Ab wann gilt man als alleinerziehender Elternteil?

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt sich jemand berufsbedingt aus oder lebt in einer ähnlichen Konstellation:

Ich würde gerne wissen, ob ich offiziell (z.B. für die Anmeldung meiner Kinder in der Kita) als "Alleinerziehende" gelte.

Mein Mann ist kein Deutscher, besitzt aber eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung. Er lebt und arbeitet seit einigen Monaten im Ausland und hat sowohl dort wie auch in Deutschland einen Wohnsitz.

Ein sehr spezieller Fall und ich weiß einfach nicht, wohin ich mich diesbezüglich wenden könnte.

Hat jemand eine Idee?

Liebe Grüße,

Integral

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Bist du verheiratet? Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
Dann eher nicht. Es besteht ja die Möglichkeit sich über Telefon, Skype und co. über Erziehung auszutauschen.

Das ist jetzt aber eher eine Vermutung.

Im Grunde kommt es auf den Antrag an.
Rechtlich bin ich alleinerziehend. Kein gemeinsames Sorgerecht. Kein Interesse das Kindsvaters am Kind.

Unterschriften beider Sorgeberechtiger: Ersatzdokument.
Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, brauchst du seine Unterschrift. Alternativ eine Bescheinung (vermutlich über Gericht), dass er die Unterschrift nicht leisten kann. Oder dass du für diesen Bereich alleinige Entscheidungen treffen darfst.

Rehaantrag mit Kind als Begleitung: da musste ich nachweisen, dass mit mir kein anderer Erwachsener im gleichen Haushalt lebt. Theoretisch kann ich vom KV getrennt sein, aber in Partnerschaft leben.
Wäre eine Partnerschaft vorhanden käme es also auf den Antrag an. Sorgerechtsentscheidungungen: alleinerziehend
Partner im Haushalt, der einspringen kann: jemand im Haushalt
steuerlich: nicht mehr alleinerziehend

Rechtlich bin ich alleinerziehend. Steuerlich auch. Bei den meisten Anträgen auch. Da mein Kind tolle Bezugspersonen hat, erziehe ich nicht alleine.

Im Zweifel würde ich mich informieren, was damit gemeint ist. Unterschriften? Notfallentscheidungen? Berechnung des Beitrags? Zuschüsse? Vorrang bei der Vergabe des Platzes?

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Offiziell - steuerlich & Co. giltst du als allein erziehend, wenn außer dir und deiner Kinder niemand in der Wohnung gemeldet ist und du erklärst, dass da auch niemand weiter wohnt.

Für eine Kitaanmeldung ist zu klären, ob du alleiniges Sorgerecht hast. Das hat mit allein erziehend nichts zu tun. Wenn die Kinder kamen, nachdem du geheiratet hast, dann habt ihr beide automatisch das Sorgerecht. Bei nicht ehelichen Kindern gibt man eine Erklärung ab. Du wirst wissen wie es bei euch gelaufen ist.

Ich kenne es nicht, dass man bei einer Kitaanmeldung irgendwo allein erziehend ankreuzen kann. Wir konnten angeben, dass die Eltern getrennt sind und wo sich das Kind größtenteils aufhält, bei der Mutter, beim Vater oder im Wechsel.... das wirst du ja beantworten können.

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Denke nicht das du dazu zählst er arbeitet eben woanders und pendelt.