Sorgerecht in der Schwangerschaft

Hallo zusammen..
kann man in der Schwangerschaft ein gemeinsames Sorgerecht einklagen? (unverheiratet) oder geht dies erst nach der Geburt?

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Hallo. Das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten, kann man vor der Geburt schon gemeinsam festlegen lassen. Wenn die Kindesmutter aber nicht will, muss der Mann sich bis nach der Geburt gedulden .

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Vielen Dank für deine Antwort! Würde dass also heißen, wenn ich ihn vor der Geburt eintragen lasse, aber direkt sage, dass ich das gemeinsame sorgerecht nicht unterschreibe, kann er es erst einklagen ab Geburt des Kindes? Meine Angst ist, dass er da in der Schwangerschaft schon was einklagen kann..
Es gibt triftige Gründe, wodurch ich wirklich diese Ängste habe..

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Einklagen geht definitiv erst nach der Geburt! Und dann muss es triftige Gründe geben, dass der Vater kein Sorgerecht bekommt. Die Rechte der Väter wurden in den letzten Jahren massiv gestärkt.
Er muss den Antrag beim Gericht stellen und das Jugendamt wird eine Stellungnahme für das Gericht ausarbeiten und eine Empfehlung abgeben, ob gemeinsames Sorgerecht sinnvoll ist oder eher auszuschließen wäre.

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Du kannst mit ihm die Vaterschaftsanerkennung und auch die Sorgerechtsbeurkundung vor der Geburt machen lassen. Es geht aber auch nur die Vaterschaftsanerkennung. Das sind voneinander getrennte Vorgänge und sie beruhen vorgeburtlich auf Freiwilligkeit.
Klage ergeben geht erst ab Geburt. Allerdings muss es wirklich triftige Gründe geben, damit der Vater kein Sorgerecht erhält.

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Dankeschön, ich habe leider im Internet nichts dazu gefunden, ob man in der Schwangerschaft ein Sorgerecht einklagen könnte.. Wenn Kindesmutter nicht zustimmt in der Schwangerschaft. Es ist schon mal gut zu wissen, dass dies unwahrscheinlich ist..

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Nicht unwahrscheinlich, es ist unmöglich.

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Wenn Du berechtigte Gründe hast und diese beweisen kannst, dass der Vater dem Kindeswohl schadet, kann es sogar dazu kommen, dass er die Vaterschaft nicht einklagen kann. Dann wird er folglich auch keine Rechte am Kind bekommen (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht).