Barunterhalt/Naturalunterhalt/Kind 18 Jahre

Hallo zusammen.

Hoffe ich bin hier richtig, oder sollte ich lieber in Forum "Finanzen"? Ich versuche es mal hier.

Ich bin getrennt lebend, Scheidung kommt in einigen Monaten.

Unsere beiden Töchter 12 und 18 Jahre leben bei mir, der Vater zahlt Unterhalt.

Da die große nun 18 Jahre alt ist und noch zur Schule geht bzw. im Anschluss eine Ausbildung macht, ist sie ja nun auch von mir Barunterhaltsberechtigt. Das heißt, sie hat Anspruch auf das Kindergeld, den Unterhalt des Vaters und ich müsste ihr nun auch noch Barunterhalt zahlen!? Richtig soweit? Von diesem ganzen Geld müsste sie dann aber theoretisch "Wohngeld, Kostgeld, Geld für die Versicherungen die ich zahle, etc., wiederum an mich zahlen!? Richtig? Ich kann aber mit meiner Tochter gemeinsam besprechen, dass ich den Unterhalt und das Kindergeld behalte und sie dafuer nichts zu Hause abgeben muss. Sie bekommt Taschengeld von mir und der Rest läuft weiter als Naturalunterhalt. Stimmt das soweit? Wenn die Scheidung ansteht, wird es den Richter dann wohl interessieren wie es bisher geregelt wurde? Ich habe das alles bisher nämlich noch nicht bis auf den Cent ausgerechnet. Ich habe auch keine Ahnung wie ich das machen soll. Das ist fuer micb echt kompliziert. Da wird ja auch noch mal unterschieden zwischen privilegierten und nicht privilegierten Kinder und einer bestimmten Rangfolge usw. 🙈 Bisher waren wir uns einig. Ihr ist es lieber, ich zahle weiterhin alles fuer sie, statt das sie den Unterhalt bekommt und selber zahlen muss. Aber ist das richtig so? Und reicht es dem Richter bei der Scheidung wenn wir (also meine Tochter und ich) haben das so Pi mal Daumen errechnet, dass es so passt?

Erzählt mal wie ihr es so macht. Liebe Grüße und danke fuer eure Antworten

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Hallo,
mein Sohn ist auch 18. An seinem Geburtstag habe ich den Kindsvater dazu eingeladen und wir haben besprochen wie es mit dem Unterhalt weiter geht.
Da mein Sohn bei mir lebt und noch weiter zur Schule gehen wird, zahle ich wie immer alles weiter und der Vater zahlt wie immer den Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle weiter.
Wichtig ist, dass das nun erwachsene Kind damit einverstanden ist.
Solange sich das Kind zu Hause wohl fühlt, wäre jede andere Regelung blöd- denn auch mit 18 sind die Ansprüche manchmal höher als der Unterhalt auf dem Papier. ;-)
Taschengeld gibt es hier auch nur 50 Euro, der Rest 450-Euro-Job, das kann man von einem 18-jährigen Kind erwarten.
Natürlich habe ich meinem Kind auch vorgerechnet, was das Leben kostet und dass es mit dem Unterhalt nicht wirklich weit kommen würde auf dem freien Wohnungsmarkt.
Das steht bei uns auch nicht zur Diskussion, wir funktionieren gut als "WG".
Wenn es nicht reichen würde, wäre noch Schüler-Bafög eine Option. Die berechnen auch den Unterhaltsteil der Eltern und stocken bei Bedarf auf.
LG und viel Glück!

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Ah, ok. Ja also mein Ex zahlt den Unterhalt auch ganz normal an mich. Meine Tochter ist so zufrieden. Wenn sie ab Sommer eine Ausbildung haben sollte muss man wahrscheinlich eh noch mal ausrechnen. Dann bekommt sie ja sowieso auch weniger Unterhalt glaube ich. Bis auf einen Betrag der nicht angerechnet werden darf🤷‍♀️ aber das rechne ich mir aus wenn es soweit ist🙈 danke und LG

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Ich zahle Unterhalt für meine 18jährige Tochter, da diese bei ihrem Vater lebt ,sie geht noch zur Schule.
Seit sie 18 geworden ist, haben wir den Barunterhalt ausgerechnet, den sie anteilig von uns beiden bekommt.
Sie hat ein Anrecht auf ca 700 Euro, 450 muss er zahlen, 250 ich, da er mehr verdient..davon gehen noch jeweils 100 Euro Kindergeld ab.
Also zahlt er 350 und ich 150 Euro, das Kindergeld geht seit dem 18.Geburtstag auch auf ihr Konto.
Wir haben vereinbart, dass sie davon alle Klamotten, Kosmetik, Freizeit bezahlt und auch den Sprit den sie verfährt wenn sie das Auto ihres Vater benutzt.
An Kosten fürs Wohnen, Essen etc muss sie sich nicht beteiligen.
Wenn sie im Sommer auszieht, wird sie die 700 Euro auch weiterhin erhalten, dazu ihr Ausbildungsgehalt, das passt dann ohne Probleme.

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Solange alle zufrieden sind, könnt ihr vereinbaren was ihr wollt.

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Das sind wir bisher😊 dann kanns ja so weiter gehen wie bisher.

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Hallo

Wenn das Kind 18 ist und die Schule beendet hat und eine Ausbildung /Studium macht, ist sie nicht mehr priviligiert.
Heißt, sie kommt im Unterhaltsrang nach eurer 12 jährigen und dir dran.
Das Azubigehalt wird bis auf 90 Euro und das Kindergeld komplett auf den Unterhalt angerechnet.
Es kann also sein, das dein Ex nichts mehr zahlen muss.

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Wir haben nun drei Kinder die erwachsen sind also über 18,unsere Kinder haben selbstverständlich nichts abgeben müssen und wir haben sie unterstützt wie immer um Ausbildung und Studium erfolgreich zu beenden.
Ich finde so Gedankengänge am eigenen Kind sehr eigenartig.