Vaterschaftsanerkennung / Sorgerecht - unverheiratet-EILTTTT

Hallo
also ich nochmal...hab jetzt so einen Zettel von der Klinik bekommen.
1.)Folgendes wg. Familienname:
Liegt die elterl. Sorge bei d. Mutter erhält das Kind den Namen d. Mutter außer die Mutter stimmt den Familiennamen des KV zu.
2.) Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaft wird durch eine Anerkennungserklärung anerkannt aber nur wenn die Mutter zustimmt.
Welche rechtlichen Vorteile/Nachteile habe ich bzw. das Kind ?
3.) Sorgerecht
Als Mutter habe ich das alleinige Sorgerecht, sofern keine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben wurde oder man eben verheiratet ist.

Ich verstehe das nun so, das ich also Namen und Vaterschaftsanerkennung zustimmen kann, aber dem Sorgerecht unabhägig von den beiden vorgenannten Punkten alleine habe, ausser ich stimme einem gemeinsamen Sorgerecht zu.

Ich möchte aber das alleinige Sorgerecht behalten. Durch die Vaterschaftsanerkennung hat er ja dann Recht auf Umgang usw. was für mich o.k. ist, aber ich eben das alleinige SR habe.

Hab heute bei einer Aussenstelle beim Jugendamt angerufen und die konnten mir nicht sagen wenn er die Vaterschaft anerkennt was es dann für mich bedeutet. Alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht !

Kennt sich da einer von euch aus ? Kann sein das ich die Tage noch ins KH muss (Vorwehen, Frühgeburt) und wollte das eigentlich vorher abklären.

Danke euch schon mal im Voraus ! #danke


1

hallo!

wenn ihr nur die vaterschaftsanerkennung macht, behälst du (unverheiratet) trotzdem das alleinige sorgerecht!

die vatersch.anerk. ist dafür, dann kommt der vater mit in die geburtsurkunde, du hast es einfacher für den fall fals du mal unterhaltsvorschuss beantragen musst und der schrieb ist voraussetzung fals ihr gemeinsames sorgerecht machen wollt.

ach so, außerdem für den fall das dir was zustößt bekommt das kind dann der vater, außer du lässt es notariell bekunden das du das nicht willst.


gruß

2

Hallo,

du kannst der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Das hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Sofern du dem vater dann nicht auch noch die Sorgerechtsurkunde zum gemeinsamen Sorgerecht unterschreibst, behälst du das alleinige Sorgerecht.

Umgang, etc. ist klar. Wenn er der Vater ist, musst du ihm dem Umgang ermöglichen. War das deine Frage???

4

Hallo

Wollte eben wissen ob ich das alleinige SR behalte, d.h. eben auch das ich allein bestimmen kann wo ich hinziehe (Aufenthaltsbestimmungsrecht, Schule usw.) muss nur bei den Behörden diese Negativbescheinigung vorlegen oder ?
Nein, diese Sorgerechtsurkunde will ich ja eben nicht unterschreiben und wenn er mich auf den Kopf stellt !!! Wenn ich nicht zustimme kann er doch nichts machen oder ?

Was mich ja noch interessieren würde wie das in Kroatien ist mit dem alleinigen SR und Vaterschaftsanerkennung ?
Hab eben im Moment die Nase voll vom heiraten und gemeinsamen SR, da ich nur Ärger und viel Kosten mit meinem Ex hatte bezügl. 1. Kind. Und im Moment will ich das vermeiden, wie es dann weitergeht sieht man dann.

3

Ihr habt nur das gemeinsame Sorgerecht, wenn du dem zustimmst (bei Unverheirateten). Höchstens wenn er noch auf das gemeinsame Sorgerecht klagt KÖNNTE es sein, dass es zu einem gem. Sorgerecht kommt, aber da würde ich mich jetzt nicht mit verrückt machen. Die Grundregelung ist nunmal, wenn du nicht zustimmst, hast du erstmal die alleinige elterliche Sorge.

