Antrag auf Schulbefreiung - Information?

Hallo zusammen,

wir sind neu im "Schulbusiness" und betreuen das Kind im Wechselmodell.
Heute morgen habe ich eine Mail der Lehrerin bekommen, dass wohl mit ihr über einen Antrag auf Befreiung gesprochen wurde. Ich war es nicht ;-)

Und da stellt sich mir die Frage: müsste der KV mich darüber informieren? Ich finde da nichts im Netz.

Grundsätzlich fände ich es sehr schön, wenn er tut, damit ich ein Gefühl dafür bekomme wie oft es geschieht, ich fände es auch sehr schön, wenn wir uns da absprechen, denn sowas ist ja nicht im unbegrenztem Maße möglich und sollte für den Notfall beiden Eltern zur Verfügung stehen.

So, aber das finde ich alles sehr schön, aber was ist eigentlich die rechtliche Sache? Gilt das als "Kleinigkeit" was nur von einem Elternteil abgsegnet werden muss oder ist das was "größeres"?

Danke für Meinungen und Wissensteilung :-)

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Also da es eine Schulpflicht gibt, ist das eigentlich etwas Größeres. Ich fülle den Antrag halbjährlich aus, da meine Kinder für Therapien befreit werden müssen (ist eine Ganztagsschule und Therapien außerhalb der Schulzeiten sind nicht möglich).
Bei uns auf dem Formular müssen alle Sorgeberechtigten namentlich stehen und unterschreiben.
Solange er „nur“ mit der Lehrerin spricht, ist es ok (z.B. über das Procedere, welche Fristen, welche Bedingungen,...). Wenn es aber zum Antrag selbst kommt, geht das nicht ohne deine Zustimmung. Der Antrag auf Befreiung ist ohnehin nur in sehr wenigen, quasi schon vorgeschriebenen Fällen möglich. Google einfach mal, dann findest du das Formular sicher für dein Bundesland.
Außerdem würde ich den Papa anrufen und ihn direkt damit konfrontieren. Du kannst ruhig sagen, dass die Lehrerin dich angerufen hat. Ihr müsst beide verstehen, dass alles, was Schule betrifft, nur von beiden Sorgeberechtigten gemeinsam zu entscheiden ist. Entscheidungen, die die Schule betreffen, betreffen immer auch die Zukunft des Kindes. Das ist damit keine Kleinigkeit.

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Lieben Dank :-)

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Anscheinend gehört es zu den Dingen, die ein Elternteil alleine absegnen darf, denn ansonsten hätte ihm die Schule das mitteilen müssen.
Klar wäre es netter gewesen, er hätte dich vorher informiert. Aber das musst du mit ihm selber absprechen. Vielleicht hat er aber einfach nur vergessen. Gerade im Schul-Leben werden noch viele bürokratische Angelegenheiten auf euch zukommen, vieles davon auch nur Kleinigkeiten. Wenn man dann immer den Ex auch informieren muss, kann es mühsam werden. Sprecht euch ab, was für euch wirklich ist, und was einer alleine ohne absprechen durchwinken kann.

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"wirklich" , wichtig meinte ich#hicks

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Hallo,

habe ich das jetzt richtig verstanden, Dein Ex hat Euer Kind vom Unterricht befreien lassen wegen Corona? Natürlich muss er sowas mit Dir absprechen schließlich musst Du es ja dann auch zu Hause unterrichten wenn ihr das Wechselmodell habt. Dann kannst Du ja nicht Arbeiten. Klar muss man sowas absprechen.

Alles Gute.
Sunny

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"Antrag auf Befreiung"

Für welchen Zeitraum?
Eine Schulstunde wegen einem Termin?
- betrifft der Termin das Kind (Arzt)
- betrifft der Termin das betreuende Elternteil und Kind muss aus organisatorischen Gründen mit?

Einen Schultag?

Einen Schultag direkt an Ferien angrenzend?

Mehrere Tage/eine Woche?

Wegen Corona?

Mit Wechselmodell kenne ich mich nicht aus.
Allerdings gibt es schulisch unterschiedliche Regelungen.

1 Schulstunde kann die Klassenlehrerin genehmigen.
1-3 Schultage teilweise die Klassenlehrin.

Direkt angrenzend an Ferien muss es über die Zustimmung des Direktors laufen.
Ebenso, wenn es mehr als 3 Tage sind.
Dann oft auch mit Bescheinigung. Z.B. Bestätigung wegen medizinischer Sache (Kur, Reha).


Antrag ist es in allen Fällen.
Bei einer Schulstunde entweder formloser Zettel mit Unterschrift oder Ausdruck eines Vordrucks.
Bei mehreren Tagen über Direktor schon förmlicher und je nachdem, wie es die Schule wünscht.


Als Laie würde ich vermuten
- Gründe, die das Kind betreffen wie Arzttermine etc. müssten mitgeteilt werden. Der Gründe wegen.
- einmalig eine Schulstunde aus organisatorischen Gründen, die nicht in deinen Betreuungsbereich fallen u.U. nicht.

Wie gesagt, ich weiß es nicht.

Ratsam ist es generell sich an der Schule zu informieren, wie Freistellungen / Entschuldigungen auszusehen haben
- damit ihr , wenn benötigt, das direkt so machen könnt, wie erwünscht (spart Zeit und Nerven)
- damit keiner im Alleingang irgendwas machen kann.

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Lieben Dank für die Antworten, meine Frage war wohl nicht ganz klar.

Er hatte noch gar nicht beantragt, hatte es aber vor und sich erkundigt unter welchen Umständen es möglich ist.

Das Schule neu ist und ich da bisher nicht drüber nachgedacht habe, wollte ich mal nachfragen, ob es da Regelungen gibt.

Ich habe aber auch bereits mit meinem Ex kommuniziert und wir sind uns einig, den anderen an Gedanken diesbezüglich teilhaben zu lassen :-)