Frage wegen KV und Sorgerecht

Und zwar meine Frage. Bin in der 37/38ssw und der KV hat bis heute die Vaterschaft nicht anerkennen wollen da er erst ein Vaterschaftstest machen möchte. Er hat sich aus dem Staub gemacht als er erfahren hat das ich ss bin. Bis heute nicht einmal gemeldet und gefragt wie es dem Baby geht oder irwas. Jetzt plötzlich kommt eine Nachricht das er mir das Kind weg nehmen möchte wenn der Test zeigt das er der Vater wäre. Ist das so einfach möglich? Wie verhält sich das vorerst mit dem Sorgerecht wenn mein Sohn da ist?
Hoffe ihr versteht was ich meine. Hab jetzt Angst das er damit durchkommt.

1

Hallo,

da ihr nicht verheiratet seid, liegt das alleinige Sorgerecht erstmal bei dir.
Es kann nur deiner Umschrift oder durch das Gericht geteilt werden.
Wenn durch den Vater keine gravierende kinderswohlgefährdung (Gewalt etc) vorliegt wird er es wahrscheinlich auch zugesprochen bekommen.

Was allerdings NICHT heißt, dass er dir einfach das Kind wegnehmen kann.
Er wird aber mit Sicherheit Umgang haben können.
Bei Babys eher kurz dafür öfter.

Ruf doch mal beim JA an und lass dich beraten. Dann weiß du, wie du ihm gegenüber auftreten und argumentierten kannst.
Gleichzeitig ist dann da schon mal alles dokumentiert.
Auch solltest du dir am besten alles notieren was er sich so leistet.

LG

2

Danke dir erstmal ganz lieb für die Antwort.
Ja werd Morgen auf jeden Fall anrufen.
Das Problem an der Sache ist bei ihm seit ich im BV bin habe ich ihn auch nicht mehr gesehen und er wollte nach Polen zurück gehen. Ich hoffe so sehr das er damit nicht durch kommt.

3

Suche dir einen Anwalt.

Anfangs, solange du stillst, wirst du ihm das Kind nicht mitgeben müssen.
Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt kommen und wenn er jetzt schon mit Kindesentziehung droht kann dieser eventuell begleitetete Umhänge erwirken.
Wie oben erwähnt, alles dokumentieren.
Richte ihm am besten eine „eigene“ e-Mail Adresse ein und sperre ihn auf alle anderen Kanälen.
So hast du alles schriftlich und deine Ruhe.

weiteren Kommentar laden
5

Zunächst muss er ersteinmal die Vaterschaft rechtsgültig anerkennen, nur ein Test reicht nicht aus, um irgendwelche väterlichen Rechte abzuleiten.
Wie schon meine Vorrednern sagte, hast Du auch nach Feststellung der Vaterschaft das alleinige Sorgerecht und Du bist zunächst nicht gezwungen, einer gemeinsamen Sorge zuzustimmen. Ein Vater kann sich dies einklagen und die Gerichte entscheiden oftmals zugunsten des gem SR, aber eben nicht immer.
In Deinem Fall würde ich schon aufgrund seiner Drohung ( Du hast die schriftlich, oder? Dann bitte aufbewahren!) ihn auf den Klageweg verweisen. Er wäre nicht der erste, dem dieser Schritt zu anstrengend wäre.
Auf keinen Fall würde ich an Deiner Stelle das gem. SR freiwillig erklären.
Aber auch mit dem gem SR kann er Dir das Kind "einfach wegnehmen" dazu müsste er das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und ich sehe anhand Deiner Beschreibung nichts, was ihn in die Position bringen könnte, das alleinige ABR zu bekommen.
Aber auch hier muss ER aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Und wie oben bereits gesagt, er wäre nicht der Erste, dem das zu viel ist.
Als rechtlicher Vater hat er ein Umgangsrecht. In welchem Umfang bestimmst allerdings zunächst Du, denn Du hast ja das alleinige SR. Wenn er WG Umgang auf Dich zu kommt, mach ihm Vorschläge, wie der Umgang in Deinen Augen am Besten zu gestalten ist. Ist er damit nicht einverstanden, bitte ihn, mit dem JA einen Beratungstermin zu vereinbaren, bei dem Du selbstverständlich anwesend sein wirst, um eine Lösung zu finden, die für alle akzeptabel ist. Aber ER muss tätig werden, nicht Du!
So, und zu guter Letzt meine Einschätzung:
Dein Ex weiß, dass er der Vater ist und Unterhalt zahlen muss. Er versucht nun, mit seiner Drohung Dir Angst zu machen und Dich so dazu zu bringen, ihn nicht als Vater anzugeben.
Mein Rat: Brich vorerst den Kontakt ab, richte nach Geburt eine Beistandschaft ein, dann kümmert sich das Jugendamt um Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsfestsetzung und beantrage Unterhaltsvorschuss.
Und geh auf keine Diskussionen mit Deinem Ex ein!
Alles Gute
Tschitty

6

Vielen lieben Dank für deine Worte.

