KV will jetzt vor Gericht -Umgangsrecht erzwingen

Hallo erstmal,

ich habe am 5.12 schon mal über mein Problem mit dem KV geschrieben. Nachdem ich einen Brief von seiner neuen Freundin bekommen habe, habe ich gestern einen wüsten und beleidigen Brief vom KV bekommen.

Er will jetzt diese Sache mit Fynn vor Gericht ziehen. Da er seinen Sohn ja nicht sehen darf und er es findet das ich mich als allerleste aufführe, weil meine Freunde den Jungen sehen dürfen und er nicht.

Er schrieb weiter, das ich alle seine Versuche Kontakt zu mir aufzunehmen scheitern weil ich "Böse" die Kontakte wieder einschlafen lasse.

Seine Kontakt versuche waren:

Sich an die Oliver Geissen Show wenden
Mir per SMS drohen, das er ANRECHT hat seinen Sohn zu sehen und wann er das darf.

Er wird jetzt seinen Anwalt einschalten und dem Jugendamt einen Brief schreiben. In dem er sich beklagen wird das ich ihm Fynn nicht zeige.

Dann meinte er es ist keine gute Erziehung weil er über die Geburt per SMS benachrichtigt worden ist, sowas macht man persönlich.

Wie sollte das den funktionieren. Ich hatte einen KS und mir ging es ziemlich schlecht, Fynn schwebte in Lebensgefahr, ich war wirklich nicht in der Lage zu telefonieren. Meine Mutter hat ihn telefonisch nicht erreicht, da hat sie ihm eine SMS geschrieben.

Er meinte weiter ich hätte mir nur einen doofen gesucht der mich schwängert. Ihm war bewußt das ich die Pille nicht nehmen darf (aus gesundheitlichen Gründen) und das eine Schwangerschaft mich umbringen könnten. Klar ich setze ja auch mein Leben aufs Spiel. Macht man ja mal so.

Ich erwarte jetzt das er behauptet das ich mir meinen Herzfehler nur einbilde und ich normal entbunden habe.

Er findet es auch weiter unerhört, das ich das Jugendamt eingeschaltet habe. Wer wäre denn der Vater Er oder das Jugendamt.

Aber mir blieb doch gar nichts übrig. Er hat die Vaterschaft während der SS und nach seiner Geburt nicht freiwillig anerkannt. Ganz im Gegenteil er hat beim Jugendamt die Vaterschaft ausgeschlafen. Er hat einen Anwalt eingeschaltet um seine NichtVaterschaft zu beweisen, weil ich ja fremdgegangen bin. Hatte laut seiner Aussage mehrere Männer.

Er hat die Vaterschaft erst anerkannt als es gar nicht anders ging. Nach dem Vaterschaftsgutachten. Er hat auch gesagt das er für den Kindesunterhalt aufkommt wenn es bewiesen ist das Fynn sein Kind ist. Er hat bis jetzt keinen Cent für den Jungen gezahlt.

Er will seine Rechte, dann soll er auch seine Pflichten nachkommen und für den Kleinen zahlen.

Ich will ihm ja sein Kind nicht vorenthalten aber ich möchte ein betreutes Umgangsrecht/Besuchsrecht, weil ich Angst habe das ich den Kleinen nicht wieder bekomme oder er sich nicht richtig um ihn kümmern kann.

Jetzt ist es doch länger geworden als ich dachte, sorry das ich Euch jetzt wieder so voll#bla#bla#bla habe.

Eure verzweifelte Jule #heul




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Hi, ich kann Deine Gefühle voll und ganz verstehen. Aber auch wenn Dich der KV nicht gerade nett behandelt hat (ich weiß, daß ist sehr milde ausgedrückt), glaubst Du nicht, daß DEIN KIND ein Recht auf den Umgang mit seinem Vater hat. Ich meine ausdrücklich nicht das Recht des Vaters, sondern das Recht des Kindes auf seinen Vater. Oder befürchtest Du, daß er Deinem Kind schaden könnte?

