Alleiniges Sorgerechtt

Ich wollte mal fragen, wie das aktuell ist. Wenn das Kind geboren wird, wer hat (unverheiratet aber in Trennung) das Sorgerecht?

Stimmt es, dass eine Anerkennung der Vaterschaft (Anspruch auf Unterhalt) nichts mit dem Sorgerecjt zu tun hat?

Mir ist es sehr wichtig, kein geteiltes Sorgerecht zu haben.

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Es sind zwei verschiedene Dokumente.
Wir haben gestern beides gemacht.
Ich musste beidem Zustimmen - hätte also dem Sorgerecht erst Mal nicht zustimmen müssen. Aber er kann es natürlich gerichtlich nach der Geburt einfordern - aber da muss er schon gute Gründe vorweisen können warum dir das Sorgerecht genommen werden sollte. Ob er einfordern kann, dass ihr es teilt weiß ich nicht

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Er kann ein Teil des Sorgerechtes anfechten raus fällt das Aufenthalts bestimmungsrecht . Er würde nur dann ein Umgangsrecht bekommen . Das hat er aber mit der Vaterschafts Anerkennung schon das Umgangsrecht

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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht fällt natürlich nicht automatisch raus! Das kann nur auf Antrag geschehen und auch dafür müsste es Gründe geben.

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Hallo also die Vaterschafts Erklärung hat nix mit dem Sorgerecht zu tun du hast bei unverheiratet das alleine Sorgerecht.
Die Vaterschafts Anerkennung ist nur das er als Vater eingetragen wird und auch ab dann unterhaltsverpflichtig ist.

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Das war meine Frage, wenn das Baby zur Welt kommt dann habe ich weil ich unverheiratet bin das volle Sorgerecht danke.

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Genau das liegt allein bei dir , nur wenn ihr vorher das Regel würdet und du die Hälfte abgeben würdest dann hätte er auch das Sorgerecht.
LG jessy

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Also wir machen diese Woche die Vaterschaftsanerkennung und dazu gleich die Sorgerechtserklärung. Das sind aber wohl zwei getrennte Sachen und ich denke wenn du das alleinige Sorgerecht behalten möchtest, könnt ihr auch nur die Vaterschaftsanerkennung machen. Ich weiß nur nicht, ob sich der Vater das Sorgerecht dann irgendwie einklagen könnte.

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Er kann mittlerweile die Hälfte vom Sorgerecht beantragen beim Gericht...

Aber bei der Geburt hast du als ledige das alleinige Sorgerecht...

Darf man fragen warum er nicht die Hälfte vom Sorgerecht bekommen darf (ist ja dann auch die Hälfte der verantwortung)...

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Genau aus dem Grund den du in den Klammern hast. 😄

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Also darf er weder die gemeinsame Sorge noch Verantwortung für sein Kind übernehmen?

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Es müssen schon sehr gravierende Gründe für eine Ablehnung des gemeinsamen Sorgerechts vorliegen, ansonsten muss er es nur beantragen und bekommt es.

Du musst ihn auch bei der Geburt als Vater angeben, sonst hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Amt, sollte er seinen Anteil nicht (gleich) bezahlen.

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Meines Wissens nach können Väter heute sehr unkompliziert das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Gab da eine Gesetzesänderung. Du müsstest schwerwiegende Gründe vorweisen, warum nicht.

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Grundsätzlich sind das zwei getrennte Dinge und die werden auch auf zwei Beurkundungen festgehalten. Wenn ihr euch nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigt, dann hast du als Mutter erst mal das alleinige. Allerdings kann der Vater das natürlich einklagen und wird es, wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, auch bekommen. Ist ja schließlich auch sein Kind.

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Naja.. das ist mir bewusst aber wenn ich “offen” lege was und wie er lebt dann wird das kein Problem sein. 😄

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Ich wäre mir da nicht zu sicher. Das Sorgerecht kann ihm verwehrt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch ihn ausgeht, die Hürden dafür sind recht hoch.

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Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Er kann trotzdem das gemeinsame Sorgerecht einklagen und wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen auch leicht bekommen.

Warum genau möchtest du nicht das gemeinsame Sorgerecht? Was spricht dagegen?

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Z. B. spräche füt allriniges Sorgerecht..
Bin ich AE kann ich 14 Monate Elterngeld beziehen, ich kann in einem Angestelltenverhältnis in Steuerklasse 2, es gibt vom Finanzamt Entlastungsbetrag, ich kann den Aufenthaltsort des Kindes allein bestimmen...

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Das hat mit dem. Sorgerecht gar nichts zu tun. Du bist trotzdem im steuerlichen Sinne alleinerziehend, sprich mit deinem Baby allein in einer Wohnung gemeldet. Selbst wenn er Umgangs recht hat, bleibt das bestehen.

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Meine Sozialberatung hat es mir auch so gesagt: Alleiniges Sorgerecht habe ich klassischerweise, wenn ich mit Kind alleine lebe - ohne den Kindsvater - das kann später auch immer in gemeinsames geändert werden, z. B. wenn Kind teils bei Vater und teils bri Mutter lebt. Vaterschaftsanerkennung brauchst du für Unterhaltstitulierung (Jugendamt), kann man nach 14. SSWo machen. Ggfls. ist Kindsvater ab 5. Mo schon unterhaltspflichtig (Betreuungsunterhalt bei ALG2 Bezug), für das Kind ist er dann ab Geburt unterhaltspflichtig.
Pro Familia macht z. B. Sozialberatung.
LG und alles Gute!

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Ach, und wenn die Kindeseltern nicht miteinander verheiratet sind, dann erhält die Kindesmutter mit der Geburt des Kindes derzeit ohnehin das alleinige Sorgerecht.

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"das kann später auch immer in gemeinsames geändert werden, z. B. wenn Kind teils bei Vater und teils bri Mutter lebt."

Um später noch das Sorgerecht zu ändern, muss es aber kein Wechselmodell geben ... das gemeinsame Sorgerecht kann man auch mit einem klassischen 14-Tage-Umgangsvater erklären ... oder mit einem Vater, der sich gar nicht kümmert.

Sorgerecht hat überhaupt nichts mit den zig möglichen Varianten des Umgangs zu tun.

"Ggfls. ist Kindsvater ab 5. Mo schon unterhaltspflichtig (Betreuungsunterhalt bei ALG2 Bezug).

Auch falsch.
Die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter sowie die Übernahme der Kosten aufgrund von Schwangerschaft ergibt sich aus https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html und hat weder etwas mit Alg2 noch mit dem 5. Monat zu tun.
Richtig ist, dass der Unterhaltsanspruch im Alg 2 - Bezug an das JobCenter übergehen kann, aber dann eben per Gesetz und nicht ab dem 5. Monat oder einem anderen imaginären Zeitpunkt.

Sage mal, wer hat Dich denn da beraten?
Völlig unfähig.
Das sollte man denen echt verbieten.

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