Die Nachrichten hebe ich alle auf ja schon als Beweis.

Hab nächste Woche Gespräch mit JA wenn ich da nicht grad im KH sein sollte 😅 aber auf jeden Fall lasse ich mich sa beraten. Werd zu nichts meine Zustimmung geben. Wenn soll er wie du schon sagst gerichtlich dagegen vorgehen. Wir werden sehen. Aber danke erstmal für eure Antworten 😊

7

Haha, was ist das denn für ein Vogel. Du ....bleib entspannt. Das hat zu viel Substanz wie Fliegenschiss. Erstmal muss er überhaupt die Vaterschaft anerkennen, sonst hat er nicht mal ein Umgangsrecht, weil er ja formal dann nicht der Vater ist. Dann wenn das geklärt ist, kann er sich darum kümmern Sorgerecht zu beanspruchen. Ob er das tut, steht in den Sternen. Solange hast Du die alleinige Sorge. Dann musst Du zwar Umgang gewähren, entscheidest über die Eckpfeiler des Lebens des Kindes allein.

Wenn er Sorgerecht beantragt, ist das maximale was er erwirken kann die gemeinsame Sorge. Alleinige käme nur in Frage wenn Du dein Kind belegbar regelmäßig krankenhausreif prügelst, bekifft bist bis zum geht no und dein Leben null im Griff hast. Das wird wohl nicht der Fall sein ;).

Die gemeinsame Sorge bedeutet, dass euch beiden gleichermaßen die Sorge mit allen Rechten und Pflichten zugesprochen worden ist und jede essentielle Entscheidung von euch beiden mit schriftlicher Zustimmung wasserdicht abgesegnet sein muss. Er kann dann das Kind nirgendwo mehr alleine hin ummelden. Auch Du nicht ohne die Zustimmung des jeweils anderen. Das wird kontrolliert beim Amt! Keine Chance, dass er das Kind irgendwo anmelden kann, einen Kita-Platz oder eine Schulplatz bekommen kann ohne deine schriftliche Zustimmung. Ebenso kann das Kind nicht ohne deine Zustimmung umbenannt werden z.B. wegen Heirat. Ins Ausland fahren, geht nicht ohne deine Zustimmung. Gemeinsame Sorge bedeutet, ihr müsst euch über die Eckpfeiler des Lebens des Kindes einig werden. Wo lebt es? Wie wird es betreut? Wo geht es zur Schule? Dabei soll das Wohl des Kindes im Fokus stehen. Das Wohl des Kindes ist sein Recht auf liebevollen behüteten Umgang mit beiden Eltern für ein gesundes Aufwachsen.

Wenn aber da einer anfängt Dinge zu reißen, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben z.B. grobe Vernachlässigung, Drogenkonsum, Gewalt, Kindesentzug......oooh da versteht so ein Familiengericht mitunter wenig Spaß. Dann werden die Rechte des vernünftigen Elternteils gestärkt und die des gefährdenden minimiert bzw. es kann sein, wenn er dein Kind entführt, dass es dann war mir der gemeinsamen Sorge.

Er begibt sich mit solchen Sätzen also auf sehr dünnes Eis und Du solltest dich nicht fürchten. Sei mutig! Er kann dir gar nichts. Er kann nicht mal das Kind in seiner Wohnung anmelden ohne Dich.

Früher war es eher möglich Kinder zu entziehen, heute wird für jeden Verwaltungsakt der das Kind betrifft ein Nachweis verlangt. Entweder sind beide vor Ort und bezeugen ihre Zustimmung oder man holt einen sogenannten Negativbescheid beim Jugendamt, der bescheinigt, dass man berechtigt ist alleine zu entscheiden und der gilt nur max. 6 Wochen. Man braucht also für jede wichtige Entscheidung einen neuen Nachweis ;)

8

Danke Dir ganz lieb für deine Worte.

Nee bin sauber was alles angeht und verprügel auch meine Kinder nicht 😊. Hab ja schon 2 da wars alles leichter. Beim 1. hat der Papa das schon vorher anerkannt und als unsere Maus dann noch kam waren wir dann schon verheiratet.

Aber der Typ jetzt geht gar ni. Dachte eigentlich das er sich nicht mehr meldet aber pustekuchen.
Naja nun lass ich erstmal alles auf mich zu kommen 😊 bin erstmal früh wenn mein kleiner Mann endlich da ist.

9

Nein, das ist nicht so einfach möglich, das war eine leere Drohung von ihm. Um einer Mutter das Kind wegzunehmen, da muss schon einiges sein, zum Beispiel Drogenexzesse, Gewalt gegen das Kind, grobe Vernachlässigung, sowas in die Richtung eben.
Auf so eine dumme Nachricht von ihm musst du gar nicht antworten. Vielleicht wollte er dir nur eine reinwürgen und dich ein bisschen schrecken.