UVG wurde eingestellt, gibts das.

hallo

heute rief ich auf dem jugendamt an weil heute noch kein UVG für januar eingegangen ist (normal geht es immer am ende des vor monats ein)

da sagt mir die dame am telefon doch das es eingestellt wurde.
dachte ich spinne.

sie sagte dann das der kindesvater auf irgend einem schreiben ausgefüllt hat das ich auf den kindesunterhalt verzichte da er ein paar seiner einrichtungsmöbel dagelassen hat (diese hat er da gelassen weil er sie nicht mehr brauchte und er hätte/kann sie jeder zeit abholen)
UND weil ich in der zeit unserer beziehung den führerschein gemacht habe und er da was dazu gegeben hat (wir haben da gemeinsam drauf gesparrt, hatten ja auch zusammen das geld)

dann sagte mir die dame mir wurde am 12.12 ein brief zugesendet das ich am 19.12 vorsprechen soll.

den brief habe ich bis heute nicht erhalten!!!

da ich am 19. 12 nicht zur vorsprache erscheinen bin wurde der unterhalt eingestellt.

das ist doch echt frech.

der kindesvater hat einfach geäußert das ich auf unterhalt verzichte obwohl das überhaupt nicht stimmt.
sowas würde ich nie tun und es existiert natürlich auch keinerlei schriftliches darüber.

war nun heute gleich auf dem jugenamt und hab das alles angegeben, sie hat alles aufgeschrieben und es wird morgen von dem zuständigen bearbeiter bearbeitet.


kennt sich damit jemand aus? was wird nun gemacht? wann bekomme ich mein UVG wieder??

der KV kann doch nicht einfach irgendeinen mist von sich geben, ohne irgendwelche beweise, schriftliches und bei mir wird gesperrt.

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Hallo

Also sehr viel kenne ich mich bis jetzt nicht mit dem Jugendamt aus , aber eins weiss ich ganz genau !
Die Kindsmutter kann garnicht auf den Unterhalt verzichten , selbst wenn sie es so will , denn das Geld steht dem Kind zu !

Wenn nicht geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten !

Gruß
Jerry

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danke für die antwort.

das hat sie auch gesagt aber sie hat gemeint wenn der kindesvater wegen mir ein darleen oder kredit aufgenommen hat oder wegen mir schulden abbezahlen muss dann geht das schon.

aber das ist ja alles nicht der fall.

finde es nur merkwürdig das der kindevater ohne jegliche beweise etwas von sich gibt und bei mir wird gleich das uvg eingestellt.
hoffe nur das es bald weiter gezahlt wird

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Selbst dann würde es nicht gehen , da es Eure Schulden wären und nicht die vom Kind #freu

Geh zu einem Anwalt , dann muss der Kv auch Beweise vorlegen , ansonsten geht es ihm ganz schön an den Kragen ;-)

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Das hatte ich auch mal. Aber nicht weil der Ex Mist erzählt hat, sondern weil ich auf den üblichen Fragebogen (ob man mit ihm zusammenlebt ect.) nicht geantwortet habe. Bin ganz ehrlich, habs vergessen. Nach zusenden des Fragebogens lief es dann wieder weiter. Ist wohl eine kleine "Erziehungsmaßnahme" nur frag ich mich, was sie bei den Vätern machen, die nicht artig den Forderungen des Jugendamtes nachkommen? #kratz

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Kontopfändung , Gehaltspfändung !

Wenn die Väter zahlen können , aber nicht wollen , dann endet dies meist in einer Pfändung #schein

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der ist selbstständig und verdient "angeblich" nur wenig. Nun ja, für Haus, Pferde, dickes Auto etc reicht es jedenfalls. "Hausbesuche" machen sie wohl nicht und wenn gehörts dann eben seiner Freundin. Leider kommen sie ihm nicht bei. Seine Exfrau versucht es auch seit etlichen Jahren, auch ohne Erfolg. Tja, und zur Pfändung... der "arme" ist leider "privatinsolvent" somit hat er nix. Wieso er so leben kann? Für mich bleibt und ist er ein Ganove.

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Hallo!
Sei froh das sie es bei dir "nur" eingestellt haben ich soll nun über 1600 euro an die zurückzahlen weil die jugendamt tante hier beim ausfüllen nen fehler gemacht hat die spinnen die mädels da ....

liebe grüße Alex

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Eingestellt wurde nicht wegen der Äußerungen des Kindesvaters (BTW: Eine Mutter KANN gar nicht auf Kindesunterhalt rechtswirksam verzichten), sondern wegen "mangelnder Mitwirkung". Maßgeblich für die Mitwirkungspflichten sind die §§ 60 ff. SGB I und für Dich die §§ 60 und 61:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__61.html

Du bist nicht zum Termin erschienen, also hat man gem. § 66 SGB I erst mal eingestellt:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html

Holst Du Deine Mitwirkungspflicht nach, dann wird weiter gezahlt/kann nachgezahlt werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__67.html

Das Procedere war im Übrigen nicht "echt frech"! :-[ Der Mitarbeiter MUSSTE so handeln, siehe die §§!!!

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danke für deine antwort.

konnte ja nicht zum termin erscheinen da ich keinen brief bekommen hab und nichts davon wusste.
nur wie soll ich das beweisen?. laut bearbeiter hat er ihn verschickt (glaub ich auch)

naja, ich werd sehen was morgen raus kommt.

