Umzug - brauche ich die Zustimmung von Kindsvater?

Hallo
Wir haben zwei Kinder, waren nie verheiratet, haben das gemeinsame Sorgerecht, Kinder leben bei mir, gerichtlich ist nichts geregelt. Das schon mal vorab... Wir, also meine Kids mein Partner und ich möchten umziehen. Es gibt Gründe für den Umzug, aber weiß nicht ob die wichtig sind für das was ich wissen möchte. Der Kindsvater wohnt derzeit ca 15km entfernt. Wollen demnächst umziehen und würden dann nur noch 8 km entfernt vom Kindsvater wohnen. Brauche ich trotz allen o.g. Angaben die Zustimmung vom Kindsvater für den Umzug? Hab irgendwo mal gelesen wenn gerichtlich nichts geregelt sei, wäre ein Umzug in der Umgebung möglich ohne Zustimmung. Ist dem so?
Vielen Dank im Voraus

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Du brauchst seine Zustimmung, auch wenn sich die Entfernung verringert. Es geht ja auch darum, dass die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld (Schule, Kiga) genommen werden sollen.

Wie gesagt, gemeinsames Sorgerecht. Da muss es keinen richterlichen Beschluss geben, er hat volles Mitspracherrecht. Deine Logik mal weitergesponnen, könnte er ja auch auf einmal beschließen das die Kinder ab jetzt bei ihm wohnen und mit den Kindern umziehen ob es dir passt oder nicht.

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Die Kinder bleiben jeweils auf der Schule wo sie sind... Daran ändert sich nichts.

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Du musst sie aber ummelden, und dafür brauchst Du seine Unterschrift.

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Hallo,

wie alt sind die Kinder denn? Ab 14 Jahren können die Kinder mitentscheiden.

Ansonsten würde ich mir vorher die Zustimmung einholen vom Kindsvater. Da es für ihn dann näher ist, dürfte er ja nichts dagegen haben.

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Viele Grüße
Pati

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Wie muss diese Zustimmung erfolgen? Gibt es extra ein Formular oder sage ich ihm einfach dass wir beabsichtigen umzuziehen oder wie muss das ablaufen?? Kenn mich da gar nicht aus

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Unbedingt schriftlich.

Ein Formular gibt es meines Wissens nach nicht. Sprich mit ihm und setz dann einfach etwas auf.

Wenn er nicht zustimmt, kannst Du den Umzug vom Gericht bestätigen lassen. Aber ohne wäre natürlich leichter und angenehmer für alle.

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du brauchst seine Unterschrift für die Ummeldung der Kinder

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Hallo,

wenn die Kinder aktuell bei Dir mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind, benötigst Du bei der Ummeldung keine Unterschrift des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Nur bei erstmaligem Auszug aus der gemeinsamen Familienwohnung oder bei Änderung des Lebensmittelpunktes (= wenn die Kinder bisher beim Vater mit Hauptwohnung gemeldet gewesen wären) ist das Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten für die Ummeldung notwendig.

Siehe Punkt 22.2 zweiter Absatz BMGVwV (allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz) und § 22 Absatz 2 und 3 BMG.

VG lachris