Darf Kindsvater 1 Kind ganz spontan vom Urlaub ausschließen ?

Hallo

Ich hoffe mir hier eventuell antworten die mir helfen können . Dafür müsste ich weiter ausholen . Mein Mann und ich sind seit März getrennt lebend . Er hat mit unseren Kindern 8 und 1 einen Urlaub für die erste ferienwoche geplant und sie sollen eine weitere Woche bei ihm bleiben. So war es besprochen. Nun hat er von mir verlangt, dass ich ihm die Hälfte des Unterhalts zurück zahle da er die Kinder ja betreut für 2 Wochen. Da habe ich mich beim JA kundig gemacht und das steht ihm ja nicht zu , da der Unterhalt laufende kosten abdeckt .
So nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen. Aufgrund dessen , dass ich ihm die Zahlung der Hälfte vom Unterhalt verweigert habe , möchte er nun unsere Tochter (1) nicht mit in den Urlaub nehmen (dieser soll am Freitag starten)
Also er nimmt sie offensichtlich um mir einen rein zu würgen nicht mit . Weil ich ihm das Geld nicht zahlen kann und möchte und auch nicht soll. Und er beruft sich jetzt darauf dass ihm die 2 Kinder zu teuer seien und deshalb die kleine nicht mitnehmen könne.

Da dieser Urlaub schon seit einigen Wochen steht, habe ich mir auch einen kleinen Urlaub gebucht und bin somit (eigentlich ) auch nicht da.
Das Jugendamt ist nicht mehr erreichbar heute. Und ich weiß mir nicht mehr wirklich zu helfen. Meine Tochter wird von ihm wie ein Gegenstand behandelt den man mal zu Hause lassen kann weil er zu teuer ist ..

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Hi,

Du kannst ihn nicht zwingen, beide Kinder mitzunehmen. Allerdings kannst Du ziemlich wahrscheinlich einen möglichen finanziellen Schaden von ihm erstattet verlangen, etwa die Stornokosten für den Urlaub, falls Du den nicht antreten kannst.

Den anteiligen Unterhalt würde ich ihm nicht zahlen, da er, wie einige der hier anwesenden auch, einem Denkfehler unterliegt. Den Werten der Düsseldorfer Tabelle liegt eine Betreuungs- und Umgangssituation zugrunde bei der die Kinder alle 14 Tage das Wochenende, einen Nachmittag in der Woche und die Hälfte der Ferien mit dem umgangsberechtigten Elternteil verbringen. Diese 2 Wochen sind also bereits eingerechnet und bedürfen daher keines Ausgleichs.

Ich würde mich wohl darauf einstellen den Kleinen mit in meinen Urlaub zu nehmen und beim Jugendamt für die Zukunft um Vermittlung bitten. Den Rest würde ich (hoffentlich) einfach abperlen lassen.

Alles Gute und schöne Ferien
die Landmaus

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In den Urlaub muss er sie nicht mitnehmen, betreuen schon, wenn es seine Woche ist.
Dass das, was er macht nicht in Ordnung ist ist ja klar.

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Es kann ihn niemand zwingen. Dafür zahlt er ja Unterhalt!

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Klar zwingen kann man ihn nicht, aber es geht ja um seine Kinder das da manche so sind, naja.

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Natürlich kannst du ihn nicht dazu zwingen. Natürlich kann er kurzfristig absagen. Das ist zwar ärgerlich für dich, aber was willst du tun? Ihm das 1 jährige Kind vor die Tür setzen und weglaufen?

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Und das er die Hälfte des Unterhaltes zurück haben will für den Monat kann ich ebenfalls verstehen. Er betreut BEIDE Kinder für die HÄLFTE des Monats, denn das sind 2 Wochen. Du hast keine Unterhaltungskosten für den Zeitraum für die Kids. Stattdessen buchst du dir mit dem Geld einen eigenen Urlaub 🤦🏼‍♀️

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Den Unterhalt darf er rein rechtlich nicht zurück verlangen. Da der Unterhalt laufende kosten abdeckt und bedarf für die kinder . Dazu gibt es einen rechtsspruch. Ich leiste mir garantiert nicht vom Unterhalt einen 3 tägigen Urlaub. Sondern von meinem eigenen Geld.