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Ich denke mal, der Sachbearbeiter wird wissen, dass Schreiben auch mal verloren gehen können. Er hatte aber nunmal zunächst die Leistung einzustellen. Hätte ja auch sein können, Du wohnst da schon längst nicht mehr, bist nach sonstwo, hast am Ende geheiratet und das Geld steht Dir gar nicht mehr zu.... Habe ich alles auch schon so oder so ähnlich erlebt. Es gibt auch Kunden, bei denen kommt - angeblich! - so gut wie nie ein Schreiben an. Ach, doch, die mit der Jahresabrechnung Heizkosten, die wir übernehmen sollen, die kommen an, nur unsere Schreiben nie... #kratz

Ich habe auch schon erlebt, dass Leute einfach woanders hinzogen, die Wohnung (die wir zahlten) weitervermieteten. Da mussten wir nach erfolglosen Einladungen (weil irgendwer die Post wegschmiss z.B.) auch die Leistungen einstellen, ganz einfach. Wenn in solchen Fällen die Behörde trotzdem unberechtigt weiterzahlt, ist das Geschrei auch wieder groß, oder?

Sie es so: Es gibt eben auch schwarze Schafe und Betrüger (und Schluris, die nicht mit den Unterlagen beikommen) und deswegen gibt es die genannten §§. Du bist eben unverschuldet ins Procedere mit diesen §§ geraten.

Lässt sich sicher alles aufklären und bei ansonsten immer gut "mitwirkenden" Kunden glauben wir das auch durchaus, das mal was verloren geht (wir WISSEN ja auch, dass auch eine Behörde nicht fehlerfrei arbeitet ;-)).

Aber nicht mit "Das ist ja wohl 'ne Frechheit...." lospoltern. Der Kollege hat seinen Job gemacht, mehr nicht.

Gruß
Ch.

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bei einem bekannten von mir wurde das ALG2 eingestellt, da dieser angeblich keinen briefkasten haben würde.
dabei stellte sich heraus, daß der außendienstmitarbeiter sich an der nummer des doppelhauses geirrt hatte.
also nicht unwilliges mitarbeiten.
manche SB machen sich es wirklich zu einfach.:-[

ich würde eine aufsichtsbeschwerde einreichen schon im bezug wegen der zuzstellung des briefes.

alles gute
grüßle
wolf

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Jetzt muss ich als "Frau vom Amt" auch mal einschreiten. Wegen solcher Ratschläge wie deinem bin ich die ganze Zeit damit beschäftigt, Dienstaufsichtsbeschwerden wegen nicht erhaltener Briefe, angeblich falscher Auskünfte usw. zu beantworten.

Ein SB verschickt am Tag jede Menge Briefe - willst du ihm wirklich unterstellen, er hätte ausgerechnet diesen einen in den Müll geworfen? Und glaubst du nicht, dass man sich TATSÄCHLICH in der Nummer des Doppelhauses irren kann, ganz ohne böse Absicht?

Ich erlebe jeden Tag zerknirschte Mitarbeiter, weil in der Massenarbeit irgendwas untergegangen ist oder schief lief. Aber es ist ganz sicher so gut wie nie ein "sich zu einfach machen". Du kannst dir vielleicht nicht vorstellen, unter welchem Zeitdruck gearbeitet wird. Die Arbeitsmengen haben sich zum Teil verdoppelt, die meisten Mitarbeiter arbeiten am Limit.

Wenn es sich nicht um unangemessenes Verhalten von Mitarbeitern handelt, nehme ich Dienstaufsichtsbeschwerden wegen arbeitsorganisatorischer Probleme zwar für den Geschäftsbetrieb insgesamt ernst, die meisten Beschwerdeführer gehen mir jedoch wegen ihres unangebrachten Tones auf die Nerven. Und die Beschwerde ist sinnlos, wenn selbst der Vorgesetzte bloß die Augenbrauen hochzieht ob solcher Zeilen.

Ein Brief ist nicht angekommen und schon teilen sie mir mit, meine Mitarbeiter seien "das Letzte", absolut faul und unfähig. Solche Bürger werden bei uns anschließend speziell betreut. Das muss nicht von Vorteil sein...

Vorliegend sehe ich keinen Grund für eine Beschwerde. Der Brief kam offenbar nicht an, aber der SB hat trotzdem richtig gehandelt, da er vom ordnungsgemäßen Ankommen des Briefes ausgehen durfte. Also was soll das Geschrei? Noch kann sich alles auflösen und klären. Diese Chance sollte man erstmal nutzen. Bitte immer erstmal sachlich bleiben.

Gruß Tabea

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hallo

ja das seh ich auch so .. der bearbeiter ging davon aus das der brief, dem er am 12.12 an mich verschickte angekommen ist und da ich dann am 19.12 nicht zur vorsprache erschienen bin hat er das uvg erstmal eingestellt denn er hatte ja die aussage vom kindesvater das ich auf unterhalt verzichte.

bis jetzt ist jeder brief bei mir angekommen, nur der nicht.
warum weiß ich leider auch nicht, wurde mit der post verschickt.

ALLERDINGS habe ich nicht ganz verstanden warum der uvg direkt eingestellt wird, weil der KV irgendwelche unwahrheiten verbreitet wo er keinerlei beweise, unterschriften vorlegen kann.
ich mein, dann könnte er ja ständig irgendwelchen stuss in seinem suff erzählen und mir wird dann ständig gesperrt.

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