Alleiniges Sorgerecht - Kopie Geburtsurkunde/Sonderurlaub für Vater

Hello Ladys :-)
Also kurz gefasst ich habe das alleinige Sorgerecht und bin in keiner Beziehung mit dem Vater des Kindes aber wir haben die Vaterschaft anerkennen lassen.

Er hatte angefragt, bezüglich einer Kopie der Geburtsurkunde gefragt und als Grund 'einen Tag Sonderurlaub' genannt. Meine Angst besteht 24/7 dass er das halbe Sorgerecht beantragen will.. dazu gleich mehr. Mir wurde vorhin bei dem Standesamt gesagt dass ich die Geburtsurkunden ergalte und der Vater per Post eine Art Meldebescheinigung dass das Baby auf der Welt ist. Reicht diese Bescheinigung nicht aus um bei dem Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub zu beantragen ? Eine Freundin meinte außerdem, dass der Tag Urlaub nur am Tag der Geburt genommen werden könnte.

Des Weiteren - Geteiltes Sorgerecht.. Was für Gründe würden gegen die übergabe des halben Sorgerechts sprechen ? Bekannt bei Polizei durch...? Unhygienische, Dreckige Wohnung ? Drogen? Etc?
Wenn er es versucht zu beantragen, was wären die Schritte ? Ich habe gehört dass es NACH Geburt nur noch per Gericht geht. Allerdings würde ich sowieso nicht zustimmen. Man braucht ja dann wirklich für jeden Mist sogar Arztbesuche Unterschriften..

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>>Des Weiteren - Geteiltes Sorgerecht.. Was für Gründe würden gegen die übergabe des halben Sorgerechts sprechen ? Bekannt bei Polizei durch...? Unhygienische, Dreckige Wohnung ? Drogen? Etc?<<

Die Frage ist, was du überhaupt nachweisen kannst.

Generell ist es kein Problem für den Vater das geteilte Sorgerecht zu bekommen. Da hast du eigentlich kein Mitspracherecht bzw wirst nicht nach deinen Wünschen gefragt.

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Wenn Sie das alleinige hat, bekommt er nicht ohne weiteres auch das Sorgerecht.

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Weil?

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Geburtsurkunde benötigt er für Sonderurlaub und Pflegeversicherung.

Zum Sorgerecht:

Es gibt kein geteiltes Sorgerecht, es gibt das GEMEINSAME.

Und auch da gilt selbstverständlich nicht, dass du für jeden Pups seine Unterschrift benötigst! Keine Ahnung warum sich das so hartnäckig hält. Und ja, das kann er natürlich einklagen, es müssen starke Gründe dagegen sprechen, dass er es nicht bekommt (Kindeswohlgefährdung etc). Und dafür braucht er keine Geburtsurkunde.

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Hallo,

Es gibt kein geteiltes Sorgerecht, sondern das gemeinsame Sorgerecht. Und ja er kann es nach der Geburt eures Kindes per Gericht einklagen. In allen Fällen die ich kenne hat das Gericht den Antrag von Vater zugestimmt. Auch gegen den massiven Widerstand wer Mütter.

Vorstrafen, dreckige Wohnung und auch Drogen Konsum disqualifizieren ein Elternteil nicht automatisch vom Sorgerecht. Er konnte theoretisch dich grün und blau schlagen, solange er da Kind nicht schlägt spielt es nur eine untergeordnete Rolle, bei der Vergabe des gemeinsamen Sorgerecht. Erst wenn eine konkrete Kindeswohl Gefährdung nachgewiesenen kann, könnte sein Antrag scheitern.

Elternrechte sind eines der höchsten und best geschützten Rechte in Deutsch Gesetz. Und Familiengericht erteile das gemeinsame Sorgerecht mittlerweile auch gegen den Willen des andren Elternteils.

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber du hast mit den Mann geschlafen und wusstest um die Möglichkeit eines Kindes.

Und diese man braucht für alles die Unterschrift des zweiten Elternteiles ist ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält.

