Wer darf die Wohnung behalten? Trennung und er will nicht ausziehen

Huhu ihr lieben,

ich habe tausend Fragen weil ich nicht weiß was ich machen muss, was ich machen kann.

Mein Ehemann und ich sind gemeinsam in unserer Wohnung angemeldet, haben 2 Kinder. Nun will ich mich trennen, aber was wird aus der Wohnung? Die Wohnung wird vom Hartz IV für mich und die Kinder bezahlt weil ich in Elternzeit bin, er bekommt vom Amt kein Geld weil er gesperrt wurde und arbeitet nur auf Aushilfe, also könnte er sich die Wohnung ohnehin nicht leisten.

Nun will er aber nicht ausziehen, was hab ich denn für Möglichkeiten? Momentan ist er woanders unter gekommen für ein paar Tage, weil ich von außen abgeschlossen habe und meinte er kommt nicht mehr rein, habe ihm seine Sachen gegeben und er ist weg und hat meinen Wunsch erstmal akzeptiert.. die Gründe sind nicht so wichtig, jedenfalls Frage ich mich jetzt:

Kann ich ihn einfach abmelden aus der Wohnung? Kann ich ihm verbieten hier rein zu kommen? Könnte er mit dem Schlüsseldienst einfach die Tür öffnen lassen, denn er ist ja hier gemeldet, allerdings zahlt er oder das Amt für ihn ja keine Miete.

Ich habe eine Wohnung für ihn gefunden, er würde also nicht auf der Straße bleiben, er müsste nur zustimmen und das hat er bisher noch nicht getan, deshalb ist er ja auch zu einem Freund gegangen erstmal.

Vielen Dank schonmal

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Wenn du HartzIV beziehst, würde ich im Jobcenter anrufen und nachfragen, wie die die Situation sehen. Du kannst dann auch mitteilen, dass er aktuell nicht bei dir wohnt.
Du kannst nachfragen, ob du, wenn du nun einen Anwalt engagierst, einen Schein bekommst und das Jobcenter diese Kosten trägt. Für die Scheidung brauchst du eh einen, also könntest du ihn auch jetzt schon konsultieren.


Ich denke, die Situation ist so verzwackt, dass ich mich nicht auf Meinungen aus einem Forum verlassen würde.

Liebe Grüße!
Schoko

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Ist klar, dass er die andere Wohnung nicht nehmen wird- denn aktuell ist er ja ohne HartzIV und ausreichend eigenes Einkommen mittellos.

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Verzwickt ist das nicht. Es ist eine Trennung wie jede andere auch. Sie müssten sich einig werden, wer auszieht. Sie kann ihm aber nicht den Zutritt zu der Wohnung verwehren. Das Jobcenter hat damit nichts zu tun und wird auch sicher keine Scheidung finanzieren. Dafür kann sie Prozesskostenhilfe beantragen. Und wenn die Wohnung nach seinem Auszug (wenn er denn auszieht) lt. JC zu groß ist, muss sie sich auch eine neue suchen und gut ist.

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Nein, er muss auch nicht ausziehen, wenn ihr beide im Mietvertrag steht!
Er hat genauso ein Recht da zu sein wie du

Wenn er auf Dauer nicht da ist, kann es sein das die Wohnung für dich und die Kinder zu groß ist.

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Ja, das habe ich auch schon gedacht.
Aber das könnte sich die TE zu Nutze machen:
Wenn die Wohnung ohne den Mann zu groß ist, soll sie dem Jobcenter mitteilen, dass er ausgezogen ist und die beiden sich in Trennung befinden.
Dann kann sie die Wohnung kündigen und eine kleinere für die drei beziehen. Fertig.
Mit etwas Glück geht das, ohne 3 Monate warten zu müssen. Das würde ich fragen.
Aktuell zahlt das Jobcenter aber eh nur für 3- da weiß ich nicht, wie die auf die info reagieren.
Daher würde ich mich beraten lassen.

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Wenn Sie zusammen im Mietvertrag stehen, kann sie alleine nicht kündigen.

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Bekommst du kein EG mehr?

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Selbstverständlich hat er das selbe Recht in der gemeinsamen Wohnung zu wohnen wie du. Ihr müsst wenn die Wohnung gemeinsam kündigen.

Du darfst weder ihn Rausschmeißen noch ihm den Zutritt verwehren!

Beim Jobcenter seid ihr beide übrigens eine Bedarfsgemeinschaft.

Du kannst ausziehen. Aber auch hier gilt: ihr müsst gemeinsam kündigen.

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Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft mehr, weil er eine Sperre von einem Jahr verhängt bekommen hat und somit aus den bescheiden einfach entfernt wurde. Die Miete die also vorher auf ihn, die Kinder und mich aufgeteilt wurde und auch das Essensgeld was er erhalten hat bzw ich auf mein Konto, wurde gestrichen und die Miete wird laut Bescheide nur auf mich und die Kinder aufgeteilt.

Ich habe Widersprüche gestellt weil ich seine Lebensmittel mit meinem Geld finanzieren muss, weil wir ja zusammen wohnen und er auch Zuhause isst etc aber darauf haben sie noch nicht reagiert gehabt.

Deshalb dachte ich, gehört die Wohnung rechtlich auch nur noch mir als Mieterin, denn er zahlt ja überhaupt keine Miete und das Amt für ihn auch nicht.

Die Wohnung ist auch nicht zu groß für uns, oder zu teuer weil ich zwei Kinder habe und es eine 4 Zimmer Wohnung ist.

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Hol dir einen Beratungsschein und lass das anwaltlich klären...
Da er nicht zum Lebensunterhalt und den weiteren Kosten beiträgt könnte das eventuell schon ausreichen für eine Wohnungszuweisung, insbesondere wenn ihm alternativ Wohnraum zur Verfügung stehen würde.

https://www.juraforum.de/lexikon/wohnungszuweisung#:~:text=Eine%20Wohnungszuweisung%20wird%20durch%20das%20Gericht%20entweder%20bei,die%20Voraussetzungen%20des%20%C2%A7%201361b%20BGB%20erf%C3%BCllt%20sind%3A