Vaterschaftsanerkennung? Alleiniges sorgerecht? Wie läuft das ab?

Hallo zusammen,

Ich wollte mal nach euren Erfahrungen fragen, da ich im Internet viele verschiedene Aussagen, vorallem veraltete, dazu finde und hoffe hier hat vielleicht die ein oder Andere schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir ein paar Fragen beantworten.

Tut mir leid falls der Text etwas lang wird.

Der KV und ich leben ca 800 km voneinander entfernt. Er wollte eigentlich hier her ziehen und sich hier Arbeit suchen, hat sich mittlerweile umentschieden und möchte in seinem Wohnort bleiben, da die Beziehung vor einigen Wochen auseinandergegangen ist. Dort lebt er bei seinen Eltern, hat keine Arbeit und macht nicht die Anstalten, dass er sich eine suchen möchte.

Er sagt von sich aus, dass er unser Kind hin und wieder besuchen wird um es zu sehen, was für mich auf vollkommen ok und auch erwünscht ist.

Er möchte jedoch einen Vaterschaftstest bevor er die Vaterschaft einfach so anerkennt.

Meine Frage hierzu: wie läuft das ab? Muss ich dazu irgendetwas beantragen? Und wenn ja, was und wo?
Sage ich wer der KV ist bei der Geburt oder verweise ich auf die fehlende Vaterschaftsanerkennung und den ausstehenden Vaterschaftstest?
Wird der Vater dann als Unbekannt eingetragen bis die Ergebnisse da sind?
Und wenn ja, bringt mir das Nachteile bei dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss?

Wie ist das mit dem Sorgerecht-Erhalte ich als unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht? Oder muss ich da beim Jugendamt vor der Geburt entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben, wenn er die Vaterschaft noch nicht anerkennen möchte?
Ändert sich etwas am sorgerecht wenn der Vaterschaftstest bestätigt, dass er der Vater ist?
Aufgrund der weiten Entfernung möchte ich das alleinige Sorgerecht, vorallem da er sehr unzuverlässig ist und manchmal Tagelang nicht reagiert wenn ich mich bei ihm melde.

Mich würden eure Erfahrungen hierzu interessieren und ich danke schonmal für eure Antworten.


PS falls es etwas gibt, dass ich beachten muss es hier aber nicht aufgezählt hab, dann dürft ihr mir das gerne mitteilen :D

Lg

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Ich empfehle Dir, nach Geburt Deines Kindes beim zuständigen Jugendamt eine Bestandschaft einzurichten. In der Regel erhältst Du wenige Wochen nach der Geburt ein Schreiben vom JA, in dem Dir Unterstützungangeboten wird.
Das JA wird sich dann um die Vaterschaftsanerkennung und den Unterhalt (Festsetzung, Tutulierung und Eintreibung) kümmern.
Er kann die Vaterschaft dann bei einem JA in seiner Heimat beurkunden und du kannst dann bei deinem zuständigen JA der Vaterschaft zustimmen. Ihr müsst also nicht zur zur gleichen Zeit am gleichen Ort sein.

Wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, wird auf Feststellung der Vaterschaft geklagt. Im Klageverfahren wird dann in der Regel ein Vaterschaftstest gemacht.
Ich würde auch nur einem Test innerhalb des Klageverfahrens zustimmen. Einem privaten Test würde ich nicht machen lassen. Männer, die nach einer Beziehung ohne nachvollziehbaren Grund einen Test machen wollen und der KM letztendlich Untreue unterstellen, um den Kopf aus der Schlingel zu ziehen, sind mir zutiefst suspekt und nicht vertrsuenserweckend.
Daher würde ich dann das komplette offizielle Anerkennungsverfahren durchziehen.

Wenn das Kind auf der Welt ist, hast Du zunächst die alleinige Sorge. Nach der Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft hättet Ihr die Möglichkeit, das, gem. SR zu erklären. Willst Du das nicht, kann er einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.

LG
Tschitty

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sind Personen zutiefst suspekt die verlangen, dass man Müttern immer glauben muss, dass der behauptete Vater auch der richtige Vater ist und sich auf deren Wort blind verlassen soll und darauf bauend jahrzehntelange hohe Ausgaben tragen soll.

