Unterhalt bei 18 jährigen Kind- ich habe Fragen

Hallo,

meine Tochter wird bald 18. Ich bin alleinerziehend, sie geht noch zur Schule und lebt bei mir.
Ist es richtig das ich dann auch Unterhaltspflichtigen bin? Wird es angerechnet das sie noch bei mir lebt und zur Schule geht? Wie wird der Unterhalt berechnet? Zählen die Einkommen vom Vater und mir zusammen und dann anteilig? Wer hat Erfahrung was auf mich zu kommt? Denn außer das sie 18 wird ändert sich nichts ... ich habe ja die gleichen Ausgaben für sie und muss quasi Unterhalt zahlen !?
Vielen Dank
Girasol

1

Ja, das ist so. Dein bereinigtes Einkommen plus seines ergibt die Unterhaltsstufe. Abgezogen wird das ganze Kindergeld und der Rest wird prozentual aufgeteilt. Was du intern mit deiner Tochter dann vereinbarst ist davon unbenommen.

2

Du zahlst doch schon immer.
Nur das sie kein Geld von dir bekommen sondern du alles bezahlst.
Sollte sie Geld von dir verlangen muss sie eben alles bezahlen, die Hälfte von eurer Miete, Nebenkosten, Telefon/Internet, Lebenshaltungskosten, ihre Kleidung, Busfahrkarte eben alles.

3

Dr. Google sagt:

"Volljährige Kinder bekommen Unterhalt von den Eltern, wenn sie zur Schule gehen und nicht verheiratet sind. Wohnt der Schüler im Haushalt von Vater oder Mutter, gelten dieselben (!) Regeln wie für minderjährige Kinder. Wie viel Unterhalt dem Kind zusteht, hängt vom Einkommen der beiden Eltern ab. Es gilt die Düsseldorfer Tabelle in der Altersstufe ab 18 Jahre."

Mit anderen Worten. Es ändert sich nichts. Solange du bezahlst, was dein Kind braucht um sein Schule weiterzumachen, zu wohnen, zu essen und am sozialen Leben beteiligt ist oder später seine Ausbildung macht und es noch bei dir lebt, ist dein Teil praktisch erfüllt. Du wirst ja Kosten haben. Barunterhalt zahlt der Elternteil der diese Lebens und Versorgungskosten nicht hat laut Düsseldorfer Tabelle. Das Kind muss ihn ggf. einfordern.

Ich kenne es auch nur so, dass man Zuhause wohnt und Taschengeld bekommt oder wegen Schule Ausbildung Studium umzieht und dann Unterhalt bekommt v
um Wohn-Kosten etc. zu stämmen.
Viele Dinge sind in dem Alter auch einfach individuelle Absprache. Klar kann man alles mögliche einklagen, aber ob es dann tatsächlich gezahlt werden kann. Wenn die Eltern nun mal wenig/kein Einkommen haben und sich aber kümmern darum in Arbeit zu kommen und mehr eben nicht drin ist, kann noch so sehr irgendwo stehen, sie müssten 850 € Unterhalt leisten, weil das Kind studiert. Die Eltern haben aller Pflicht zum Trotz immer einen Selbstbehalt um nicht selber auf der Straße zu landen. Aber es gibt ja dann auch noch Hilfen wie Schüler Bafög/Bafög ...

Wenn ihr nun viel verdient und die Kosten nicht so hoch sind wie der Unterhaltsanspruch, dann sollte sie halt entsprechend mehr Handgeld bekommen. Aus Arbeiterfamilin kenne ich es eher so, dass man volljährigen Kindern meist einfach das Kindergeld überlässt und dann je nach Einkommensstand festlegt, ob da noch was selber von gezahlt werden muss wie Kleidung oder nicht.