihre Verpflichtung auf deine Eltern ab zu schieben, lass dich nicht darauf ein. Da gibt es im Internet auch schon so fertige Formbriefe, mit dem kann man dagegen angehen.

Also, schreib dir einen Zettel mit Fragen und geh zum Anwalt, VORHER unternimmst du NICHT!! Versprochen?
Lass dich vm Anwalt beraten, frag ihn Löcher in den Bauch, was auf dich zu kommt, etc.euch gegenüber übernommen, dem muß er jetzt nach kommen, ob er wil

Du packst das schon, du hast ihn in der Hand, er kann dir nichts, wenn du ihm nichts zu gestehst. Auch wenn er anfängt und will irgendwelche Möbel, etc, haben. Erst nach der Scheidung!!!
Derjenige der die kInder hat steht vom Gesetz her mehr zu als dem anderen Partner.

Ich wünsche dir viel Kraft, du wirst sie brauchen, aber dann wenn du es hinter dich gebracht hast, dann wirst du dich neu geboren fühlen und vorallem....KEINE Schuldgefühle!! Er hat mit eurer Heirat und der Geburt der Kinder Verantwortung übernommen. dem muß er nachkommen, ob er will oder nicht.

Kopf hoch und durch! Sei lieb umarmt, lieb grüß, eskareal