Beistandschaft eingerichtet

Hallo zusammen,

habe nur eine grundsätzliche Frage. Ich habe am 23.5. entbunden. 2-3 Wochen später habe ich die Beistandschaft eingerichtet. Durch einen Zufall am WE kam ich zu einem Kontakt mit dem Kindsvater. Er sagte mit, dass er noch kein Schreiben etc. erhalten hat. Kann das sein? Oder lügt er? Würde gerne morgen beim Jugendamt anrufen und nachfragen. Aber die Frage lässt mich nicht los.

Wie lange hat es denn bei euch gedauert, bis der kindsvater einen Brief vom Jugendamt erhalten hat zwecks Vaterschaftsanerkennung? Also von Beantragung der Beistandschaft bis hin zum ersten Brief des Jugendamtes. Ich meine, wir haben Anfang Oktober schon.

LG

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Da bei uns Post manchmal nicht ankommt und Amtsbriefe unterschiedlich lange dauern. Ausschließen würde ich es nicht.

Was ich dringend prüfen würde: ob dein Antrag beim Jugendamt ankam! Bei der richtigen Stelle und vollständig ist.

Unterhalt kann rückwirkend gefordert werden, bis zu dem Moment, wo dort der Antrag vorliegt und bearbeitet wird.
Ob der Vater das nun hinauszögert, boykottiert, Unterlagen nicht einreicht, sich stummstellt, in Raten zahlt, sonstiges ist egal.

Geht dein Antrag nicht entsprechend ein (das hatte ich bei anderen Sachen schon), wird es schwieriger.

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"Was ich dringend prüfen würde: ob dein Antrag beim Jugendamt ankam! Bei der richtigen Stelle und vollständig ist."

Irrelevant ... die Einrichtung einer Beistandschaft benötigt keinen Antrag, der an irgendeine Form gebunden ... man beantragt grundsätzlich nicht ... eine Beistandschaft kann man formlos mit einem 2-Zeiler einrichten und ebenso auch wieder auflösen.

Auch beantragt die TE keinen Unterhalt bei der Beistandschaft.

Sie kann allenfalls Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltskasse beantragen ... das eine hat aber nix mit dem anderen zu tun und beide Abteilungen arbeiten völlig unabhängig von einander.

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Ich kann nur schreiben wie es bei mir war.
Ich habe mit der Stelle telefoniert. Die haben mir was zugeschickt, was ich ausgefüllt habe. Ab dem Moment wo die es hatten, konnten sie den Unterhalt beim Kindsvater einfordern. Rückwirkend bis zu dem Datum, an dem es bei ihnen eingegangen ist.
Das haben sie dann auch gemacht.

Das sah für mich wie ein Antrag auf "bitte übernehmen Sie das jetzt für mich" aus. Ohne meine Zustimmung hätten sie nicht beim Kindsvater einfordern dürfen.

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Auch wenn das Jugendamt für seine Schnarchnasen bekannt ist, dauert das definitiv zu lange.
Ich will dem jungen Mann nichts unterstellen und auch nicht der Beistandschaft, aber irgendwo ist ein Fehler passiert.
Das Jugendamt hat eigentlich Interesse daran, den Vater so schnell wie möglich festzustellen, da er dann unterhaltspflichtig wird.

Ich hätte an Deiner Stelle schon längst angerufen.

Bekommst Du denn wenigstens schon Unterhaltsvorschuss?
Das hat ja mit der Beistandschaft nichts zu tun ... geht aber in Vorleitung so lange kein zahlungswilliger/-fähiger Vater in Sicht ist.