Kleinkind 2 Stunden allein mit Fremden

Hallo ihr Lieben,

Seit der Geburt unseres Sohnes, streiten mein Exfreund und ich uns nun leider vor Gericht. Er kümmert sich nicht um unseren Sohn, ist psychisch krank, zahlt keinen unterhalt etc. Nun will er das alleinige Sorgerecht und wir stecken mitten im Gutachten. Weiter kann ich leider nicht ausholen, da würde der Text hier wahrscheinlich zu lang werden. Jedenfalls wurde nun vom Gericht ein Umgang festgelegt, 2 Stunden, diesen Freitag. Vater, Sohn und Verfahrensbeistand allein. So weit so gut. Habe mich gefreut, dass der Kleine (19 Monate) so dann Zeit mit seinem Vater verbringen kann. Als wir dann den Saal verlassen haben, kamen Vater und Verfahrensbeistand auf mich zu, dass die Großeltern doch auch gern beim Umgang dabei sein würden. Das letzte Mal haben sie unseren Sohn nach der Geburt gesehen (haben sich nie wieder bei mir gemeldet, nie nach dem Kleinen gefragt) . Ich war etwas perplex, stimmte aber zu, da mein Anwalt dies befürwortete. Nun mache ich mir aber Gedanken, meinen Sohn 2 Stunden einfach so mit komplett Fremden Leuten allein zu lassen?? Zum Vater hat er leider auch keine sichere und feste Bindung, sonst wäre das ja kein Problem. Ich bin mir total unsicher, wie ich agieren soll. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Liebe Grüße

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Das ist doch ok. Vor was hast du denn Angst? Es wird ihm doch keiner was antun.

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Es geht mir um die Dauer der Trennung. Normalerweise trennt man Kinder nicht von jetzt auf gleich auf so lange Dauer von ihrer Bezugsperson.. die Kita ist das beste Beispiel. Mein Sohn kennt diese Menschen und diese Umgebung nicht und ich lasse ihn für 2 Stunden da einfach zurück. Ich habe ja nicht gesagt dass ihm was angetan wird

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Das ist ja unabhängig von den Großeltern. Das Kind wäre ja so oder so 2h bei „Fremden“ gewesen. Ich würde den Drops tatsächlich schlucken.

Plan hinterher Zeit ein, das Kind wieder aufzufangen. Also keine weiteren Termine, kein Hausputz o.ä.

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Hey!

Welche psychische Erkrankung hat er denn?
Irgendetwas, das seine Erziehungsfähigkeit einschränkt?

Liebe Grüße
Schoko

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Zwangsstörungen, Zwangsgedanken, schwere Depressionen und eine Persönlichkeitsstörung. Laut der Gutachterin schränkt ihn das schon ein

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Es gibt ein Gutachten?

Ähm.. Es gibt ein Gutachten, aber dennoch soll dein Kind von ihm alleine betreut werden? Wie lange ist der Beistand dabei?

Ist ja lustig, dass er das alleinige Sorgerecht will- dieser Punkt zeigt doch, dass er völlig realitätsfern ist. Persönlichkeitsstörungen sind richtig fies- da würde ich richtig vorsichtig sein.
Was sagt euer Anwalt dazu?

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wenn er das alleinige Sorgerecht will, wirst du begutachtet oder?
hoffentlich hast du einen guten Anwalt.

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Ja, habe einen wirklich vernünftigen Anwalt. Wir werden beide begutachtet. Das alleinige Sorgerecht hat er auch nur beantragt, weil ich aufgrund meiner beruflichen Perspektive eine Stunde entfernt von ihm wegziehe. Das passt ihm nicht..

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Ist er auch sorgeberechtigt?

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Bitte bedenke auch wenn ihr getrennt lebt ich eure Vergangenheit nicht kenne, es die Großeltern sind eures Kindes also keine komplett fremden Menschen und es wäre schon tragisch wenn euer Kind eines Tages sie als "Fremde" wahrnimmt nur weil du ihnen das Kind nicht mal für 2h überlässt.
Vielleicht in anbetracht dessen was du schreibst, dass der Vater psychisch labil scheint wohl auch besser sie sind zu dritt.