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Hallo,
es wäre von Dir nett gewesen (keineswegs ist es deine Pflicht), wenn du ihm DEINE Haushaltsersparnis erlassen hättest, d.h. Essen und Trinken für die Woche Urlaub. Kleidung und Hygieneartikel gibst du ja sicher mit. Der übliche Umgang sieht ja ohnehin vor, dass die Ferien zur Hälfte bei Mutter und zur anderen Hälfte beim Vater verbracht werden...ohne Ausgleich.

In den Urlaub muss er kein Kind mitnehmen, aber er ist dafür zuständig für die Betreuung zu sorgen. Informiere das Jugendamt. Der Vater hat die Betreuung zu organisieren. Dann muss er Dir eben den entgangenen Urlaub bezahlen und dich als Babysitter bezahlen...wie er mag.

Andere Sache: Du schickst wirklich guten Gewissens dein Baby mit seinem Vater 1 Woche lang in Urlaub? Noch dazu wenn der Vater sich so benimmt? Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen...

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Das ist schlichtweg falsch. Der Vater ist nicht in der Pflicht die Betreuung zu organisieren oder seine ex als Babysitter zu bezahlen.

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Ich vermute, da die Trennung erst im März war, dass noch kein offizieller Umgang festgelegt wurde.
Über was für Ferienzeiten reden wir bei einem einjährigen Kind überhaupt?

Soweit ich weiß, da kannst du mich gerne korrigieren, ist der Vater gesetzlich zum Unterhalt, aber nicht zur Betreuung verpflichtet. Außer der Umgang wurde genau definiert.

>>Andere Sache: Du schickst wirklich guten Gewissens dein Baby mit seinem Vater 1 Woche lang in Urlaub? Noch dazu wenn der Vater sich so benimmt? Ich wäre nicht mal auf die Idee gekommen...<<

Es ist wirklich unglaublich was sich manche Mütter glaube rausnehmen zu können. Es ist genauso sein Kind! Er muss nicht auf die Gnade seiner Ex im Umgang hoffen.

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Ich kann ihn verstehen.

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Hallo,
kannst du deine Tochter in deinem Urlaub mitnehmen?
Schon klar, dass du es dir anders gedacht hast, aber zumindest musst du nicht ganz auf deinen Urlaub verzichten.
Ich glaube nämlich nicht, dass du ihn zwingen kannst, die Kleine mitzunehmen.
Ob du dir eventuelle Mehrkosten von ihm erstatten lassen kannst, das vielleicht schon.
Da der Urlaub erst am Freitag startet, kannst du auf jeden Fall morgen noch das Jugendamt kontaktieren und dazu befragen.

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Das glaube ich kaum.

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Ewig wird er diese Karte ja nicht spielen können bzw. die Große bekommt es ja schon mit...also nicht ärgern lassen

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Manche sind abgebrüht, ich finde es auch nicht toll es auf den Kindern auszutragen.

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Du bekommst Unterhalt, da es offenbar vorrangig deine Aufgabe ist, die Kinder zu betreuen. Wenn er so grosszügig anbietet, 2 Wochen Ferien abzudecken, ist es good will. Keine Verpflichtung! Er könnte auch krank werden, Todesfall in der Familie haben, beruflich weg müssen. Und du hast immer die Pflicht als Hauptbezugsperson, deine Kinder zu betreuen. Er zahlt dafür den Barausgleich. Dass du was gebucht hast, kann ich verstehen. Was aber , wenn eines der Kinder krank wäre? Dann hättest du auch nicht beide mitgeben können. Man muss immer einen Plan B haben als Alleinerziehende. Immer!!!! Dass du ihm für eine 1- Jährige, die nix kosten kann, Geld gibst, versteh ich. Mal ehrlich. Er zahlt sicher einen Kinderpreis für das 8 Jährige Kind. Aber bis zum 2. Jahr ist meiner bis auf wenige Euro fast überall umsonst mitgekommen. Das ist eine Ausrede. Vermutlich war er sauer, weil du nix zum Urlaub beisteuerst. Ich hätte ihm Geld für Eis und Ausflüge mitgegeben. Einen Kompromiss geschlossen. Wenn man gemeinsame Kinder hat, sollte man immer kooperieren. Nicht eure Konflikte auf die Kinder übertragen. Schade für die kleinen.

VG

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Windeln braucht sie trotzdem. Evtl noch Milchpulver.

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Leider musste ich hier etliche Beiträge entfernen. Bitte achtet darauf, dass ihr beim Thema bleibt und eure Betiräge für die Threaderstellerin hilfreich sind und respektiert auch andere Meinungen.

Viele Grüße

Raffael vom URBIA-Team