Bald alleine ?!

Hallo liebe Mamis,

Mein Freund und der Papa meines Sohnes ( 15Monate alt ) und ich haben beschlossen uns nach 5 Jahren zu trennen weil es einfach nicht mehr funktioniert. Ich bin aktuell in Elternzeit und fest unbefristet angestellt allerdings bekomme ich Wohngeld und Grundsicherung weil ich bloß 1 Jahr Elterngeld genommen habe. Die beim Jobcenter haben mir gesagt dass eine Wohnung für mich und den kleinen 60qm und eine Kaltmiete von 403€ haben darf, zusätzlich hat sie mir noch gesagt was für Heizkosten und Strom bezahlt wird. Die Dame meinte es darf auf keinen Fall die Kosten übersteigen. Bei uns bekommt man aber definitiv keine 2 Zimmerwohnungen für Rede Geld. Die günstigsten liegen bei 700€. Kennt sich da jemand vielleicht aus Neuigkeiten was mir sonst noch zu steht ?

Habe erst in 2 Wochen einen Termin beim Jobcenter würde aber gerne weiter nach Wohnungen Schauen.


Vielen Dank schon Mal im vorraus

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Wie lebt ihr jetzt?

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Aktuelle l leben wir in einer 3 Zimmer Wohnung beide stehen im Mietvertrag. Die Dame vom Amt meinte dass wenn er eine Wohnung hat und ich nicht wird mir die Wohnung maximal 6monate noch bezahlt. Bei uns ist es eine Katastrophe eine Wohnung zu finden. Für eine ordentliche 2 Zimmer Wohnung zahlt man gute 800€ warm.

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Da muss aber auch der Vermieter zustimmen!

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Strom wird nicht bezahlt, den must du selbst zahlen! Da hat siebdir was falsches gesagt.
Dir steht Unterhalt für dich und das Kind zu, das geht vor Sozialleistungen.
Erst wenn feststeht, was du bekommst, weiß man ,was du an Sozialleistungen bekommst.

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Sind die günstigsten 700 Euro kalt? Denn eigentlich passen die ihre Leistungen an den wohnungsmarkt an. Natürlich nicht so dass man eine tolle Wohnung kriegt, aber halt schon so, dass man eine Wohnung kriegt. Such unbedingt nach Wohnungen für die man einen WBS braucht!! Die sind groß und günstig

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In welcher Stadt lebst du? Schau mal im Netz aif deren Website wie viel eine Wohnung kosten darf. Eigentlich spielt die Größe keine Rolle mehr, das war früher so

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Sie war doch beim Amt und hat Auskunft bekommen.
Nur das Strom bezahlt wird, stimmt nicht.

Es wird dann wohl auch eine Gegend sein, die nicht so schön ist.

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Wo lebst du denn?

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Verdient dein Freund so wenig, das du Sozialleistungen bekommst?

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Er arbeitet gar nicht bekommt alg1

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Mmh, dann kommt es auf die Höhe an, ob die Unterhalt bekommst. Sein Selbstbehalt ist da wesentlich niedriger.960 Euro sind es. Davon wird es schwer, Wohnung etc zu zahlen.

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Wohngeld etc wirst du dann nicht mehr kriegen können. Kindergeld, Unterhalt wird dir angerechnet. Ich meine beim Kindergeld hast du einen Freibetrag in Höhe von 30 Euro. Das dürftest du als einziges noch zusätzlich behalten. Ansonsten würden euch Renovierungsbeihilfekosten zustehen, was aber wirklich nicht viel sein wird, aber fürs nötigste auf jeden Fall reicht. Kriegt man aber nur, wenn die Wohnung in die man zieht keinen Boden und keine Tapeten hat! Das muss dann auch vom Vermieter bescheinigt werden. Ansonsten steht euch da leider nicht mehr zu, weil man mit Hartz IV auf vieles keinen Anspruch mehr hat wie Wohngeld, Kinderzuschlag etc

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"Beschlossen" klingt nach friedlich...

Wie lange bist du denn noch in Elternzeit? Ich persönlich habe mich erst getrennt, bzw. den Mut zu diesem Schritt gehabt das Thema anzusprechen, als ich wieder gearbeitet habe.
Geht das bei euch nicht?
Oder du gehst früher wieder arbeiten?

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Ich bin noch 1.5 Jahre in Elternzeit weil ich hier keinen Kita Platz früher bekomme und früher arbeiten gehen wird schwer da meine Eltern auch noch berufstätig sind und mein noch Freund sich Arbeit sucht und ich sonst niemand für den kleinen habe.

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Du hast aber einen Rechtsanspruch auf einen Plarz ab 1 Jahr.
Im Prinzip unklug geplant, denn 3 Jahre Ez konntet ihr euch nicht leisten.

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Hallo,
könntest du die Miete alleine zahlen, wenn du wieder arbeitest?
Dann könntest du die Elternzeit vorher unterbrechen oder versuchst vom Jobcenter ein Darlehen für die verbliebenden Monate zu bekommen. Ganz krass gesagt, geht es um die Verhinderung von Obdachlosigkeit.
Es gab dazu ein Urteil vom LSG Niedersachsen-Bremen (24.06.21), dass Sozialämter ggf. auch länger als sechs Monate die Miete müssen und es keine starren Fristen geben soll. Allerdings hatte da ein Häftling geklagt, dass seine Miete sieben Monate (statt sechs) übernommen wird. (Und es wurde ein Sozialamt verklagt, kein Jobcenter).
Wenn es nur um ein paar Monate Überbrückung geht, würde ich versuchen, die Differenz irgendwie zu finanzieren. Oder früher wieder arbeiten gehen.
Außerdem steht dir nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Trennungsunterhalt vom Ehemann zu. Wenn ihr nicht verheiratet seid, Betreuungsunterhalt, weil das Kind unter 3 Jahre ist.

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Sie sind nicht verheiratet. Es steht ihr nur Betreuungsunterhalt zu.

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Für die aktuelle Wohnung nein sind 1000€

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