Den KV über Geburt informieren?

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage, die sich auf den rein rechtlichen Aspekt bezieht und nicht etwa auf den moralischen. Leider finde ich im Internet keine konkrete Antwort dazu und hatte gehofft, dass mir hier vllt Jemand weiter helfen kann.

Kurz zur Vorgeschichte:
Der KV und ich sind seit ein paar Wochen getrennt. Er möchte keinen Kontakt mehr zu mir, hat meine Nummer blockiert so dass ich ihn nicht per SMS, Whatsapp, etc kontaktieren kann bzw. könnte. Ich müsste also auf dem Postweg Kontakt aufnehmen.
Ich könnte es auch über seine Familie versuchen, jedoch will da der Grossteil nichts von mir hören. Es wäre also für mich unklar, ob sie diese Info überhaupt weiter geben, vorallem da der grossteil von ihnen anzweifelt,dass er der Vater ist und "forderten" von ihm dass er einen Vaterschaftstest machen soll, und ich in deren Augen auf Gutdeutsch nur Jemanden zum zahlen suche.(Er bezieht Hartz4 also keine Ahnung wie man da drauf kommt, dass ich ihn nur zahlen lassen will - naja ich schweife ab...)

Der KV hat mir, als er recht schnell eine Neue hatte, deutlich gesagt, dass er den Kontakt mit mir beenden will und er auch keine Infos mehr zu unserem Kind will und ihm die Verantwortung für ein Kind jetzt doch zu gross ist. Er hat sich innerhalb von 2-3 Wochen nach der Trennung um 180° gedreht.
Diese Meinung scheint er immernoch zu haben da er mit Jedem aus der Familie sauer ist, der Kontakt zu mir sucht und etwas über das Kind wissen will, jedoch weiss ich nicht ob er wirklich nichts von unserem Kind wissen will oder das evtl nur eine kurzschluss Reaktion oder aus Trotz war und evtl einfach was mit seiner neuen Beziehung zutun hat.
Deshalb hadere ich bereits mit mir selbst, ob ich aus moralischen Gründen vllt einfach bescheid sagen sollte.
Es besteht (noch) keine Vaterschaftsanerkennung und auch keine Sorgerechtserklärung.

Meine Frage ist jetzt einfach - bin ich rechtlich dazu verpflichtet, ihn über die Geburt zu informieren?
Sollte ich ihn nicht persönlich/per Post informieren oder über 3te, drohen mir dann irgendwelche konsequenzen o.ä.?

Hat Jemand von euch vllt schon so eine oder eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wenn ja, wie habt ihr das gehandhabt?

Danke euch schonmal für eure Antworten.

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Rechtlich bist du nicht dazu verpflichtet. So wie du es schilderst, würde ich mich auch moralisch nicht dazu verpflichtet fühlen. Wenn ihr noch halbwegs normal miteinander umgehen würdet, würde ich ihn kurz benachrichtigen. Aber wenn er dich blockiert hat, einen Brief schreiben würde ich nicht. Da hast du nach der Geburt wichtigeres zu tun.

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Danke für die schnelle Antwort.
Das beruhigt mich etwas.

Ja ich sollte mir da eig auch keine Gedanken machen was den moralischen Aspekt angeht. Aber ich will mir nicht irgendwann Vorwürfe machen, dass ich mich nicht darum bemüht habe dass er über Geburt etc bescheid weiss und ihm die Möglichkeit sozusagen nicht gegeben hab, doch teil seines Lebens zu sein.
Er hat meine Nummer und kann sich eigentlich auch selbst drum kümmern, wenn er am Leben des Kindes teilhaben will...


Danke für deine Antwort💐

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Du musst ihm keine Möglichkeit einräumen, wenn er nicht will.

Du darfst sie ihm nicht vorenthalten, wenn er es will, aber er will ja nicht.

Er hat deine Nummer, er weiß wie lange eine Schwangerschaft dauert. Lass es laufen...

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Hallo, du bis zu meiner Zeit in der Bringepflicht.
Er ist nicht der Vater des Kindes und schon gar nicht besteht eine gemeinsame Sorge. Hiermit obliegt dir allein die Namenserteilung des Kindes.
Für alles andere hast du Zeit.

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Bist du im richtigen Thread? 😅😅

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Weil??

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Kurz und knapp:

"Meine Frage ist jetzt einfach - bin ich rechtlich dazu verpflichtet, ihn über die Geburt zu informieren?"

NEIN

"Sollte ich ihn nicht persönlich/per Post informieren oder über 3te, drohen mir dann irgendwelche konsequenzen o.ä.?"

NEIN

Und alles weitere delegierst ans Jugendamt und gegebenenfalls JobCenter (falls Du selbst bereits Leistungen erhältst, würde Dein eigener Unterhaltsanspruch aufs JobCenter übergehen) ... und lehnst Dich zurück.

Lass Dich nicht stressen ... es gibt Leute, die dafür bezahlt werden, diese Angelegenheiten für Dich zu regeln und sich mit solchen unwilligen KVs auseinander zu setzen.

In Sachen Vaterschaftsanerkennung solltest Du ein bisschen Druck machen; das Jugendamt (Beistandschaft) ist nicht die schnellste Behörde. Wahrscheinlich wird das Ganze vor Gericht landen (Vaterschaftsfeststellungsklage), wenn er dermaßen stur und unkooperativ ist ... ist dann sein Problem, dass ihn das dann einige tausend Euro kosten wird.
In der Zwischenzeit beantragst Du Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschusskasse) ... dabei wird es dann wahrscheinlich bleiben, wenn bei ihm eh nix zu holen ist.