Was tun Uneinigkeit bei der Schulwahl?

Hi,
die geschiedenen Eltern einer Freundin können sich nicht einigen auf welche weiterführende Schule ihr gemeinsames Kind (gemeinsahmes Sorgerecht) nach den Sommerferien gehen soll.
Die Mutter hat ihre Tochter nun zu einer Schule überredet, die den Fähigkeiten des Kindes nicht unbedingt entgegenkommt. Diese Schule ist in der Nähe ihrer Wohnung. Naja, daran ist wohl nichts mehr zu ändern.
Allerdings streiten die Eltern (per E-Mail, sie sprechen nicht miteinander) nun über die Zweitwahl. Die Mutter will die nächst beste SChule, der Vater eine den Faähgkeiten der Tochter entgegenkommende.
Die Mutter hat nun vorgeschlagen die Zweitwahl wegzulassen und das Kind nur bei einer Schule anzunelden.
Was passiert wenn sie dort keinen Platz bekommen?
Wie können sich die Eltern doch noch einigen?
Wie können wir sie dabei unterstützen?

Schönen Abend
rap

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Wo will denn die Tochter hin??

#kratz Also als bei mir die Frage war auf welche Schule, hab ich mich selber über alle informiert und mir die beste rausgesucht,meine Eltern hatten da kein Mitspracherecht *g*

Aber mal ehrlich, hat sie denn keine Idee auf welche Schule sie möchte? Ich finde ihre Eltern sollten ihr Vorschläge machen ohne sie zu überreden und dann soll sie entscheiden, dann müssen sich die beiden nich mehr verbal über email kloppen ;-)

2

Bei uns ist das so:

Erstwahl: Wunschschule
Wenn man dort keinen Platz bekommt: Zweitschule (Die dann allerdings wahrscheinlich auch keinen freien Platz mehr hat, da diese ja auch Erstwunschschule und Wohnortschule ist. Die Zweitschule ist eine politische Augenwischerei für Eltern.).

Daraufhin muss das Kind von der zuständigen Wohnortschule, welche der Schulempfehlung (Gym, Real, Haupt) entspricht, genommen werden.

LG emma

3

Hallo Emma,

bei uns (Großstadt) gibt es viele Gymnasien. Die Schulen haben verschiedene Schwerpunkte, z.B. naturwissenschaftlich oder musisch.

Dann ist es doch sinnvoll, wenn ein Kind mit entsprechenden Neigungen auf eine passende Schule geht, ich dachte deshalb gibt es die Zweitwahl.

Wenn das Kind nun keinen Platz an der Wunschschule (Erstwahl) bekommt, wird es dann auf der nächstliegenden Schule eingeschult?
Oder wird auch auf die Neigungen geschaut?

LG rap