Ich weiß selber wie schwierig das ist, den Ärger über den KV nicht auf das Kind zu übertragen. Fühle daher mit Dir.#liebdrueck

LG Tamara

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Hallo Tamra,

ich habe unten in meinem Beitrag geschrieben, dass ich ihm das Umgangsrecht nicht verbieten. Ich will ein betreuten Umgang, da ich Angst um den kleinen habe und er sich nicht richtig um ihn kümmern kann.

Er hat bis zur unserer Trennung, kein Strom, kein Kühlschrank, kein Geschirr, eine Töpfe usw. gehabt. Ich weiß allerdings nicht ob sich geändert hat. (Aber ich glaube eher nicht)

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Hi, verstehe. Und wenn Du ihm anbietest, daß er sein Kind bei Dir zu Hause besuchen kann. Wäre doch gar nicht schlecht, dann kannst Du in der Zwischenzeit einmal in Ruhe lesen (ich denke dazu kommst Du eh nicht wirklich) und hättest alles unter Kontrolle. So siehst Du auch am Besten wie er mit dem Kind umgeht. Es kann ja z.B. auch eine Freundin dabei sein, wenn Du Dich mit ihm alleine nicht wohlfühlst. Oder würde er darauf nicht einsteigen.
Daß Du bei dieser Wohnungsausstattung des KV kein gutes Gefühl hast verstehe ich sehr gut.

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Hallo!

Oh mann, Du hast ja ein Exemplar an Ex erwischt!

Ich würd dir raten, so schnell wie möglich dich ans Jugendamt zu wenden und auch beide Briefe mitzunehmen. Ich finde das Jugendamt ist der bessere Ansprechpartner als der Anwalt und das Gericht (sieht man ja z.B. auch an dem Posting von lavazza34, weiter unten hier). Daher versuche deinem Ex zuvorzukommen und wende dich ans Jugendamt, die werden ihm schon die Meinung "geigen" und auch den zukünftigen Umgang klären! Und laß auch gleich den Unterhalt klären!

LG Claudia



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hallo
auch ich habe dem kv per sms über die geburt informiert.hatte auch ks.
du bist doch überhaupt nicht verpflichtet dem kv deinen sohn mit nach hause zugeben.geh zum jugendamt und sag denen wie dein ex lebt und das du angst um dein kind hast.für den anfang mach doch betreuten umgang.allerdings darfst du dem kv das kind nicht ganz vorenthalten.dein sohn kann ja nichts dafür das ihr so ein sch... verhältnis habt.ich hatte auch am nafang etwas dagegen das mein ex meinen sohn mit zu sich nimmt.die ersten 10 monate hat er meinen sohn bei mir zuhause besucht.nach 10 monaten hatte ich genug vertrauen das er tom auch mal mit zu sich nehmen darf und inzwischen schläft tom alle 2 wochen bei seinem vater und alles ist prima. lg dani

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Oh man, lass Dich mal #liebdrueck hab Deine anderen Beiträge auch schon gelesen und kann nur den Kopf schütteln (wobei ich mittlerweile auch schon mit solchen "Intelligenzausbrüchen" von seiten des Erzeugers meiner Süßen rechne... Ich versteh sowas einfach nicht #kratz will er sich nur rächen? Wäre eine ziemlich dumme und teure Angelegenheit wenn er es wirklich so durchzieht. - oder merkt er wirklich nicht was er da tut???

Ich denke auch, schnapp Dir alle Briefe etc, eben alles was Beweismaterial ist und geh zum Jugendamt. Schildere denen dort alles (auch nochmal, dass Du gegen einen Umgang nichts einzuwenden hast, es aber aus diesen und jenen Gründen ein betreuter Umgang sein muß)

Vielleicht lädst Du deinen Ex doch nochmal zu Dir ein um Fynn zu besuchen (vllt vor Zeugen)? Auch wenn er absagt, danach kann er nicht einfach so weiter behaupten, er dürfe Fynn nicht sehen, stimmt ja "dann" nicht mehr.

