„Uneheliches Kind“ Teil 2.

Hallo ich hab nochmal eine Frage,
Ich war mittlerweile mit dem Jugendamt in Kontakt etc. Habe mich informiert und es ist tatsächlich so, dass der leibliche Vater keine Rechte hat - sofern mein Mann die Vaterschaft anfechtet.
Nun ist es so, dass der leibliche Vater nur noch alles per Gericht einklagen will. Meine Frage: was wäre dies? Kann er mit irgendwas durch kommen? Er will absolut nicht, dass mein Mann die Erziehung mit übernimmt. Ich solle nach dem stillen - ihm das Kind am besten abgeben.

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"Nun ist es so, dass der leibliche Vater nur noch alles per Gericht einklagen will."

Na dann soll er doch.
Such dir schon mal einen guten Anwalt. Lass dich umfangreich beraten.
Alles, was neu reinkommt, geht an den Anwalt weiter.

Wollen kann er viel.
Ob er damit durchkommt, steht auf einem anderen Blatt. Und da kann dich ein Anwalt besser beraten bzw. bei Bedarf auch direkt agieren.

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Eigentlich hast du doch schon genug Antworten bekommen. Solange dein Ehemann die Vaterschaft nicht anfechtet und das Kind eben als Teil eurer ehelichen Gemeinschaft annimmt, kann der Erzeuger soviel einfordern oder klagen wie er will, er wird nichts erreichen. Als Erzeuger hat er in eurer Konstellation keinerlei Rechte.

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Hallo xy,

ich möchte, dass du endlich aufhörst mich zu belästigen. Ich habe nun einen Anwalt engagiert, der für mich die Kommunikation mit dir übernimmt. Wende dich bitte an Anwalt abc. Du wirst mich ab sofort nicht mehr erreichen können, weil. Jegliche Kontaktversuche werde ich nicht mehr annehmen.
Lass mich bitte ab sofort in Ruhe!

Viele Grüße
Author

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Kopieren, korrekte Namen eintragen, abschicken, Ruhe genießen.