Der Sohn meines besten Freundes lebt bei ihn. Er brauchte in den letzten Jahren nur dreimal die Unterschrift der Mutter. Zur Grundschuleanmeldung und zur Anmeldung an die weiterführenden Schule. Und als er mit den Kind umgezogen ist.

LG Morgain

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Und was den Sonderurlaub angeht. Je nach Tarifvertrag oder Absprachen innerhalb der Firma stehen den Vater auch mehrere Tage zu. Die Tage sind nicht auf den Tag der Geburt beschränkt, sondern können auch kurz nach Geburt genommen werden. Sie dienen z. B. Der Anmeldung des Kindes beim Standesamt oder Anmeldungen aller Art oder um, wie bei euch, gerichtliche Anträge einzureichen.


Meinem Mann standen laut Tarifvertrag 3 Tage zu. Einen für den Tag der Geburt und zwei weitere zur freien Verfügung innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt.

LG Morgain

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Aber doch nur wenn man unter einem Dach wohnt? Ich bin ja alleinerziehend.. wieso sollte er dann Urlaub bekommen für sein Kind wenn er es nutzt um Playstation zu spielen und ins Gym zu rennen? .. :D

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Am besten bei Anwalt und Jugendamt informieren.

Anwalt wirst du ohnehin brauchen, falls er da wirklich umsetzt, was er ankündigt.
Falls er es nicht umsetzt, aber immer wieder damit "droht" um dich in irgendwas reinzuquatschen oder zu erpressen, dann kann ein Anwalt helfen
- wann solltest du aktiv werden
- wann kannst du dich beruhigt zurück lehnen, weil es nur heiße Luft ist, aber keine Chancen für ihn bestehen

Jugendamt kann insofern sinnvoll sein: wenn du mit ihnen kooperierst, kann das einen guten Eindruck machen. Kennen sie sich, haben mögliche Lügen weniger Chancen.


Mit Sonderurlaub kenne ich mich nicht aus.
Mir wurde damals (einige Jahre her) gesagt, dass ihm die Kopie der Urkunde zusteht. Er muss ja beim Finanzamt nachweisen können wegen halbem Kinderfreibetrag und beim Arbeitgeber, dass er ein Kind hat.


Wegen Gründen und co würde ich mich bei Anwalt und Jugendamt informieren.
Dort kann dann auch eher was dokumentiert werden oder direkt das sinnvolle. Was dir menschlich wichtig ist, muss es nicht rechtlich sein und umgekehrt.

Zu beachten ist auch, dass Sorgerecht und Umgangsrecht getrennt von einander zu betrachten sind und teilweise unterschiedliche Faktoren relevant sind. Da kann dich ein guter Anwalt für Familienrecht besser beraten.

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Steht er in der Geburtsurkunde drin?

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Dir ist schon klar, dass er nur zum Standesamt gehen muss und seine eigene Geburtsurkunde des Kindes so ausgehändigt bekommt für kleines Geld. Er hat das gleiche Recht darauf wie du als „Verwandter in direkter Linie“ und zwar lebenslänglich. Das ist nicht vom Sorgerecht abhängig.

Mein Vater konnte meine Urkunde auch beantragen und abholen. Damals war ich knapp 30.

Beruhige dich. Er hat seit der Vaterschaftsanerkennung einen Rechtsanspruch darauf. Und seit der Vaterschaftsanerkennung hat er auch die Möglichkeit das Gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Mit der Geburtsurkunde hat das nichts zu tun.

Ich würde „meine“ Geburtsurkunde auch nicht weggeben. Ich würde ihn auf das Standesamt verweisen. Immerhin kosten die Kopien Geld.

Und ja, er braucht schon die Geburtsurkunde für so einige Dinge. Das Kind macht sich z.B. schon in der Pflegeversicherung (ab einem gewissen Alter) bemerkbar. Das will die Pflegeversicherung aber gern per Geburtsurkunde nachgewiesen haben.

Der Sonderurlaub...mmh, na vielleicht hat er den ja am Tag der Geburt genommen? Jetzt muss er es nur nachweisen, sonst bleibt es ein normaler Urlaubstag.