Liebe Grüße und viel Kraft

Julie

P.S.

Wir sind aber auch böse Mütter, dass wir allenernstes verlangen, dass die KV's sich von selber melden, wenn sie ihre Kinder sehen wollen ;-)#liebdrueck

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Hallo Julie,

wir haben schon alles versucht, bin zum Jugendamt gegangen und habe dort meine Situation geschildert, die waren auch mit dem betreuten Umgang auch einverstanden.

Ich also hin mit meinem Kleinen und meine Mutter, die mir wegen meiner Körperbehinderung sehr hilft. Alle waren da nur einer nicht. Nämlich der verherrte Kindsvater nicht.

Die vom Jugenamt haben mir auch gesagt, das ich ihn nicht zu mir nach Hause einladen muss. Ich möchte ein neutralen Treffpunkt.

Jule

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Oh gute Güte!!!!:-[ Was für ein Spinner#schock (tschuldigung, bin sonst nicht so "männerfeindlich", aber das mußte jetzt raus:-p)

Ich hatte die Tage schon Dein Posting gelesen.

Ich kann Dir nur raten, SOFORT das JA mit den Briefen vom KV und seiner Freundin zu kontaktieren.

Und: schalte SOFORT einen Fachanwalt für Familienrecht (Anschriften gibts im Internet oder die Anwaltskammer) ein!! Wenn Du finanziell sehr knapp bist, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantrage (in NRW geht das beim Gericht). Aber auch da kann ein Anwalt Dich beraten.

Noch was: DU mußt Dich für GAR NICHTS rechtfertigen, auch nicht für sms zur Geburt und ähnliches. ER ist derjenige, der falsch handelt. Auch wenn es in Deiner Situation schwerfällt:

Kopp huch, Brust eraus, jerade stonn#cool (wie der Rheinländer sacht)!!! Es ist Euer Leben! Handel selbst, geh in die Offensive (hab gestern den Fußballfilm gesehen *GRINS*) und diktier dem KV die Bedingungen!


Weiterhin gute Nerven und Euch alles Gute#klee

Sanne + Lukas (4.1.05)

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Also wenn ich jetzt deine Darstellung der Tatsachen einfach mal so blind für wahr erachte... dann brauchst du doch nicht wirklich Angst vor einem Gerichtstermin haben #gruebel

Was soll er denn da erreichen, wenn du von Anfang an aufzeigst, dass du den Kontakt ja gar nicht unterbinden möchtest, nur halt bestimmte Regeln dafür möchtest (allerdings müsse diese dann auch wirklich begründet sein).

Oliver Geißen-Show... wer ist denn so dämlich und meint, in einer Show tatsächlich etwas klären und bewegen zu können #augen

Auch die Sache mit der SMS ist völlig in Ordnung, dann kann er dir überhaupt nichts vorwerfen, lass dich da nicht so von ihm beeindrucken!

Wenn er denn jetzt tatsächlich aktiv wird und sich einen Anwalt nimmt, soll er doch! Vergiss nicht, besagte Briefe mit zu deinem Anwalt zu nehmen, das verdeutlich nämlich schon mal die Art und Weise, wie er dererlei Angelegenheiten "klären" will.

Mach dich nicht so verrückt, wenn du grundsätzlich bei deiner Befürwortung eines Besuchsrechts bleibst, hast du nichts Großartiges zu befürchten. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Grüssle
pupsismum

P.S. >>Er will seine Rechte, dann soll er auch seine Pflichten nachkommen und für den Kleinen zahlen. <<
Hier muss ich dir allerdings sagen... das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, schließlich ist ein Kind keine Dienstleistung oder ähnliches was man in Anspruch nimmt, gelle?

