Auzug aus Mutter-Kind-Heim....Unterstützung??

Hallo an alle urbianer,

ich bräuchte einen Rat für eine Bekannte und hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben.

Ihre Situation ist folgende...sie ist 21 Jahre alt und hat eine Tochter 2 Jahre.
Sie wohnt im Mutter-Kind-Heim, und macht über diese Einrichtung auch Ihre Ausbildung zur Hauswirtschafterin und die Betreuung des Kindes ist dort ebenfalls gesichert.

So wie ich das verstanden habe, bekommt sie dabei Geld vom Jugendamt oder wird zumindest gefördert (bin mir aber nicht sicher)

Nun würde sie aber gerne mit ihrer Tochter in eine eigene kleine Wohnung ziehen um einfach etwas selbstbestimmter sein zu können, das wünscht sie sich sehr.

Kann mir jemand sagen, ob sie ansprüche auf Sozialhilfe hat um sich die Wohnung leisten zu können und leben zu können, weil sie hat ja eine Ausbildungsstelle und verdient auch etwas, aber das reicht natürlich nicht.

Kann sie das beim Arbeitsamt beantragen und kann sie dann weiterhin über das Mutter-Kind heim ihre Ausbildung zu ende bringen (dauert noch ein Jahr) und die kleine betreuen lassen.

Würd mich freuen wenn jemand mehr weiss als wir.

danke schon mal

Nadse

1

So ganz kenne ich mich nicht aus damit.
Aber ich denke schon, dass sie Geld vom Amt bekommt für ne Wohnung und für den Unterhalt.

2

Hallo,

sicherlich.

Das was sie verdient wird angerechnet und der Rest wird gezahlt.

lg

3

Ich würde davon abraten, während der Ausbildung aus dem Mu-Ki-Heim auszuziehen.

Das war zwar nicht Deine Frage...

Gruß

Manavgat

4

hallo,

normaler weiße bekommt man wenn man in der Ausbildung ist keine unterstützung....aber davon mal abgesehen...wieso will sie ausziehen, so wie es ist , ist es doch am einfachsten.
sie soll lieber erstmal die lehre fertig machen....
ich bin mir zimlich sicher das sie nichts bekommt.
aber erkundigt euch doch mal beim KreisJobCenter, welches für euch zuständig ist.

lg tanja

5

Hallo,

ich war selbst in einem Mutter-Kind-Heim und habe Jugendhilfe bekommen. Wenn sie soweit ist um auszuziehen (weiß ja nicht ob noch andere Gründe für ihren Aufendhalt vorhanden sind), kann sie ihr Jugendamt bitten, das sie ausziehen darf, aber weiterhin Jugendhilfe bekommt (Das ist weitaus mehr, wie die Arge bezahlt wohnung zb. bekommt man hier 310 euro warm pro person), dies geht aber nur, wenn noch Bedarf an Hilfe vorhanden ist, bei dieser ambulanten Betreuung kommt z.B. ein Betreuer einer Einrichtung (z.B. Caritas) einmal die Woche vorbei, schaut ob es den zweien gut geht, und regelt alle Amtsgänge und so mit ihr. Das Jugendamt kann auch eine Tagesmutter für das Kind suchen und bezahlt diese dann. Aber dies alles geht nur, wenn wirklich hilfe in der erziehung oder so benötigt wird. denn die jugendämter sind eigendlich nicht mehr für mütter über 18 zuständig - sofern keine hilfe gebraucht wird, und nur zum zahlen tun die dies nicht. aber z.b. die ausbildung wäre ein grund..... wie bei mir, ich bin raus da, als ich fertig war und bekomme jetzt auch keine leistungen mehr, weil mit meiner Tochter komme ich super klar.

Sie soll einfach mal ihr zuständiges Jugendamt fragen.

LG Blackrose22