Ihr Lieben,
ich bin schon lange dabei und schreibe zum ersten Mal in schwarz đ wie weit es doch kommen kann.
Kurz der Hintergrund, der meine Frage erzeugt:
Wir sind seit ĂŒber 3 Jahren getrennt, Kind knapp 6 lebt bei mir, Umgang wird von mir regelmĂ€Ăig ermöglicht, Unterhalt bislang nicht bezahlt, ich kam jedoch allein zurecht, nun steht die Scheidung an, Ehevertrag nicht vorhanden, Sohn kommt nĂ€chstes Jahr zur Schule. Bereits frĂŒh (nach der Trennung) haben wir nach Grundschulen geschaut, da auf dem Land keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind fĂŒr unsere Arbeitszeiten und wir auch vom Konzept her ein bisschen mehr wollten, die Anmeldungen unseres Sohnes bei den in Frage kommenden Schulen haben wir damals auch zusammen unterzeichnet.
Nun steht die Scheidung an.
Sofern ich nicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinn usw verzichte, darĂŒber hinaus vertraglich auf Teile des regulĂ€ren Unterhaltes sowie Nachzahlung der vergangenen Jahre verzichte, sollen die Zustimmungen zu den Schulanmeldungen zurĂŒckgezogen werden. Dies wĂŒrde bedeuten, unser Sohn mĂŒsste tĂ€glich und in den Ferien bei stets wechselnden Leuten untergebracht werden, meine Arbeitszeit mĂŒsste ich kĂŒrzen und insbesondere die Probleme im sprachlichen Bereich könnten nicht wie geplant schulisch unterstĂŒtzt werden. Wir haben die Schulen damals ja extra zusammen passend fĂŒr seine Probleme ausgesucht.
Ich bin völlig fertig. Ich weiĂ nicht, wie das fĂŒr ihn dann weitergehen soll...
Ich hatte in anderer Sache Kontakt mit einer Beratungsstelle und man sagte mir, mich mit der Schule zu erpressen aus finanziellen Aspekten im Zuge der Scheidung wÀre eine Sorgerechtsverletzung. Ich solle mich da anwaltlich beraten lassen oder beim Jugendamt. In solchen FÀllen könnte die Zustimmung des Vaters zum Schulvertrag zB vom Familiengericht ersetzt werden...
Ich hab davor wahnsinnige Angst! Ich bin nicht der Typ fĂŒr Sorgerechtklagen - auch wennâs ânurâ um die Schulfrage und nicht um den Entzug ginge.
Der Kontakt zum KV ist nicht gut zwischen ihm und unserem Sohn. Mir ggĂŒ. wurde er in der Vergangenheit handgreiflich.
Ich hÀtte da wirklich Angst, dass da Krieg ausbricht!
Trotzdem kann ich es nicht verantworten den Kleinen hier zur Schule zu schicken, er geht hier nicht zur Kita, die Schule ist fĂŒr Sprachprobleme nicht qualifiziert, wir arbeiten beide ĂŒber 1h Fahrzeit entfernt, und da er leider etwas sensibel ist wĂ€re die stĂ€ndig wechselnde Betreuung zusĂ€tzlich Stress.
Frage: hat jemand Erfahrung mit solchen Erpressungsversuchen in Schulfragen? Oder Erfahrung in Sachen Schulfrage/Privatschule beim geteilten Sorgerecht? Wie gesagt, alle Anmeldungen wurden gemeinsam gemacht - sollten wir einem Platz bei einer der Schulen bekommen, mĂŒsste jedoch noch der Schulvertrag gemeinsam unterzeichnet werden...wir sind aktuell aufgrund der Anmeldungen noch im Auswahlverfahren...
Herzlichen Dank fĂŒr Eure Hilfe!
Schulwahl / Vater droht Zustimmung zurĂŒck zu ziehen
Wende dich an einen Anwalt fĂŒr Familienrecht.
Selbst wenn du selbst nicht klagst.
Wenn er jetzt schon solche Dinger abzieht, wird da noch eingies kommen. Noch einiges mehr.
Den Krieg hast du schon.
Du kannst dich ducken und hoffen, dass die Geschosse euren Sohn nicht treffen.
Oder dich vom Anwalt beraten lassen, in welchen Punkten, konkreten Anschuldigungen du euch schĂŒtzen kannst.
Feuern wird er sowieso. Wenn er damit durchkommt, umso mehr.
Herzlichen Dank fĂŒr Deine Antwort!
Entschuldige, ich komme erst jetzt zu einer etwas lĂ€ngeren Antwort đ
Du hast schon Recht...er versucht vor und nach der Trennung bereits alles mögliche, setzt mich unter Druck. Jetzt, wo er merkt, dass er tatsĂ€chlich womöglich Unterhalt bezahlen muss, wird es noch massiver. Wer weiĂ, was er in seiner blinden Wut veranlasst. Ich kenne ihn in der Richtung...er fĂŒhlt sich oft als Opfer und fĂŒhrt dann richtig gehend Krieg gegen die Menschen/Institutionen.
