Kostgeld angemessen?

Hallo liebe Community,

Meine Tochter ist 18 Jahre und hat nun ihre Ausbildung begonnen. Sie verdient 1000€ Brutto.

Jetzt stellt sich mir die Frage Kostgeld… und in welcher Höhe?

Ihr Vater zahlt keinen Unterhalt mehr, da dieser behauptet sie könne sich nun selber versorgen.
Das Kindergeld behalte jedoch ich ein.

Wir leben bald zusammen mit meiner Mutter in einem 5 Zimmer Familienhaus mit Garten. Das kann ich mir dann so aber weiter nicht leisten. (Meine Mutter zahlt ihren Anteil selbstverständlich selber).

Meine Tochter kann alles mit nutzen, doch sie beharrt darauf das sie nur ihr Zimmer, Bad, gelegentlich Küche und Wäscheraum nutzt.
Sie bezahlt Kleidung, Handyvertrag, Fahrkarte zur Arbeitsstelle (monatl.130€) und Einkäufe (Essenswünsche/Drogerie) selber.
Taschengeld kriegt sie nicht.

Nun meine Frage wieviel Kostgeld angemessen ist?

Danke für eure Hilfe!

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Ganz ehrlich?
Gar nichts ist angemessen. Du sagst ja dass sie alles was sie braucht selber zahlt. Das Kindergeld würde ja eigentlich ihr zustehen und nicht dir, also würde ich sagen ihr bleibt euch nix schuldig. Ob der Vater weiterhin Unterhalt zahlen muss, fragst du am besten beim Jugendamt oder dergleichen nach (weiß nicht genau wo man in deutschland da nachfragen kann)

Alles liebe
Tiff

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Deine Tochter zahlt ja schon alles selbst und du behältst das Kindergeld bereits ein, quasi für die Miete.

Ist die neue Miete höher als die alte und wie hoch ist sie überhaupt? Es klingt so, als hättet ihr euch vergrößert. Wollte deine Tochter das denn ebenfalls und mit umziehen? Warum seid ihr überhaupt umgezogen?

Ich denke eher, du und deine Mutter habt euch verkalkuliert. Wenn deine Tochter auszieht (und das ist absehbar) und das Kindergeld wegfällt, könnt ihr euch das Haus gar nicht mehr leisten.

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Ich würde auch sagen: nichts.
Sie zahlt alles selbst, du behältst das Kindergeld - das sollte Miete genug sein.

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Ich würde sagen, sie muss gar nichts bezahlen.
Sie zahlt doch schon alles selber.
Möchtest du von ihr eine Gartennutzungsgebühr?

Ihr Vater muss doch auch immer noch Unterhalt zahlen, sie ist doch schließlich noch in der Ausbildung.

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Du bist ja erstmal Unterhaltspflichtig (ich unterstelle eine Erstausbildung). Wenn deine Tochter auf diesen verzichtet, ist das ja schonmal eine Form des Kostgeldes. Grundsätzlich könnte man natürlich auch das große Berechnen anfangen (Anleitungen und Rechner findet man im Netz), in der Situation gehe ich aber eher davon aus, dass es für dich nachteilig wird.

Ich habe zwar auch Kostgeld zu Hause gezahlt (ich meine 250€/Monat), das Geld wurde allerdings von meinen Eltern (ohne mein Wissen) angelegt und stand mir dann als Eigenkapital für die Finanzierung meiner ersten eigenen Wohnung zur Verfügung.
Nur damit du dir die teure Wohnung leisten kannst, finde ich Kostgeld (unabhängig vom rechtlichen Aspekt) schwierig.

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Also, ich sehe das ein bisschen anders als meine Vorrednerinnen.

Erstens würde ich die Unterhaltspflicht des Vaters klären. Steckt Deine Tochter in der Erstausbildung, dann ist er unterhaltspflichtig. Allerdings muss Deine TOchter ihren Anspruch mit 18 selbst durchsetzen.

Einfach das Kindergeld einbehalten geht eeeeeeiiiiiigentlich auch nicht, da ab 18 der sog. Barunterhalt fällig ist.

ABER: Deine Tochter erhält eine nicht unerhebliche Ausbildungsvergütung. Diese wird nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes auf den jeweiligen Barunterhalt angerechnet. (also 1/2 auf den von Dir zu leistenden Barunterhalt)...Ich wäre mir da also nicht so sicher...ob Du wirklich den kürzeren ziehen würdest.

Du müsstest Dich also kundig machen, wie hoch der von Dir zu leistende Barunterhalt wäre, dann siehst Du auch, was davon übrig bleibt, wenn 1/2 der bereinigten Ausbildungsvergütung gegengerechnet werden...und dann kann man doch mit sauberen Faktn auch das Gespräch mit der Tochter suchen.

Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass ein volljähriges Kind seine doch recht ordentliche Ausbildungsvergürung ausschließlich für die eigenen Bedürfnisse ausgibt und die Mutter (wir kennen deine finanzielle Situation ja nicht ansatzweise) brav für Kost und Logis aufkommt.

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Die Mutter kommt nicht für Kost auf. Lediglich für Logis.

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Die Belehrung bringt jetzt genu wo den entscheidenden Schritt zur Erkenntnis? Sorry, ich frage mich immer, wozu solche Kommentare hilfreich sind. Für mich ist auch nicht ganz klar, ob die TOchter wirklich alle "Kost" für sich selbst finanziert oder nur einen Teil ("Essenswünsche"). Keiner von uns weiß überhaupt, wie die finanzielle Situation der Mutter ausschaut, ob und inwieweit sie überhaupt barunterhaltsfähig ist und dann werden hier munter solche Hinweise/Meinungen abgegeben, dass es natürlich völlig i. O. ist, wenn die Tochter nichts bezahlt. Leute, mensch...was ist falsch mit Euch? #sorry not sorry

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Wenn die Tochter 1000 brutto verdient, kommen dabei rund 800 Euro netto raus. Davon abzuziehen sind 130 Euro für Ausbildungsbedarf (Fahrkarte). Hinzu kommt Kindergeld - also ca. 890 hat sie an Einkommen. Schaut man in die DDT, kann sie somit ihren Bedarf bis zur 9 Einkommensstufe selbst decken.

Der Vater wird somit richtig damit liegen, dass sie keinen Unterhalt mehr erhält.

Kindergeld einzubehalten finde ich auch angemessen.

Für mich klingt es auch eher so, als ob du dich verkalkuliert hast bei der Immobilie.

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Sorry, Denkfehler, Tochter hat dann 641 netto und insgesamt 730 bereinigtes Einkommen. Somit beginnt erst ab der 7. Tabellenstufe ein zusätzlicher Unterhaltsbedarf von den Eltern.

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Und wenn deine Tochter bald auszieht, z.B. in ein WG-Zimmer? Dann bekommst du kein Kostgeld und kannst das Kindergeld nicht mehr einbehalten. Wie finanzierst du das Haus dann?

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Hallo,
wenn Deine Tochter alles selber zahlt und Du das Kindergeld einbehältst, sollte das wohl für ihre weiteren Unkosten wie Strom, Wasser, Essen reichen....
Unser Sohn wird im nächsten Jahr eine Ausbildung beginnen und wir kämen nicht auf die Idee, von ihm Kostgeld zu verlangen. Vor allem nicht, solange wir das Kindergeld bekommen und wir in keiner finanziellen Notlage sind.
LG
Elsa01