Familienkasse - Antrag Kindergeld kam zurück

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Meine Lieben Foto beigefügt.. ich bin alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht. Wieso wollen die nun das unten angekreuzte noch ausgefüllt haben? Hab ich das richtig verstanden die Daten des Vaters anzugeben? Was hat das für einen Nutzen ? Wenn ich dich das Geld beziehe? Bekommt er dann auch einen Bescheid oder was genau ist das? 😫

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Das benötigt die Familienkasse wahrscheinlich um sicherzustellen dass auch nur ein Elternteil das Kindergeld bezieht und die steuerrechtliche Meldung zuzuordnen. Er bekommt keinen Bescheid aber ggf wird ihm die Hälfte des Kindergeldes in der Steuerberechnung mit angerechnet (Kinderfreibeträge), falls er eine Einkommenssteuererklärung macht. Das Kindergeld ist ja steuerrechtlich eine Vorauszahlung auf die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages und wird mit diesem dann verrechnet.

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Ganz einfach.
Jedes Kind hat einen biologischen Vater und eine biologische Mutter. Später kann das alles durch Adoption anders werden, aber solange es keine Adoption gab, hat das Kind einen Vater und eine Mutter.
Egal wer das Sorgerecht hat und bei wem das Kind lebt:
BEIDE (!) Elternteile sind verpflichtet das Kind zu unterhalten. Daraus folgt:
BEIDE (!) Elternteile haben Anspruch auf das hälftige Kindergeld.

Damit der Staat nicht das Kindergeld für ein Kind an 10 Elternteile auszahlt (wie es vor einigen Jahren teilweise tatsächlich noch der Fall war), muss jetzt von Anfang an klar nachgewiesen werden, welche beiden Elternteile zu einem Kind gehören. Dann wird an einen der beiden Elternteile das Kindergeld überwiesen. Der andere Elternteil hat, sofern er barunterhaltspflichtig ist, Anspruch darauf, dass die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhaltsbetrag abgezogen wird. Entsprechend ist der tatsächliche Zahlbetrag niedriger als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle.

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Der biologische Vater und der rechtliche Vater sind ( manchmal) zwei Paar Stiefel. Und nur vom rechtlichen Vater können Ansprüche oder Pflichten abgeleitet werden.
Daher ist Deine Aussage nicht ganz richtig.
Jedes Kind mag zwar einen biologischen Vater haben, aber nicht jedes hat auch einen rechtlichen Vater

LG

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Meine Aussage ist zu 100% korrekt. Lies bitte weiter als nur den ersten Satz!
Der rechtliche und nicht biologische Elternteil benötigt eine Adoption um Elternteil zu werden. Exakt das habe ich erwähnt und damit auch die ganzen Fälle von 2 Müttern oder 2 Vätern oder eine komplette Adoption eingeschlossen.
Genaugenommen war meine Aussage sogar genauer als deine ;-).

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Kannst du dir gleich für die Zukunft für sämtliche Anträge und Formulare angewöhnen, dass die Basisdaten vom Vater wie Name, Geburtsdatum, Anschrift bei praktisch fast allem wo es um was geht fürs Kind, verpflichtend erforderlich sind, sonst keine Bearbeitung. Auch wenn Du der Geldempfänger bist. Auch wenn du alleinerziehend und alleinsorgend bist.

Falls ich das unterstreichen wollte, damit am Ende auch wieder alles bei mir landet, hab ich das dazu geschrieben oder den Negativbescheid beigefügt. Hier ist das natürlich nicht nötig, aber natürlich müssen die trotzdem Wissen wer der Vater ist, falls der auch versucht einen Antrag zu stellen, damit nicht doppelt Geld gezahlt wird.

Es erfüllt jedenfalls nicht mehr die behördlichen Anforderungen so zu tun als hätte das Kind keinen Vater, auch wenn der abgehauen ist oder sich nicht meldet.

Wenn der unbekannt ist, wird ja auch das vom JA näher in Augenschein genommen. Also, im Zweifel immer den Vater angeben, aber ggf alleinsorge etc. kenntlich machen.

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So sieht’s aus.
An die TE: der KV wird immer präsent sein in allen möglichen Formularen, außer es steht da explizit: nur bei alleinigem Sorgerecht. Da muss der Vater zwar nicht unterschreiben, du musst dann aber immer einen aktuellen Negativbescheid zum Sorgerecht vom Jugendamt vorlegen ( was manchmal nervig ist wenn was schnell gehen soll) Wir hatten vor 2 Jahren den Fall, dass ich schnell einen vorläufigen Reisepass für die Tochter benötigt habe und ich ließ meinen Ex auf dem Antrag unterschreiben was unkomplizierter und schneller war als auf den Bescheid zu warten.

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Vor der Vaterschaftsanerkennung schrieb ich dazu, dass die Vaterschaft noch nicht anerkannt ist.
Bearbeitungszeit ewig.

Ab Vaterschaftsanerkennung, füllte ich aus, was ich wusste
UND legte die Negativbescheinigung vom Sorgerecht bei.

Viele Anträge können nur bearbeitet werden, wenn
a) die Unterschrift beider Sorgeberechtigten drauf ist
oder b) Unterschrift Sorgeberechtigte Person UND als Unterschriftsersatz, die Bescheinigung "dass kein gemeinsames Sorgerecht" vorliegt.
Kurz, damit eine alleinsorgeberechtigte Person sich ausweist, dass sie befugt ist, den Antrtag alleine zu stellen ohne Zustimmung einer anderen Person.

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Steht er in der Geburtsurkunde? Dann musst du seine Daten angeben.

Wenn in der Geburtsurkunde nichts angegeben ist und du eine Negativ Bescheinigung vom Jugendamt hast, musst du bei den Anträgen nichts angeben.