Einen Anwalt habe ich im Rahmen der Scheidung. Eventuell sollte ich ihn nun doch auch vorsichtshalber in Richtung Schule mal befragen. Ich habe einfach Sorge, dass alles an Dynamik gewinnt und dann tatsĂ€chlich ein bitterböser Krieg seitens ihm gefĂŒhrt wird. Die letzten Jahre habe ich alles vermieden, was ihn hĂ€tte reizen können....
Danke Dir!
Den Unterhalt kannst du eh nicht nachfordern!
Das ist leider nicht ganz korrekt...da ich ihn in Verzug gesetzt hatte und dies nachweisen kann, ist es einklagbar...
FĂŒhl dich zunĂ€chst einmal fest in den Arm genommen! Solche Situationen sind der absolute Horror!
Letztendlich geht es hier nicht um dich. Du stellst das Wohl deines Kindes klar in den Vordergrund. Daher geht zum Jugendamt und involviere dies frĂŒhzeitig mit der Thematik. Hier geht es ja nicht um eine x-beliebige Schule. Das Jugendamt kann bei Bedarf die Einwilligung des Vaters dazu ersetzen.
Daher hat er keinen Hebel dich irgendwie zu erpressen. So lange er jedoch auf dein Einlenken hoffen kann, wird sich sein Verhalten dir gegenĂŒber niemals Ă€ndern. Bei der von dir angesprochenen Diagnose hilft aus eigener Erfahrung nur, ganz stumpf seinen Weg zu gehen und möglichst niemals von diesem Weg abzugehen. Ansonsten bleibst du immer der Spielball eines Narzissten.
Das Jugendamt ist fĂŒr die Kinder da. Daher wĂŒrde ich dies bei solchen Situationen (diese ist nunmal eine Entscheidung fĂŒrs Leben!) immer sofort involvieren. DarĂŒber hinaus wĂŒrde ich mich an deiner Stelle um eine Beistandschaft und einen Unterhaltstitel kĂŒmmern. Dieses Spielchen ist witzlos was der Vater deines Kindes hier versucht zu spielen!
Herzlichen Dank!
Nun hab ich etwas mehr Zeit zu antworten - Danke Dir nochmals!
Es ist tatsĂ€chlich so, dass der KV stets behauptet, ich wĂŒrde die Belange unseres Sohnes nur vorschieben und mich in Wahrheit bereichern wollen. Ich wĂ€re perfide und âmachtg..lâ usw. Dabei verzichte ich ja auf alle meine Forderungen und habe uns bislang komplett allein finanziert. Die Nachzahlung des Unterhaltes ginge auch nicht auf mein sondern auf das Konto unseres Sohnes.
Ich denke, mit sachlichen Argumenten komme ICH da nicht mehr weiter. Auch bei anderen habe ich Zweifel. Als er anfangs mal zum JA ging, weil er behauptete, die Trennung wĂŒrde unserem Kind schaden und das JA mĂŒsse mir klar machen, dass das so nicht geht, ist er (wörtlich) davon ausgegangen, dass IHM da geholfen wird. Dass die nur die Interessen des Kindes betrachten fand er unmöglich. Als ich dann zum GesprĂ€ch geladen wurde und es hinterher hieĂ, es könne keinerlei GefĂ€hrdung des Kindeswohls in der umgangsregelung erkannt werden usw...sagte er, das wĂ€re nur, weil ich den Sachbearbeiter dort manipuliert hĂ€tte. Dabei hab ich da noch nicht einmal alles erzĂ€hlt, was passiert war vor der Trennung. Ich will ihm ja nichts Böses.
Das kommt bei ihm jedoch nicht an - dass ER mir komplett egal ist. Weder hasse ich ihn, noch liebe ich ihn....er ist mir einfach nur fremd und komplett egal.
Ich werde mich mal an den Sachbearbeiter von damals wenden. Auch wenn mir das furchtbar unangenehm ist. Mit der EinschĂ€tzung des JA fĂŒhle ich mich evtl sicherer und kann fĂŒr unseren Sohn standhaft bleiben....
Danke nochmals!
Hallo!
Ganz praktisch gesehen verlangen die wenigsten Schulen die Unterschrift BEIDER Erziehungsberechtigten.
Im Ernstfall kannst du die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen - oder in dem Kontext direkt das alleinige Sorgerecht fĂŒr den Bereich Schule einklagen.
Ein einfaches "will nicht weil ich es kann" reicht dann vor Gericht nicht mehr - es mĂŒssen schon fundierte GrĂŒnde gegen die Schule angebracht werden.
Wenn die von dir gewĂŒnschte Schule eine "ganz normale" Schule ist - die halt von der Betreuung am besten passt wird der KV da nichts finden.
WÀre es hingegen z.B. eine Waldorfschule könnte es anders aussehen.