Vaterschaftsfeststellungsklage

Hallo zusammen,

Ich habe leider keine passende Kategorie gefunden..

Nachdem mein Anwalt eine vaterschaftsfeststellungsklage bei Gericht eingereicht hat, der Vater von meinem Sohn auch Stellung genommen hat und es weiterhin verneint, kam gestern ein Brief dass wir nun im Mai eine mündliche Verhandlung haben.

Meine Fragen wären jetzt:

was kommt bei der mündlichen Verhandlung auf mich zu? Muss ich quasi noch mal das gleiche erzählen wie bei der Stellungsnahme warum er als Vater in Frage kommt?

Und, in dem Brief steht drin, dass der Vater, ich persönlich erscheinen müssen und unsere Anwälte in Klammern förmlich...

Kommen die nun mit?

Ich habe mit meinem Anwalt erst am 6. April einen telefontermin.. War nie vor Gericht und bin sehr nervös..

Viele Grüße

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Das ist ein Kasperletheater Hoch 3.

Der Richter verliest, worum es geht.
Verkündet den gesetzlich möglichen Empfängnis-Termin (bei uns.z.B. tatsächlich Mitte März, gesetzlich wäre Januar bis Mai möglich 🤦‍♀️)


Dann wirst du befragt, warum du denkst er wäre der Vater... verneinst - wenn es so sein sollte - dass andere in Frage kommen...

Dass selbe bei ihm....

Es gibt keine Lösung, deshalb wird gerichtlich ein Bluttest angeordnet.

Davor und danach bekommst du ca. 297 Briefe vom Gericht in denen quasi nichts steht...
Wenn die Ergebnisse vorliegen erfolgt das Urteil meist schriftlich, ohne weitere Anhörung.

Das schöne am Urteil ist, dass da nochmal der ganze Mist aus der Verhandlung steht.
Sprich trotz einer Vaterschafts-Wahrscheinlichkeit von 99.9%, steht dort auch nochmal die gelogene Version des Vaters, wie zu z.B. er hätte ja gar keinen Sex mit dir gehabt, wüsste aber dass du viele wechselnde Sexpartner gehabt hättest.
Aha.

Und dann kommt das allerbeste: trotz nachgewiesenen Lügengeschichten, darfst du die Hälfte der Gerichtskosten tragen.
Für einen Prozess, den du nie wolltest, da du die Wahrheit kanntest und nicht allen dreckig ins Gesicht gelogen hast.
Danke lieber Staat!


Viel Erfolg!!!!

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Ja, du wirst wahrscheinlich nochmal dasselbe gefragt. Aber das ist alles halb so wild, mach dir nicht zuviel Gedanken.
Ob der Anwalt mitkommen muss oder nicht, kann ich dir nicht sagen, aber wenn du sehr nervös bist, dann nimm ihn lieber mit. Er steht ja auf deiner Seite und hilft dir, dafür ist er da.
Wichtig ist auch, dass du einen guten Eindruck machst. Also keinesfalls emotional werden, nur sachlich antworten, keine unnötigen Schuldzuweisungen und dergleichen. Wenn er beginnt, dir irgendwas zu unterstellen, dann selber trotzdem ruhig bleiben. Ein ruhiges und kurzes "Nein, stimmt so nicht" überzeugt weit mehr als weitausholende und sehr emotional vorgetragene Rechtfertigungen. Lass dich keinesfalls provozieren.
Alles Gute noch