Weil es Kuckuckskinder in Wirklichkeit gar nicht gibt?! Weil Mütter niemals lügen? Weil Mütter immer alles richtig machen?

Wo um Himmels Willen kommt deine Erfahrung her?

Dein Rat den privaten Test zu verweigern um es teuer zu machen ist unterste Schublade.

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Meine "um Himmels Willen" Erfahrungen habe ich in knapp 7 Jahren Tätigkeit als Beistand und Amtsvormund sammeln dürfen.
Wie ich oben auch schrieb, war dies auf den Fall bezogen, dass die Forderung nach dem Vaterschaftstest ohne begründeten Verdacht besteht. Ich habe vollstes Verständnis, wenn das Kind aus einer kurzen Verbindung, in dem man die Partnerin kaum gekannt hat, entstanden ist, sie bei einem ONS schwanger wurde oder es Hinweise gab, dass die Frau noch mit andern Männern Sex hatte.
Das, scheint mir aber in diesem Fall nicht zu sein. Ich lese daraus, dass das Kind von beiden zumindest letztendlich gewollt war und er bereit war, zu ihr und dem Kind zu ziehen. Er hatte also zumindest zu diesem Zeitpunkt keine Zweifel an der Vaterschaft.
Nach der Trennung kommt dann der Sinneswandel: Vaterschaftstest, warum auch immer, und er macht auch wenig Anstalten für den UH zu sorgen, indem er sich keine Arbeit sucht.
Zum Grund, warum er den Test plötzlich will, schreibt die AP nix, also geh ich mal davon aus, daß nichts passiert ist, worauf sich der Sinneswandel, er könnte nicht der Vater sein, stützt (Aber vll bringt die AP noch Licht ins Dunkel). Bei einem privaten Test hätte ich Bedenken, dass mir der KV Manipulation unterstellt, er unterstellt mir ja auch, dass ich eine Fremdgängerin bin.
Und ich hätte keinen Bock, dann wieder eine Diskussion anzufangen.
Daher würde ICH ein offizielles Klageverfahren laufen lassen.

Im Übrigen kann ich mich bei meiner Arbeit an 2 Fälle erinnern, bei der die Frau einen falschen Mann als Vater angab, aber an mindestens 10 Fälle wo die Frau vom KV genötigt wurde, keine Angaben zu machen, um ihn zu schützen.

LG
Tschitty

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Hallo.

>>> Er sagt von sich aus, dass er unser Kind hin und wieder besuchen wird um es zu sehen, was für mich auf vollkommen ok und auch erwünscht ist. <<<

Das ist doch schon mal gut.
Macht aber einen festen Rahmen und eine feste Regelung aus (zu Not mit Hilfe des Jugendamtes) ... das ist für alle Beteiligten entspannter.

>>> Er möchte jedoch einen Vaterschaftstest bevor er die Vaterschaft einfach so anerkennt.
Meine Frage hierzu: wie läuft das ab? Muss ich dazu irgendetwas beantragen? Und wenn ja, was und wo?<<<

Folgende Optionen:

1. Ihr einigt Euch auf einen privaten Test, den er bezahlt.
2. Du richtest beim Jugendamt eine Beistandschaft ein (kannst Du schon vor der Geburt tun und ist zu empfehlen; auch für weiteres wie Kindsunterhalt nach der Geburt). Diese schreiben ihn zunächst an, ob er die Vaterschaft anerkennt ... wenn nicht, werden sie ihm einen privaten Test (auf seine Kosten) anbieten.
2. Klappt 2. nicht, wirst Du ihm Namen Deines Kindes eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Je nach Jugendamt zusammen mit denen; wenn sie langsame Schnarchnasen sind und/oder Dir doof kommen, lass es einen Anwalt machen; letzter hängt dann auch gleich die Unterhaltsklage hinten dran ...
Wichtig: Unterhalt so oder so beim Jugendamt oder per Gericht DYNAMISCH titulierenlassen.
Eine Vaterschaftsfeststellungsklage mit Abstammungsgutachten wird für den Kindsvater dann übrigens richtig teuer. Das kostet einige Tausend Euro.

