Zuzahlungsanteil des KV bei Zahnspange

Hallo,

da bei uns bald das Thema Zahnspange ansteht, habe ich mal eine Frage:

Wenn das Kind bei der KM wohnt, die Zahnspange aber im Vorfeld selbst bezahlt wird, werden die Kosten ja erst von der KK übernommen, wenn die erfolgreiche Behandlung abgeschlossen wurde. ODER?
Und wenn das so ist, muss auch der unterhaltspflichtige Vater die Vorkosten mittragen, oder?
Nur hat er je keinen Einfluss darauf, ob die Spange auch wirklich getragen wird, da das Kind ja nicht in seinem Umfeld wohnt. Also liegt die alleinige Kontrolle bei der KM. Wenn die KM nun aber nicht darauf achtet und die Behandlung nicht erfolgreich beendet wird, bekommt der Vater dann ja sein Geld gar nicht wieder, obwohl er nicht an dem Mißerfolg beteiligt war, oder?

Oder bekommt er von der KM dann das Geld, weil sie ja ihrer "Pflicht" nicht nachgekommen ist?

Die Mutter achtet übrigens auch schon nicht darauf, dass das Kind seine Brille trägt und geht statt halbjähliche Routineuntersuchungen beim Augenarzt nur alle zwei Jahre hin:-[. Na ja, was man von so einer Mutter halten soll, bleibt jedem selbst überlassen. Ich wollte euch nur aufzeigen, dass berechtiger Zweifel an dem Erfolg des Zahnspangentragens besteht und wollte nur wissen, ob der Vater dem Geld lieber gleich "auf nimmer Wiedersehn" sagen soll.

LG
Birgit

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Hallo,
Bei uns in Ö ist es so dass die Kosten zuerst von der KM getragen werden, danach die Krankenkasse ihren Anteil zahlt und von dem übrig bleibenden Teil zahlt der KV 50% (in unserem Fall war es so).
Tja dass die KM nicht darauf achtet...da hat man wohl als KV einfach Pech gehabt...nehm ich einmal an...ist ja bei 100 anderen Dingen das gleiche....man muß sich mit dem "Schicksal" abfinden, dass man keinen/kaum/wenig Einfluss aufs Kind und meist null einfluss auf die Mutter hat...
Alles Liebe CA

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"man muß sich mit dem "Schicksal" abfinden, dass man keinen/kaum/wenig Einfluss aufs Kind und meist null einfluss auf die Mutter hat... "

und genau das ist in meinen Augen eine Schande!
Wenn es ums Wohl des Kindes geht und beide Elternteile das Sorgerecht haben, sollte es nicht sein, dass die Mutter alles willkürlich machen kann/darf.

Aber Mütter stehen in der Gesetzgebung leider immer noch an höherer Stelle. Die Väter driften nur im Bereich "Geldgeber und Mundhalter" :-[

LG
birgit

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Ja, da stimme ich dir voll und ganz zu !!
Es ist wirklich eine Schande wie oft mit den Vätern umgegangen wird!
Bei uns ist es so dass die KM das alleinige Sorgerecht hat und im Prinzip macht was sie will und uns nicht einmal informiert (bspw hat sie den 12 jährigen Sohn 3x in einem Schuljahr schule wechseln lassen etc..erfährt man per zufall im nachhinein...)
Und das Wort "Kindeswohl" kann ich schon lange nicht mehr hören weil diese "Person" (KM) es einfach so auslegt wie sie es braucht...naja...
Lg CA

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also bei uns war es so, sohn bei mir mitversichert, ich habe die vorkosten alleine getragen, und dann auch nach abschluss der behandlung die rückzahlung der kk alleine behalten.

dann wird sich die mutter auch gut überlegen aufzupassen ob alles korrekt läuft mit der spange!!

hätte gar nicht gewußt wie ich das genau mit meinem exmann hätte teilen sollen? jedes quartal ein anderer und wie dann wieder teilen?

also, alle 3 monate mal ca. 100 euro, das ging schon. hab mich dann umsomehr über das "guthaben" von der kk gefreut, als es kam!!


lg, lele

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Hallo,

in diesem Fall ist das Kind beim KV mitversichert.
Und die Mutter hat nicht mal Skrupel, das Jugendamt zu belugen, um Zahlungen vom KV zu erpressen und zuletzt hat sich sogar einen Anwalt betraut, unberechtigte Forderungen einzuklagen. Wurde aber vom Anwalt des KV niedergeschmettert, da keine rechtliche Grundlage bestand.
So eine Mutter ist das. Will nur Geld, aber keine Pflichten...

