Umgangsrecht

Nach jahrelangen Beziehungsproblemen (Alkoholkonsum des Partners spielte dabei eine Rolle) habe ich jetzt Nägel mkt Köpfen gemacht und zum 1.3. eine Wohnung gefunden und meinen Mann mit der anstehenden Trennung konfrontiert.
Ich weiß, nicht nett, aber ich hab es jahrelang nett versucht und seinem Vorschlag, in einer Eltern-WG zu leben, monatelang mitgetragen. Ich kann nicht mehr.

Jetzt dreht mein Mann durch. Er, Vollzeit tätig und entsprechend wenig involviert in die Erziehung des Sohns, will jetzt auf Teufel komm raus ein Wechselmodell etablieren. Er hat den Sohn (fast 9) nie von der Schule geholt, ist nachts nie aufgestanden, hat nie Kind krank-Tage genommen, Ferien habe komplett ich betreut, ergo bin ich die Hauptbezugsperson für meinen Sohn.

Ich will dem Kind den Papa nicht vorenthalten. Ich dachte, ich hole ihn von der Schule ab, betreue ihn nachmittags, und bringe ihn dann an den Papatagen (meinetwegen tatsächlich im Rhythmus 3, 2, 3) abends zu Papa. Will mein Mann nix von wissen, das Kind soll in den Ganztag.

Kann ich das irgendwie verhindern? Möglichst ohne Rosenkrieg?

Lg
Frisch alleine

1

Lass dich von einem guten Anwalt beraten und begleiten.

Der Krieg läuft ja schon.
Da ist gute Begleitung wichtig und sinnvoll.

Der Anwalt muss ja nicht sofort aktiv werden. Erst mal beraten , ist ein Anfang.

Sollte dein Ex gegenschießen oder losbrettern, kennt sich der Anwalt schon aus und kann entsprechend schneller reagieren.

2

Ohne jetzt auf Sinn und Unsinn der Idee des Vaters eingehen zu wollen, deine Lösung finde ich ehrlich gesagt auch schräg.

Und das Kind ist 9. Man kann durchaus ihn schon einbeziehen, auch wenn er streng genommen da nicht entscheidungsrelevant ist.

Versucht Ganztagslösungen, in welchem Rhythmus auch immer hinzubekommen. Mein Rat.

3

Nein, du kannst es nicht verhindern. Dein Mann sitzt sogar am längeren Hebel.

Grundsätzlich hast du natürlich das Recht Dir eine Wohnung zu nehmen, aber eben nur DIR. Das gemeinsame Kinder hierbei umziehen, dazu hat der ebenfalls sorgeberechtigte Vater nie seine Zustimmung gegeben, im Gegenteil, er verweigert es ja sogar. Das ist schlichtweg sein Recht. Im Grunde hast du dich hier etwas ins Abseits katapultiert.

Du musst verstehen, dass die Trennung dein Recht ist.
Aber bei gemeinsamen Kinder bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern grundsätzlich übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Sonst ist das nichtig. Die letzte übereinstimmende Willenserklärung bezüglich des Wohnortes ist der jetzige Wohnort des Kindes - also dort bleibt das Kind. Nur du willst wegziehen. Das ist auch dein Recht.