Unterhalt Beantragung - Vermögen von der Person die Unterhalt erhält

Kurze Frage, wieso will das Jugendamt wissen ob die Antragsstellende (die das Geld erhält) Vermögen besitzt und wenn ja wie viel?

Ich weiß dass der Unterhaltspflichtige an sein Vermögen gehen müsste sofern er kein Einkommen mehr hat etc .. aber was hat das mit der anderen Person zutun?

XOXO

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Geht es um Unterhalt für ein volljähriges Kind?

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Nein newborn baby

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Wenn das Kind volljährig ist und über ein gewisses Vermögen verfügt, muss erst das aufgebraucht werden, was einen gewissen Freibetrag überschreitet.

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Okay aber das Kind ist ein Baby von Wenigen Wochen.. deswegen irritiert es mich wieso
Mein Vermögen eine Rolle spielt

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Mmh, OK.
Kann der Kv evtl nicht zahlen?

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Um welchen Unterhalt geht es?

- Unterhalt für das Kind?
- Unterhalt für das Kind - Zuschüsse? Kitakosten etc.
- Betreuungsunterhalt? Das läuft eher nicht über Jugendamt.

Mir wurde erklärt: Unterhalt für das Kind ist unabhängig davon, was ich habe.
Für Kitakosten etc. würden beide Vermögen herangezogen und dann aufgeteilt.

Mit Unterhaltsvorschuss kenne ich mich nicht aus. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, ob dann der Unterhaltsempfangende für's Kind eine Höchstgrenze haben darf.

Im Zweifel fragen, wofür die das brauchen. Sofort oder als Unterlagen für später.

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Kindes Unterhalt:)

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Der Antragssteller ist eigentlich das Kind...du bist als Mutter doch nur die rechtliche Vertreterin.
Das Vermögen des Kindes ist auch bei Babys relevant. Zwar darf es bis zur Volljährigkeit nicht angetastet werden, aber es darf sehr wohl vom Kind verlangt werden, dass es von den Erträgen seines Vermögens lebt.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/muss-man-auch-dann-unterhalt-zahlen-wenn-das-kind-vermoegen-besitzt

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Achsoooooo - jetzt verstehe ich es. Oki danke :)