"Sage ich wer der KV ist bei der Geburt"

>>> Nein. Das Standesamt (Du wirst die Unterlagen dafür im Krankenhaus bekommen und die melden für Dich an; erkundige Dich vorher, welche Unterlagen Du dafür von Dir benötigst; ich brauchte nur einen Perso, wenn ich mich richtig erinnere) kennt nur "Vaterschaft anerkannt/festgestellt/ehelich" oder "unbekannt". Gibst Du einen Vater an, ohne dass es ihn in irgendeiner offiziellen Form gibt, kann Dir das Standesamt nicht Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen ausstellen, da sie auf den Vater "warten".
Feld "Vater" in den Unterlagen einfach erst einmal leer lassen.

"oder verweise ich auf die fehlende Vaterschaftsanerkennung und den ausstehenden Vaterschaftstest?"

>>> Nein, nicht nötig ... einfach NIX angeben.

"Wird der Vater dann als Unbekannt eingetragen bis die Ergebnisse da sind?"

>>> Nein, das Feld bleibt auch auf der Geburtsurkunde einfach leer. Das diskreditierende und verurteilende "Vater unbekannt" gibt es nicht mehr.

"Und wenn ja, bringt mir das Nachteile bei dem Antrag auf Unterhaltsvorschuss?"

>>> Keine Nachteile, da Du ja beim Jugendamt (das ist erst einmal die einzige Stelle, wo Du ihn angibst, bis er es offiziell ist) seinen Namen angibst, damit die Beistandschaft arbeiten kann ... und später die Unterhaltsvorschusskasse, um ihn in Regress zu nehmen.
So lange der Unterhalt in Klärung ist, gibt es Unterhaltvorschuss und darüber hinaus, wenn er nichts hat.
Solltest Du selbst von Sozialleistungen abhängig sein, musst Du auch Unterhalt für Dich fordern, bzw. Dein Anspruch kann auf das JobCenter übergehen.

"Wie ist das mit dem Sorgerecht-Erhalte ich als unverheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht?"

>>> Ja.

"Oder muss ich da beim Jugendamt vor der Geburt entsprechende Sorgerechtserklärung abgeben, wenn er die Vaterschaft noch nicht anerkennen möchte?"

>>> Nein.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung sind eh zwei verschiedene Vorgänge und haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Dem einem solltest Du zustimmen (Vaterschaftsanerkennung); dem anderen (Sorgerecht) musst und solltest Du nicht zustimmen. Soll er klagen, wenn er die gemeinsame Sorge ausüben will ...

"Ändert sich etwas am sorgerecht wenn der Vaterschaftstest bestätigt, dass er der Vater ist?"

>>> Nein, nur dass er dann Rechte und Pflichten eines Vaters hat ... und die gemeinsame Sorge einklagen kann.

Noch Fragen?
Immer her damit ;-)

Gruß
sisein

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Erstmal danke für die hilfreiche und ausführliche Antwort :D

Eine...oder zwei Fragen hätte ich noch :D vielleicht kennst du dich damit aus :)
Du schreibst, dass wir bzgl der Besuche eine feste Regelung ausmachen sollten.
Da wir ca 800 km auseinander wohnen, er derzeit Hartz4 bezieht, weder Auto noch Führerschein hat wäre er auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, was bei regelmässigen Besuchen teuer werden kann. Für wenige Stunden hier her fahren wäre mMn ja auch ziemlich schwachsinnig, weshalb er vermutlich für einige Tage hier her kommen würde. Da bräuchte er eine Unterkunft, da ich ehrlich gesagt (nach allem was war) nicht unbedingt das Bett mit ihm teilen möchte. Leider hab ich kein Sofa o.ä Um ihn dort schlafen zu lassen. Auch das Hotel/Jugendherberge/oÄ bringt dann uU hohe kosten mit sich, vorallem wenn man wie er kein Einkommen hat.
Wie könnte also so eine Regelung auf die Entfernung aussehen?
Hat er die möglichkeit dafür Gelder zu beantragen, also gibt es da vllt spezielle Leistungen vom Amt?

Und wie verhält es sich, wenn er sich nicht an die abgemachten Regelungen hält? Muss/sollte man dies beim JA erwähnen oder einfach stillschweigend hinnehmen, gegebenenfalls für eventualitäten dokumentieren?

