Betreuungs Unterhalt

Hallo, kennt sich hier jemand mit Betreuungsunterhalt aus?

Ich habe ein 1.jähriges Kind, welches erst Mitte nächstes Jahr in den Kindergarten geht, also bin ich noch in Elternzeit.
Der KV zahlt Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Ich bin jetzt Schwanger von einem anderen Mann, muss der KV meines 1. Kindes weiter Betreuungsunterhalt zahlen, solange das Kind noch nicht in den Kindergarten geht?

MFG

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Nein. Es könnte als eheähnliche Gemeinschaft gewertet werden. Sofern ihr zusammen lebt als Paar. Du hättest übrigens ohne 2. SSW ANSPRUCH bis zum 3. Lebensjahr gehabt, Kindergarten ist da irrelevant.

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Nein.

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Dein neuer Partner ist jetzt zuständig.

Wohnt ihr zusammen?

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Der Vater meines ungeborenen Kindes hat sich vor kurzem leider von mir getrennt, daher leben wir auch nicht zusammen..
Für mich stellt sich eben auch die Frage, was mit dem Betreuungsunterhalt ist, wenn ich wieder Mutterschaftsgeld erhalte.. Sehr kompliziertes Thema

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Dein neuer Partner ist dann zuständig.

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