Nimmt Unterhaltsvorschussstelle Unterhalt weg?

Der KV soll nach etlichen Jahren zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden, allem voran nachdem seine Verhältnisse überdurchschnittlich gut sind. Da alles Warten und Hoffen nichts brachte, soll nun mit rechtlichen Schritten nachgeholfen werden.

An die Unterhaltsvorschussstelle hat der KV bisher nichts zurückgezahlt für die Unterhaltsvorschussleistungen.

Nun habe ich das von der Unterhaltsvorschussstelle so verstanden, dass insofern er tatsächlich anfängt den Unterhaltszahlungen nachzukommen und somit offiziell zahlungsfähig wäre, diese von mir den vom KV auf mein Konto monatlich geleisteten Unterhalt zurück verlangen um damit seine Schulden die er vorher bei der Unterhaltsvorschussstelle machte zu begleichen. Wenn quasi festgelegt wird, dass der KV so und so viel Unterhalt zahlen kann, was zukünftig bestenfalls die Höhe des Unterhaltsvorschusses übersteigt, würden somit doch neue Schulden entstehen, allerdings mit dem Unterschied, dass diese dann bei mir und nicht der Unterhaltsvorschussstelle entstehen. Bei der ganzen Sache geht es doch darum, dass meine Kinder endlich ihre Unterhalt erhalten, was mir als KM schließlich dabei helfen würde finanziell nicht mehr vom Staat abhängig zu sein, da je mehr Unterhalt meine Kinder bekämen, ich entsprechend weniger Leistungen benötigen würde und meine Chancen von den Leistungen wegzukommen steigen.
Ich kann absolut nachvollziehen, dass auch die Unterhaltsvorschussschulden getilgt werden müssen, aber das wäre so doch auch nicht Sinn der Sache.

Verstehe ich es also tatsächlich richtig, dass die Unterhaltsvorschussstelle jahrelang nicht in die Puschen gekommen ist und ich mit den von mir losgetretenen Rechtsansprüchen absolut keinen Gewinn daraus gezogen, jedoch lediglich der Unterhaltsvorschussstelle geholfen habe ihre Schulden vom KV (dann über mich) zurück zu erhalten?
Ergo: Ich würde endlich Unterhalt erhalten, könnte ggf. von den Leistungen weg, allerdings bleibt alles beim Alten? Der KV zahlt somit seine Unterhaltsvorschussschulden über mich ab, ich bekomme weiterhin Unterhaltsvorschuss und es entstehen theoretisch neue Schulden, da mir weniger bleibt als ich defacto bekommen sollte?

Da Unterhaltszahlungen von dem Unterhaltsberechtigten rückwirkend nicht eingeklagt werden können, wie ist es möglich aktuelle Unterhaltszahlungen wiederum für die Begleichung vergangener Schulden zu nutzen?

Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Hat jemand Erfahrung gemacht mit dem Sachverhalt, bzw. der Reihenfolge, dass vorher Unterhaltsvorschuss bezogen wurde und dann Unterhalt gezahlt wird?

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Hallo,

Da hast Du eine falsche Info. Der KV schuldet dem Jugendamt den Unterhaltsvorschuss. Dir schuldet er die Differenz zwischen Unterhalt und Vorschuss. Wenn er nun leistungsfähig ist prüft das Amt wieviel Einkommen er hat. Wenn er nach Abzug seines Freibetrages und dem Unterhalt noch was übrig hat muss er den Vorschuss ans Amt zurück zahlen. Mit Dir hat das nichts zu tun.

LG

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Danke dir, das würde schon eines erklären. Ich habe das schon so gesehen, dass ich mit der Unterhaltsvorschussstelle um die Leistungen des KV streiten muss^^

Ich meine die wollen ja auch ihr Geld zurück sobald er leistungsfähig ist.. Was ich ja nun beweisen möchte.
Aber dann tatsächlich so wie du geschrieben hast.. Dass die Kinder an erster Stelle stehen und eventueller Rest, bspw. das was den Mindestunterhalt übersteigen würde an die Unterhaltsvorschussstelle geht?

Ich meine die haben theoretisch den Rest seines Lebens Zeit sich ihr Geld zurück zu holen, aber die Unterhaltszahlungen sind nur begrenzt. Es wäre mir wirklich unverständlich gewesen.

Dass die Unterhaltsvorschussstelle einen Titel gg ihn beim Landesamt für Finanzen erwirkt hat ändert an dem Fakt den du nanntest auch nichts?

DANKE DIR NOCHMAL! <3

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Wenn das Jugendamt einen Titel gegen ihn hat werden sie daraus vollstrecken. Heisst, sie pfänden ihn wenn es einen pfändbaren Betrag gibt. Damit hast Du gar nix zu tun und musst auch nix zahlen. Er zahlt Unterhalt, der geht immer vor. Wenn dann noch was da ist holen die sich das, wenn nicht haben sie erstmal Pech gehabt. Du musst auch gar nicht beweisen das er leistungsfähig ist, er muss regelmäßig bei Gericht alles offenlegen.

Du musst gar nix machen, er zahlt an Dich und fertig.

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