Unterhaltsvorschuss / Kindesunterhalt

Hallo,

meine Tochter ist am 13.09.2002 geboren worden. Der KV hat damals die Vaterschaft bestritten, so dass ich mich bezüglich einer Beistandschaft ans Jugendamt gewendet habe. Nach einem (positiven) Vaterschaftstest und viel hin und her wurde er im Jahre 2004 gerichtlich zur Zahlung des Mindestunterhalts verpflichtet.
Ich erhalte immer noch UV, da er bislang ca. 5x gezahlt hat.
Er lebt in den Niederlanden, hat auch die niederländische Staatsbürgerschaft.

Nun meine Frage:
Warum wird sein Gehlat nicht gepfändet? Ich dachte immer, Kindesunterhalt geht vor allem? Habe ich nicht irgendeine Möglichkeit, ihn zur Zahlung zu zwingen?
Meine Sachbearbeiterin beim JA ist leider nicht die Auskunftfreudigste!

Danke für eure Hilfe ! ! !

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Das ist ja harmlos - ich war 10 Jahre mit dem Vater meiner Tochter verheiratet- ein vermögender Mann. Nach der Trennung hat er nicht mal mehr für unsere Tochter gezahlt - Gerichtsurteil - trotzdem keine Zahlung. Erst nach 7 Monaten habe ich die erste Pfändung durchbekommen.
Das ist DEIN JOb - den Vater pfänden zu lassen - auf das Jugendamt kannst du Jahre warten - die veranlasen nichts.

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kommt wohl auf den sachbearbeiter an, für mich hat das jugendamt den KV gepfändet, ohne dass ich damit behelligt worden bin! die riefen erst an, als sie das geld hatten, um es mir persönlich mitzuteilen :-)

gruß, liisa

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Moin,
es ist leider ein sehr trauriges Spiel.
Zwar hört und liest man überall "zum Wohle des Kindes" und Kindesunterhalt geht vor allen anderen Zahlungen, aber die Praxis sieht leider etwas anders aus.
Du bekommst wenigsten noch UV und wenn die Zeit abgelaufen ist höchstwarscheinlich Sozialhilfe.
Ich habe den Fehler (finanziel gesehen) gemacht und wieder geheirtet.
Ich habe mich 1989 von meinem Exmann getrennt, seit dem kämpfe ich um KU.
Nach dem Trennungsjahr habe ich auf Ehegattenunterhalt verzichtet und gehofft er würde wenigstens für seine Kinder zahlen..... PUSTEKUCHEN
Wir haben mehrere Gerichtsverhandlungen hinter uns, er wurde (trotz Arbeitslosigkeit; die hat er nämlich absichtlich herbeigeführt) zum Mindestunterhalt verdonnert.
Wir haben einen prozentualen Titel #schein doll damit kann ich mir meinen Ar... abwischen :-p
Wir haben uns im Nov. 2003 nocheinmal geeinigt, ich habe wieder auf viel Geld verzichtet und mich auf sein Wort verlassen, ich habe ganze zwei Monate KU erhalten, danach hat sich Graf Koks eine größere Wohnung genommen und den KU auf 100 Euro reduziert. Dann hat er sein Auto Schrott gefahren, da wurde dann monatelang gar kein Unterhalt geleistet.
Der Begriff "Ratenzahlung" hat für mich eine neue Bedeutung... ich kann raten ob er was zahlt #schock
Das JA hat viel zu wenig Mitarbeiter, denn ich kann Dir nur aus Erfahrung sagen; Du bist nicht die Einzige mit diesem Problem.
Nimm Deinen Titel und geh zum Rechtspfleger Deines Amtsgerichts. Erklär ihm Deine Situation und bitte ihn um Hilfe.
Du kannst PKH für Dein Kind beantragen und dann den Gerichtsvollzieher losschicken. Wie dies rechtlich jetzt im Ausland aussieht weiß ich leider nicht, aber da kann Dir bestimmt der Rechtspfleger Auskunft geben.
Der Vorteil, Du brauchst keinen teuren Anwalt!!!
Wenn der Vater arbeiten geht wird man eine Lohn- oder Kontopfändung veranlassen und lass sofort eine laufende Pfändung beantragen.
Mein Ex hat übrigens die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ich versuche gerade seine Konten zu pfänden... bisher habe ich noch kein Cent gesehen und der Unterhaltsrückstand beträgt fast 13.000,00 Euro!
Die Amtsmühlen mahlen verdammt langsam und wovon die Kinder in der Zwischenzeit leben ist irgendwie egal #schmoll
Ich wünsch Dir starke Nerven und viel Erfolg
LG Karin #katze

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Die Jugendämter sind einfach nur unfähig bis unwillig.

Mein Rat: nimm Dir eine versierte Anwältin die sich im Unterhalt (auch grenzüberschreitend) auskennt und rigoros vorgeht.

Gruß

Manavgat

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Ich glaube nicht, dass mittlerweile GRENZÜBERGREIFEND gepfändet wird....auch wenn es sich bei den NL um ein EU-Land handelt.

Habe früher bei einer Bank im Mahnwesen gearbeitet und wenn unsere Schuldner ins Ausland verzogen sind, wurden diese Forderungen abgeschrieben.

Aber danach erkundigst Du Dich am Besten bei einem Anwalt...kann ja sein, dass sich da inzwischen was geändert hat.





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Danke erstmal für eure Tipps!

Also...ich könnte eine notariell beglaubigte Übersetzung des Gerichtsbeschlusses bei den NL-Behörden vorlegen. Diese prüfen dann, ob es eine Möglichkeit zu einer gütlichen Einigung gibt. Falls nicht, kommt es zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids nach niederländischem Recht und dann zur Pfändung. Das Ganze ist sehr langwierig und kostspielig, wird auch leider nicht von meiner Rechtschutz getragen.

Dann sagte mir meine JA-Sachbearbeiterin auf weitere Nachfrage, er würde ja auch zahlen (komisch nur, dass ich ausser UV nichts von dem Geld sehe?!).
Er hätte 10.000 zahlen müssen, davon hat er 5.500 tatsächlich auch bezahlt, nur eben nicht monatlich sondern immer mal wieder höhere Summen. Sofern gebe es kaum die Grundlage für eine Pfändung.
Aber warum bekomme ich dann nicht wenigstens anteilmäßig was von dem Geld? Ist es tatsächlich so, dass zuerst die Interessen des Staates bedient werden????