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein anderer formaler Akt, der bei uns aber im Standesamt durchgeführt wurde und für die Sorgerechtserklärung hätten wir zum Jugendamt gemußt.

Ruhig Blut und alles Gute für die Entbindung #blume
pupsismum

5

O.k. dann bin ich ja schon etwas beruhigt, obwohl er glaube ich erstmal ausrasten wird. Bis jetzt fragt er nur nach dem Namen weil er nicht möchte das sein Kind so heißt wie mein Ex-ist ja auch verständlich. Vaterschaft ist auch o.k. für mich, aber dann SR nein, nein-vorerst zumindest nicht.

Hört sich vielleicht egoistisch an aber #augen#kratz

Danke euch nochmals für die schnelle Antworten !#freu

6

Nö, hört sich nicht unbedingt egoistisch an, ich habe auch die alleinige elterliche Sorge für meinen Großen und das ist gut so. 7 1/2 Jahre hat überhaupt kein Kontakt bestanden, jetzt seit einem Jahr wieder, aber mehr schlecht als recht, sie haben sich noch nicht einmal gesehen, weil der Herr Papa nicht in die Hufe kommt und warum soll er dann an den wesentlichen Entscheidungen für meinen Sohn beteiligt sein, wenn er sich sonst auch nicht kümmert? Nöö nöö... so nich #cool

Wegen dem Namen, warum nimmst du nicht deinen Mädchennamen wieder an?

LG pupsismum

weitere Kommentare laden
8

hallo,

es ist eigentlich schon alles geschrieben was fakt ist - aber eine berichtigung habe ich noch anzumerken.
der eintrag in die geburtsurkunde hat nix mit der vaterschaftsanerkennung zu tun. du gibst im KH an, wer in der geburtsurkunde stehen soll - von dort aus wird es an das amt für die ausstellung der geburtsurkunde gemeldet. wenn du nicht willst das er drin steht, dann wird er auch nicht eingetragen - egal ob er die vaterschaft anerkannt hat oder nicht.
die meisten KH machen das direkt nur selten musst du dich wegen der geburtsurkunde direkt an das amt wenden.

lg
brujita

12

Das stimmt so nicht.

Die Geburtsurkunde spiegelt den Stand der Eintragung im Standesamt wieder zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde.

Ist die Vaterschaft vor Geburt bereits annerkannt (heisst in dem Fall offiziell Anerkennung der Leibesfrucht oder so ähnlich) steht derjenige mit drin. Hat er noch nicht anerkannt steht er auch erst bei Neuausstellungen nach der Anerkennung drin, wird das Kind adoptiert stehen die Adoptiveltern drin...

Einfach einen Vater eintragen lassen ohne dass er seine Vaterschaft anerkannt hat geht nicht. Und ihm umgekehrt die Eintragung zu verweigern geht genauso wenig (auch wenn das viele hier erzählen, sobald die Vaterschaft anerkannt wurde wird das automatisch ans zuständige Standesamt weitergemeldet und dort ins dicke Buch nachgetragen - nur wer fordert dann neue Geburtsurkunden nach)

Zur Meldung durch dass Krankenhaus - das sind ganz bürokratische Gründe - die Meldepflicht einer Geburt ist hierarchisch:
1.Ehemann 2. Arzt/Hebamme 3. Sonstige die Kenntnis haben 4. Mutter

es gibt glaub ich nichts pingeligeres als die Vorschriften für Standesbeamte...

LG Christine

11

vaterschaftsanerkennung unterschrieben bedeutet NICHT gemeinsames Sorgerecht, sondern NUR annerkennung der vaterschaft


lg

13

Hallo
stimmt-Vaterschaftsanerkennung hat nichts m. gem. SR zu tun. Und das ist mir wichtig.
Danke euch recht herzlich.

LG schnucki