Rechte Betreuungszeit und Unterhalt

Hallo,

Ich habe Fragen zum Umgangsrecht/Besucherrecht und auch Unterhalt.

Wir sind seit Anfang des Jahres getrennt, seit Mitte des Jahres wohnen wir getrennt und unser 6 Jähriger Sohn wohnt bei mir.

Er arbeitet in Schichten und wir richten uns daher immer nach seinen Dienstplänen was die Betreuung angeht. Im Grunde haben wir aber die Regel, dass das Kind von Di nach dem Kiga bis Do bis zum Kiga bei ihm ist also 2 Nächte und noch von Sa nachmittag auf So. Das 2x im Monat, dann ein WE komplett bei ihm und ein WE komplett bei mir. Ich finde, dass diese Vereinbarung mehr als fair ist, jedoch gibt es trotzdem ständig Stress mit ihm. Als letztens das WE bei mir anstand kam direkt das Gemecker, dass er ihn dann von Do bis Di nicht sieht, ständig diskutieren wir über die Tage. Ich hab ihm mal vorgerechnet, dass er ihn ca. 12-13 Tage im Monat sieht, mehr geht ja wohl kaum, da er bei mir lebt. Jetzt hatte er gefragt ob er dieses WE von Sa bis Mo bleiben kann und er ihn dafür Mi zurück bringt und wenn ich das nicht will, würde er ihn aber morgen erst um 19 Uhr bringen. Hatte zugestimmt, aber gesagt dass ich dann Mi um 16 Uhr abholen komme. Da vermute ich wird er jetzt noch sagen, dass er ihn erst um 18 Uhr bringen will.

Wer hat denn welche Rechte über die Entscheidung der Tage und auch Uhrzeit? Zusätzlich die Frage, könnte er bei der hohen Betreuungszeit schon Minderung des Unterhalts fordern, oder würde das erst ab der Hälfte der Zeit gehen, also wenn wirklich 50/50 wäre?

Danke vorab.

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Was spricht denn in eurer Situation gegen das Wechselmodell? Das wäre doch eigentlich die logische Konsequenz 😊 wenn beide Eltern sich da so engagieren wollen wäre das doch perfekt!

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Ich denke da spricht die schicht arbeit dagegen. Der Vater meiner Tochter z.B. ist auch Schichtarbeiter und da würde das wechselmodel auch nicht gehen :-)

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Ja, wie tiff schrieb, die Schichtarbeit spricht dagegen... er hat z.b. auch nur 1x im Monat Samstags frei und auch Spätschichten.

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Wenn ihr euch nicht so einigen könnt, holt euch doch Unterstützung vom Jugendamt oder lasst es vom Gericht regeln. So habt ihr fixe Tage und es gibt keinen Streitpunkt mehr.

Wegen dem Unterhalt hab ich mal gehört das der Vater den Unterhalt herabgesetzen kann wenn er das Kind mehr als 10 Tage im Monat bei sich hat. Ob das so stimmt kann ich dir aber nicht 100% versichern.

Alles liebe Tiff ☺️

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Die Frage ist halt ob man das will, dass das Jugendamt involviert ist?! Ich habe das auch schon angesprochen bei ihm, weil er halt trotz der vielen Tage noch meckert. Und ich denke er kann im Endeffekt nur verlieren, denn etwas bleibt die Betreuung so, oder sie wird weniger für ihn. Kann mir nicht vorstellen, dass die ihm noch mehr Tage zusprechen werden. Und ggf. wird es weniger und man muss dem Kind dann erklären, warum er Papa jetzt weniger sieht. Also verstehe ich nicht, wieso er sich ständig streiten muss. Es ist belastend gerade 🙄

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Ich finde deine Haltung etwas schwierig.

Ich sage es mal so, wünschenswert wäre es, würdest du den Umgang so ermöglichen, wie du es dir auch auch wünschen würdest, wärst du in seiner Situation.
Denn das euer Sohn bei dir lebt, ist nur ein IST-Zustand. Das heißt nicht automatisch das es so bleibt. Lass den Vater den Arbeitsplatz wechseln oder euer Sohn entscheidet in ein paar Jahren lieber bei ihm leben zu wollen - schon schaut es anders aus und dann würdest du dir genauso wünschen, er würde sich nicht an starre Umgangsregeln halten.

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Hallo,

Ach herje, was für ein Durcheinander. Nehmt Euch einmal im Monat einen Kalender und tragt ein wer wann das Kind hat, vielleicht hilft das.

Das hin und her wird wenn das Kind in der Schule ist sowieso nicht mehr funktionieren. Bis dahin solltet ihr eine Routine rein bringen.

Sei froh das er sich so kümmert, mein Ex nimmt unsere Tochter nur jedes 2. Wochenende, also 4 Tage im Monat.

LG
Sunny

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Also zunächst einmal, ist der Vater beim Wechselmodell auch zum Unterhalt verpflichtet, genauso wie du. Wechselmodell alleine "befreit" nicht von Unterhaltszahlungen, dass solltest du mal nachlesen.
Allerdings kann von dir verlangt werden, Vollzeit zu arbeiten, falls du das nicht tust.

Wenn gerichtlich keine Umgangszeiten festgelegt sind, müsst ihr euch über die Umgangszeiten einigen.

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Es wurde ja schon alles gesagt, wie’s rechtlich ist.
Ich würd generell bedenken, dass haargenaues Aufrechnen nur bedingt Gerechtigkeit bringt.
Also du könntest schon auf deiner Position zu seinem Nachteil bestehen, aber dann werdet ihr über kurz oder lang bei 50/50 landen - und zwar trotz Schichtdienst. Da müssen dann halt alle sehr flexibel sein. Außerdem weiß ich nicht, ob ein Verhalten a la „du hattest das Kind im letzten Monat 16 Tage, ich nur 15. Und dieser Monat hat nur 30 Tage, da reicht mir 15/15 nicht...“ dauerhaft weiterbringt. Also auch aus Sicht des Kindsvaters.