Unterhalt

Hallo

Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich bin von meinem Ex endgültug seit Januar getrennt, eigentlich schon seit November 2019.
Wir haben einen Sohn, 9 Monate alt.
Er bezahlt Unterhalt und zieht die Hälfte vom Kindergeld ab. Nach der Düsseldorfer Tabelle und den Vorschriften ist es richtig.
Allerdings hat er absolut keine Ausgaben für den Kleinen. Er nimmt ihn nicht mit, Besuche finden nur in meiner Anwesenheit statt, da der Kleine keinen Bezug zu ihm hat. Er kommt sehr selten.

Warum bekommt er die Hälfte vom Kindergeld?
Ist das rechtens?

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Leider ja. Es handelt sich um einen vorweggenommenen Steuervorteil. Versuch keine Energie ins Ärgern zu stecken lohnt sich nicht.

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Das ist es bei den Allerwenigsten. Schon mal gar nicht bei den Menschen, die einen Verdienst haben. Da ist es das unbesteuerbare Existenzminimum des Kindes. So ganz freiwillig zahlt das Finanzamt das nicht.

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Ja, das ist korrekt.
Eben weil es, wie schon geschrieben wurde, beim Kindergeld nicht um Geld fürs Kind handelt, sondern um einen (vorgezogenen) Steuervorteil für die Eltern.

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Ja, ist es. Er darf auch die Hälfte vom kinderbonus vom Unterhalt abziehen.

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Er hat doch Ausgaben für's Kind: Er zahlt Kindsunterhalt.

Grüsse
BiDi

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Weil das Existenzminimum in Deutschland nicht versteuert werden darf. Das gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder. Bei Erwachsenen wird das über die Steuerklasse (unterjährig) geregelt. Es gibt aber keine Berücksichtigung der Kinder in den Steuerklassen. Der Staat regelt das über die pauschale Zahlung des Kindergeldes und nur bei den „Gutverdienern“ wird korrekt über den Freibetrag abgerechnet (Günstigerprüfung).

Der Vater zahlt von seinem Netto den Unterhalt. Damit wurde der Unterhalt eben zunächst voll versteuert. Mit dieser Unterhaltszahlung hat er Anspruch auf das halbe Kindergeld...und er hat Ausgaben für das Kind. Er zahlt Unterhalt! Wenn er nicht mehr zahlt, dann hättest du Anspruch auf das komplette Kindergeld.

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Kann der KV das Kindergeld nach Monaten auch noch zurück bezahlt bekommen wenn er vorher nicht gerafft hat dass ihm das Geld zustehen würde?

Liebste Grüße <3

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Ja :) genauso wie du umgekehrt das Recht hättest Geld zu verlangen was dir als Vertreterin deines Kindes zugestanden hätte.

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Natürlich hat er Ausgaben fürs Kind, wenn er Unterhalt zahlt!