Kann es passieren, dass ich evtl zu ihm reisen muss, also dass so eine Regelung vorgeschlagen wird? Wobei das mMn mit einem Säugling kaum möglich ist und später mit einem Kleinkind auch nicht gerade einfach wird. Und knappe 8 Std Zug- oder 12 Std Busfahrt möchte ich weder dem Kind noch mir antun, zumal sich das fär ein paar Stunden ja nicht wirklich lohnt. Ich hatte ihm bereits gesagt, wenn das Kind alt genug ist dann habe ich kein Problem damit -wenn es finanziell möglich ist- mal für einige Tage in seiner Gegend Urlaub zu machen so dass auch seine Familie zeit mit dem Kind verbringen könnte, doch da reden wir ja über etwas das in einigen Jahren in Frage kommt, wenn es zwischen 3-5 Jahre alt ist würd ich mal schätzen. Oder sieht das das Jugendamt evtl anders?

Vielen Dank schonmal im voraus :D
LG

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>>> Wie könnte also so eine Regelung auf die Entfernung aussehen? <<<

Ich würde ihm an Deiner Stelle die Tür offen halten, was Besuche anbelangt. Gerade bei einem Säugling, sollte das so oft wie möglich sein. Später kann man dann die klassische 2-Wochen-Regelung anbieten. Und noch später auch halbe Ferien etc. Also immer schön kooperativ sein.
Wie er das allerdings bewerkstelligt, ist sein Problem.
Er ist als Umgangsberechtigter in der Hol- und Bringschuld.
Und Du musst ihm natürlich nicht Dein Sofa etc. zur Verfügung stellen.
Wie gesagt, sei immer offen ... aber er ist am Zug, sich um die Umsetzung zu kümmern.

>>> Hat er die möglichkeit dafür Gelder zu beantragen, also gibt es da vllt spezielle Leistungen vom Amt? <<<

Ich meine ja, aber auch das muss er sich selbst beim Jobcenter erkundigen.

>>> Und wie verhält es sich, wenn er sich nicht an die abgemachten Regelungen hält? Muss/sollte man dies beim JA erwähnen oder einfach stillschweigend hinnehmen, gegebenenfalls für eventualitäten dokumentieren? <<<

Ich würde an Deiner Stelle das Jugendamt so wenig wie möglich involvieren.
Zum Umgang kann er eh nicht gezwungen werden.
Dokumentiere, sollte es so kommen, einfach seinen Unwillen.

>>> Kann es passieren, dass ich evtl zu ihm reisen muss, also dass so eine Regelung vorgeschlagen wird? <<<

Nein.

>>> Ich hatte ihm bereits gesagt, wenn das Kind alt genug ist dann habe ich kein Problem damit -wenn es finanziell möglich ist- mal für einige Tage in seiner Gegend Urlaub zu machen so dass auch seine Familie zeit mit dem Kind verbringen könnte, doch da reden wir ja über etwas das in einigen Jahren in Frage kommt, wenn es zwischen 3-5 Jahre alt ist würd ich mal schätzen. Oder sieht das das Jugendamt evtl anders? <<<

Nein, das wird das Jugendamt NICHT anders sehen.
Du machst Vorschläge und bist offen, für regelmäßige Besuche bei Dir in der Gegend (und später eben Urlaub in seiner Gegend, aber das ist Dein Goodwill). Um den Rest muss er sich, wie gesagt, selber kümmern.

Ich denke, dass Du davon ausgehen kannst, dass sich seine Bemühungen in Grenzen halten werden; oder gar nicht existent sein werden.

Ich kann Dir nur raten, Dir Hilfe in Form von Beratung und Beistand zu suchen (vielleicht gibt es ja eine Alleinerziehenden-Gruppe in Deiner Gegend zum Austausch), um auch gute Strategien entwickeln zu können, wie Du Deinem Kind hilfst, damit klarzukommen, dass es keinen Vater gibt, bzw. dieser kaum existent ist.

Konzentriere Dich auf Euer Leben, richtet Euch als 2er-Team ein ... ohne ihn.
Wenn er sich darum bemüht, teilzuhaben, ist das toll ... wenn nicht, ist das dann leider so.

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