Deshalb wird der Vater wohl auch das Geld nicht zu sehen bekommen, dass er garantiert für die Spange vorschießen muss - was das Jugendamt auch bestätigt - siehe Antwort unter dir.

LG
Birgit

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Hallo Birgit!

Also bei mir ist das so. Mein Sohn hat seit letzten Oktober eine feste Spange. Die feste Spange, also die optimale Behandlung muß ich selberst tragen plus die 20% Eigenanteil. Die 80% trägt die KK.

Da ich mit dem KV nicht verheiratet bin, habe ich mich beim Jugendamt erkundigt, wie es aussieht mit den Beteidigung. Das sind alle 3 Monaten mit den 20% um die 150€. Die vom JA haben mir gesagt, er muß sich mit der Hälfte beteidigen, da es sich hierbei um eine Sonderleistung handelt. Widerum bei einer Brille muß er nichts bezahlen.

Das ist klar, wenn die Behandlung nicht abgeschlossen wir erfolgreich, dann sind die 20% weg. Die Rechnungen müssen nach erfolgreicher Behandlung bei KK eingereicht werden und dann erstatten die das bezahlte Geld zurück.

Bekommt das Kind eine rausnehmbare Spange. Dann muß sie schauen, dass sie getragen wird. Der Zahnarzt wird sie schon darauf aufmerksam das beobachten.

Was ist das für eine Mutter, die ihr Kind nicht kontrolliert, ob es auch alles an hat und auf hat. Es ist doch zum Wohl für das Kind gedacht. Man möchte doch, dass ein Kind später nicht gehänselt wird oder einem Vorwürfe macht, warum man nichts getan hat.

Vielleicht sehe ich das Falsch, aber so sehe ich das. Hoffe es war nicht zu viel #bla#bla#bla.

LG Moni

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Ja, das sehe ich ja auch so, dass man zum Wohle des Kindes auf alles achtet. Aber diese Mutter scheint anders "gestrickt" zu sein.
Deshalb hat der Vater ja auch Angst, sein Geld nie wieder zu sehen...
Vielleicht sollte der Vater sich beim Jugendamt mal erkundigen, ob es auch für solch einen Fall eine bsicherung für den Unterhaltspflichtigen Elternteil gibt.

LG
Birgit

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Er muss die Vorkosten NICHT tragen da es sich nur um eine Vorleistung handelt die zurück erstattet wird.

Wendet euch an den Verein alleinerziehnder Väter und Mütter. Denn sowas versuchen sehr viele Leute ( meist die Mütter)

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Stimmt nicht!

Zahnspange ist ein Sonderbedarf und die Zuzahlung somit anteilg vom KV mitzutragen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kostenbeteiligung-an-Zahnspange__f6416.html

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Wenn der zuzahlende Partner das Geld auch wieder zurückbekommt!

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Hallo,

ich habe mich mit dem KV meiner Großen geeinigt, wenn eine Rechnung kommt, (die 20 % Eigenanteil) dann tragen wir die je zur Hälfte.

Wenn sie die Spange so trägt, wie die Behandlung es erfordert, dann haben wir uns geeinigt, dass die Summe, die wir zurückerstattet bekommen, bei ihr auf dem Sparbuch landet. Sozusagen auch für unser Kind als Anreiz.

Klar fällt hauptsächlich mir als Mutter die Aufgabe zu, dass ich haupsächlich darauf einwirken muss, dass sie die Spange trägt, da unsere Tochter bei mir lebt. Aber genauso erwarte ich vom KV, dass er da auch einwirkt, wenn er Umgang hat.

Könnt ihr nicht auch mit dem Kind sprechen, wenn es bei euch ist?

Lg polar

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Hallo,

da die Mutter dem Kind ständig den Umgang mit uns verwehrt (es war letztes Jahr gerade mal 4 mal bei uns!) hat mein Mann nicht wirklich einen Einfluss auf das Kind.

Und diese Mutter schafft es leider auch nicht, Geld für ihr Kind anzulegen, deshalb gibt es getrennte Sparbücher, eins von Vaterseite und ob es überhaupt eins von Muttrseite gibt, wissen wir nicht mal...

LG
Birgit