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Hallo Jule,

das tut mir alles sehr leid für Dich. Lass Dich zunächst einmal ganz herzlich drücken #liebdrueck

Diese Drohungen mit dem Anwalt einschalten sind nicht schön und gestalten Eure Kommunikation (ich meine zwischen Dir und dem Vater des Kindes) immer schwieriger.

Ich schreibe Dir aus der Erfahrung als alleinerziehende Mutter und als eine inzwischen neue Partnerin eines Vaters. Ich kann mich gut in Deine Situation hinein versetzen.

Als alleinerziehende Mutter kann ich Dir das Benehmen des Vaters nur bestätigen, bei mir war es genauso. Nach der Geburt war erst alles OK (trotzdem wir schon in der SS getrennt waren) und dann bin ich zum Zeitpunkt der Zeugung auf einmal ständig fremdgegangen und hatte wieder mit meinem EX-Mann intimen Kontakt gehabt. Als das dann alles nicht fruchtete hatte ich auf einmal eine riesen Summe Geld auf meinem Konto und somit wurde ich angeklagt, ich müsste meine Verdienste vor der Geburt darlegen. Das war alles echt super. Heute ist alles geklärt, die Vaterschaft steht und er zahlt regelmäßig. Allerdings hat bis heute seinen Sohn nicht einmal gesehen.

Des wegen wäre es mir zum Beispiel sehr wichtig, mit dem Vater eine gütige Einigung zu finden. Vielleicht wäre es für Euch zunächst eine Lösung, zusammen mit einer dritten Person vom Amt (Jugendamt oder Bezirksamt) ein gemeinsames Gespräch zu führen, um die Streitigkeiten zu klären. Ich glaube nicht, dass der RA eine Lösung ist, die Fronten werden nur noch verhärteter.

Ok, der Vater von Fynn scheint nicht gerade ein glückliches Händchen für seine Wortwahl oder Aktionen (Fernseh-Show) zu haben. Des wegen liegt es wohl an Dir, diesen Schritt anzugehen und ihn von einer außergerichtlichen Einigung zu überzeugen. Sofern Du natürlich möchtest.

Möchtest Du denn, dass Fynn den Kontakt zu seinem Vater hat? Dann versuche dies in Güte zu einigen. Mit einem gewissen Druck dahinter in bezug auf seine Unterhaltspflicht. Aber diesen Teil übernimmt doch auch das Jugendamt und reicht evtl. die Klage ein. Damit hast Du dann gar nichts zu tun (zumindest war es bei mir so).

Vielleicht konnte ich Dir ein wenig helfen.
Ich wünsche Euch alles Gute für die Zukunft.

Gruß Claudia und Gianluca 4 Jahre alt

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Warum rechtfertigst Du Dich?

Nimm Dir eine versierte Anwältin und verweise ihn konsequent dort hin, wenn er irgendwas will.

Handy- und Telefonummer wechselst Du und lass ihn mal schön durch alle Instanzen gehen. Dem geht schneller die Luft aus, als Du glaubst.

Die Oberfrechheit finde ich, Öffentlichkeit (TV-Show) Dir aufzwingen zu wollen.

Gruß und alles Gute

Manavgat

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Hallo Jule,

ich habe deine anderen Postings nicht gelesen und weiß auch nicht, was so alles zwischen euch vorgefallen ist.

Aber ich weiß, das ein Kind ein Recht auf Umgang mit Mutter UND Vater hat.

Ihr seid zwei erwachsene Menschen; könnt ihr versuchen, eure Differenzen beiseite zu legen und einen "normalen" Umgang miteinander (nicht gegeneinander) suchen.... eurem Kind zuliebe?

Ich bin sicher, jeder von euch würde auf die Frage: Was würdest du für dein Kind tun? ALLES! antworten.

Versucht einen Neuanfang - als Eltern und nicht als getrenntes Paar.

LG
Sambina #blume